Notarvertrag Paragraph 5 - Datum der Schuldübernahme richtig datieren?
Hallo, meine Ex Freundin und ich sind seit März 2016 getrennt. Wir hatten zusammen ein Haus gekauft, alles 50:50, Kredit und Grundbucheintrag. Sie steht immer noch im Grundbuch und möchte endlich raus aus dem ganzen. Ich werde alleiniger Kreditnehmer und Besitzer im Grundbuch. Im neuen Notarvertrag der ein Übergabevertrag mit Übernahme aller Kosten meinerseits wird, ist bei Paragraf 5, 1 Absatz die Rede davon ab wann Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahr ist. Nun meine Frage: wirkt es sich für mich negativ aus (Kosten Finanzamt etc.) bei allen noch anfallenden Kosten für die Umtragung, wenn man auf 01.03.2016 rückdatiert oder sollte man zb 01.07.2017 lieber nehmen? Notar sendete mir einen Entwurf mit der Bitte dieses Feld zu füllen....kenne mich aber damit nicht aus und möchte alle Kosten so gering wie möglich halten. Danke für Rat
2 Antworten
Du kaufst also den 50 %-Anteil Deiner Freundin. Darauf wird Grunderwerbsteuer fällig. Ich kann Dir dabei die Bedeutung des Datums nicht erklären. Vielleicht war zwischenzeitlich eine Anhebung dieser Steuer.
Die übrigen Grundbesitzabgaben werden von der Kommune erst zum 1.1. des Folgejahres voll von Dir erhoben. Wie Ihr Euch untereinander einigt, ist eine andere Sache.
Es ist immer die Rede von kaufen. Sie schenkt es mir und will dafür einfach nur raus überall, ausm Grundbuch und aus dem Kredit. Deswegen ja ÜbergabeVertrag und kein Verkauf. Aber wie gesagt, müsste irgendwie in Erfahrung bringen , ob sich das Datum des Übergangs irgendwie auswirkt finanziell trotzdem. Zurückdatiert auf 01.03.2016 bei Trennung oder künftig ab 01.07. Lieber
BadFlexx:
"Ex. möchte endlich raus aus dem Ganzen".
Außer dem notariellen Vertrag über die gemischte Schenkung und der Eigentumsumschreibung ihres hälftigen Miteigentumsanteils auf dich bedarf es der Entlassung auf der persönlichen Schuldhaft des Grundpfandrechtsgläubigers.
Wurde dies v o r der Beurkundung sichergestellt, d. h. hat sich der Grundpfandrechtsgäubiger bereits schriftlich mit der Schuldhaftentlassung einverstanden erklärt?
Bei Ablehnung würde sie, die Ex-Freundin, auch nach der Eigentumsumschreibung weiterhin mit ihrem gesamten Vermögen für die Forderung der Bank jahrzehntelang haften.