Ich gehe bald mit 63 in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Tarifurlaub habe ich 32 Tage. Stehen mir jetzt 20 Tage Uralub nach BurlG zu?

2 Antworten

dass der Urlaubsanspruch immer anteilig besteht, ist eigentlich naheliegend, laut Gesetz aber nicht so, wenn man in der 2. Jahreshälfte aufhört. Dann hat man nämlich den Urlaubsanspruch fürs ganze Jahr.

Primus  27.06.2017, 11:38

:-)))

1

Scheidet man durch einen Renteneintritt erst in der zweiten Jahreshälfte aus, so hat man, sofern im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart wurde, gesetzlich geregelt sogar den vollen Urlaubsanspruch des Jahres.