Wie viele Nebenjobs darf man in der Elternzeit haben?

1 Antwort

Beim Elterngeld sind 2 Punkte zu berücksichtigen:

1. Die 30 Stundengrenze. Wenn der Eltergeldbezieher 30 Stunden pro Woche arbeitet, entfällt der Elterngeldanspruch völlig. 450 Eurojob sind vermutlich mindestens 30 Std. pro Monat, als 7,5 pro Woche. 15 Stunden Teilzeitjob wären dann zusammen 22,5 und das Gewerbe dazu, dann wird es eng.

2. Die erzielten Einkünfte werden angerechnet. das sind schon mal die 450,- Euro. Dann der Gewinn aus dem Gewerbe. Wenn dann noch Einkünfte aus dem Teilzeitjob dazu kommen, was bleibt dann vom Elterngeld?