Wie viele Nebenjobs darf man in der Elternzeit haben?
Guten Abend zusammen (: ! Ich bin aktuell noch 1 Jahr in Elternzeit. Ich habe während meiner Elternzeit einen 450€ Job angenommen & zusätzlich ein Kleingewerbe angemeldet. Nun habe ich die Möglichkeit noch einen Teilzeitjob anzunehmen mit 15-20 Std./Woche.
Ist dies zulässig oder müsste ich dazu meinen Hauptjob, bei dem ich in Elternzeit bin kündigen ? Wenn ja, verfällt meine Elternzeit dann ? Wäre es sinnvoller das Kleingewerbe wieder abzumelden ?
Vielen lieben Dank ! LG
1 Antwort
Beim Elterngeld sind 2 Punkte zu berücksichtigen:
1. Die 30 Stundengrenze. Wenn der Eltergeldbezieher 30 Stunden pro Woche arbeitet, entfällt der Elterngeldanspruch völlig. 450 Eurojob sind vermutlich mindestens 30 Std. pro Monat, als 7,5 pro Woche. 15 Stunden Teilzeitjob wären dann zusammen 22,5 und das Gewerbe dazu, dann wird es eng.
2. Die erzielten Einkünfte werden angerechnet. das sind schon mal die 450,- Euro. Dann der Gewinn aus dem Gewerbe. Wenn dann noch Einkünfte aus dem Teilzeitjob dazu kommen, was bleibt dann vom Elterngeld?