Darf die Hausverwaltung eigenmächtig ohne mich als Vermieter zu informieren, einen Schlüsseldienst beauftragen und wer trägt die Kosten?

6 Antworten

Weise der Hausverwaltung nach, dass sie ihre Befugnisse überschritten hat, oder zumindest, dass sie sich nicht kostenbewußt verhalten hat, dann kannst Du den überteuerten Teil der Kosten auf die Hausverwaltung abwälzen.

Was steht denn im Auftrag für den Verwalter? Welche Dinge sollen die regeln, welche nicht.

Wofür muss ausdrücklich Deine Entscheidung eingeholt werden.

Also wenn ich einen Verwalter beauftrage will ich nicht wegen eines klemmenden Türschlosses beim Nachmittagskaffee gestört werden. Dann kann ich die Verwaltung gleich selbst machen.

althaus  13.06.2017, 21:43

Türschloß hin oder her, es geht um einen Auftrag über 450€. Dafür würde ich mich gerne stören lassen, wenn es eine Möglichkeit gibt das ganze billiger zu bekommen. Zudem sollte die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, das ist hier nicht geschehen. Zudem: Was hat der Mieter mit dem Hausverwalter zu tun?

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Brigi123  13.06.2017, 23:35

Da käme evtl. noch das Wirtschaftlichkeitsprinzip infrage (wenn die Hausverwaltung nicht vertraglich dazu verpflichtet war, den Eigentümer zu befragen).

Eingeschränkt dadurch, dass man von Schlüsseldiensten keine verbindlichen Kostenvoranschläge erhält.

 450,-€ geht schon in Richtung Abzockerei. Aber ob nun die Hausverwaltung daran schuld ist? Wie hätte sie wirtschaftlich handeln können? Nun ist sie einem Abschneider aufgesessen. Hätte die Hausverwaltung das besser einschätzen können müssen?

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atinob 
Fragesteller
 14.06.2017, 00:05
@Brigi123

Die Hausverwaltung hätte mich einfach informieren müssen oder der Mieterin sagen müssen, dass sie sich an mich wenden soll und nicht einfach den Auftrag erteilen und dann mir eine Nachricht schicken, nun bezahlen Sie mal die Zeche...

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Habe nun ein BGH Urteil von 2013 gefunden, es wurde entschieden das Wohnungseingangstüren zum Gemeinschaftseigentum gehören, auch wenn in der Teilungserklärung was anderes steht. Stellt sich nun die Frage ob die HV wirtschaftlich gehandelt hat ? 

Die vertraglich zugewiesenen Befugnisse und Verpflichtungen der Hausverwaltung werden hier vom Fragesteller atinob leider nicht offengelegt.

Es ist anzunehmen, dass die Hausverwaltung als grundsätzlich erster Ansprechpartner der Mieterin nominiert wurde.

Eine solche Kompetenz nutzen (manche?) Hausverwaltungen für eine (erlaubte oder verbotene?) Provisionsvereinbarung (sogenanntes "kick back") mit dem beauftragten Unternehmen und lassen sich von ihm von der Auftragssumme eine gewisse Rückvergütung zusichern, ohne die ihm ein Auftrag nicht erteilt würde. 


atinob 
Fragesteller
 13.06.2017, 23:30

Hatte ich schon beantwortet, die Hausverwaltung ist für das Gemeinschaftseigentum der Eigentümer verantwortlich, es kann aber jeder Eigentümer bei der Hausverwaltung einen Sondereigentums Vertrag abschließen, d.h. dass die Wohnungen der Eigentümer dann mit verwaltet werden, diesen Vertrag habe ich aber nicht abgeschlossen, eben aus diesem Grund damit die Hausverwaltung nicht über mein Eigentum Befugnisse erhält. 

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atinob 
Fragesteller
 13.06.2017, 23:48
@atinob

Und der Oberhammer ist ja noch, als ich damals die Wohnung gekauft hatte, hätte diese Hausverwaltung natürlich sehr gern gesehen diesen Sondereigentums Vertrag mit mir abzuschließen,  klar wird ja dann zusätzlich monatlich gut bezahlt vom Eigentümer. Als ich das aber ablehnte, sagte mir noch eine Mitarbeiterin der Hausverwaltung, na dann ist aber unsere Verwaltung ab der Tür ihres Mieters Schluß, wenn dann der Mieter ein Problem hat innerhalb der Wohnung, müssen sie sich selber drum kümmern. Ich habe damit kein Problem, aber ich glaube die Hausverwaltung...

