Steuerklassen bei Erwerbsunfähigkeit?
Folgendes Szenario:
Frau, Beamte Dienstunfähig, Steuerklasse III, Beamtenbezüge 36500€ Brutto
Mann, Erwerbsunfähigkeitsrentner, Steuerklasse V, Rente etwa 9200€ Zusammen Veranlagt.
Macht es Sinn, in eine andere Steuerklasse zu wechseln?
Was hat das mit Ehegattensplitting auf sich?
2 Antworten
Es ist ohnehin anzunehmen, dass bei der EU-Rente keine Lohnsteuer einbehalten wird.
Demnach hat der Mann keine Steuerklasse.
Die Frau hat III - dabei bleibt es - eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Offenbar bist Du Dir nicht bewußt darüber, daß die Wahl der Steuerklasse nur für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung ist und den könnte man als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bezeichnen.
Bei der Einkommensteuer gibt es nur 2 "Steuerklassen": Den Grundtarif für Ledige und den Splittingtarif für Verheiratete.
Das Jonglieren mit Steuerklassen -sofern im Einzelfall überhaupt möglich- ändert nichts an der eigentlich bestehenden Steuerschuld, welche dann in der Einkommensteuererklärung in der ein- oder anderen Weise (Erstattung oder Nachzahlung) auszugleichen ist.