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Brigi123  13.06.2017, 23:51
@atinob

Wenn das so ist (Kommentar von Fragesteller zu der Antwort von LittleArrow) hatte die Hausverwaltung wohl wirklich keine Befugnis, den Auftrag auf Deine Kosten zu vergeben.

Somit dürfte die Antwort von snoopy155  gelten.

Und der Mieterin könntest Du evtl. auch nochmal mitteilen, dass sie sich zukünftig an Dich wenden soll, und nicht an die Hausverwaltung.

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Brigi123  14.06.2017, 00:04
@atinob

Ich würde die Hausverwaltung ja gar nicht als so bösartig ansehen. Ein Mitarbeiter hat unter dem Druck der Ereignisse (die Mieterin war in der eigenen Wohnung eingesperrt) einen Fehler gemacht. 

Warum diese Firma die relevanten Daten nicht zugänglich abspeichert frage ich mich zwar, das ist aber nicht Dein Problem.

Den Fehler hat letztendlich die Hausverwaltungsfirma auszubaden.

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So aus dem Bauch heraus -

1. Du schuldest die üblichen Kosten für eine Reparatur/den Ersatz des Schlosses.

2. Die Hausverwaltung hat bestellt, also hat sie die Differenz zu zahlen.

3. Deine Mieterin trifft keine Schuld, da sie in ihrer Notlage einen für sie naheliegenden Weg gewählt hat.

Wohlgemerkt, meine Meinung.

Juergen010  13.06.2017, 22:11

Schließe mich Deiner Meinung an.

Die Notlage der Mieterin unverzüglich zu beseitigen hat oberste Priorität - zumal dieser an der Nichtfunktion des Schlosses wohl keine Schuld hat.

Ob ein Feuerwehreinsatz oder der Schlüsseldienst beauftragt wurde, spielt am Ende keine Rolle - beide hätten bezahlt werden müssen.

Andererseits frage ich mich natürlich, warum ein Schlüsseldienst, zumal zu normaler Geschäftszeit, so teuer war?

War dieser Kostenumfang der Hausverwaltung bei Beauftragung überhaupt bekannt?

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atinob 
Fragesteller
 13.06.2017, 22:34
@Juergen010

Das kann ich dir nicht beantworten, da das ganz alleine die Hausverwaltung beauftragt hat. Das ist es ja was mich so wütend macht, bestellen da was weiß ich was für Dienste ohne Sinn und Verstand und zum Schluß soll ich es bezahlen, also ich weiß nicht, das kann doch nicht rechtens sein...

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Brigi123  13.06.2017, 23:27
@atinob

Die Frage ist ja noch, was Du denn getan hättest, wenn man Dich angerufen hätte.  Bei Schlüsseldiensten gibt es nun mal viel Abzockerei. Was genau soll die Hausverwaltung falsch gemacht haben?

 Natürlich ist das Ergebnis schlecht, aber hättest Du denn tatsächlich einen wesentlich günstigeren Schlüsseldienst beauftragt, von dem Du auch aus eigener Erfahrung weißt, dass er angemessene Rechnungen erstellt? 

Zumal die Schlüsseldienste ja teilweise am Telefon andere Preise nennen, als sie anschließend in Rechnung stellen.

Dann ist natürlich noch die Antwort von wfw zu beachten. War die Hausverwaltung überhaupt laut Vertrag verpflichtet, Dich nach Deiner Meinung zu fragen?

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atinob 
Fragesteller
 13.06.2017, 23:55
@Brigi123

Dann wären mein Mann und ich zu meiner Mieterin gefahren und hätten ein neues Schloß eingebaut inklusive Schlüssel natürlich. Und das hätte mir maximal bei guter Qualität ca.50 Euro gekostet und nicht 450 Euro...

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Brigi123  14.06.2017, 00:23
@atinob

Ja, ich denke, Du hast gute Karten. Die Rechnung wird wohl vom Hausverwalter gezahlt werden müssen, evtl. abzgl. der geschätzten 50,-€ .

Die Info, dass der Vertrag mit dem Hausverwalter nur für das Gemeinschaftseigentum gilt,  hast Du erst vor einigen Minuten gegeben (zumindest bei mir wurde es erst eben angezeigt).

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Juergen010  14.06.2017, 07:03
@atinob

Das glaubt man dir gerne.

Jedoch bleibt die Frage, wie Du die verschlossene Tür aufbekommen hättest um die eingeschlosse Mieterin zu befreien?

An der Türe von außen rütteln, hätte m.E. wenig gebracht ..;-)

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