Steuerklassen bei Erwerbsunfähigkeit?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es ist ohnehin anzunehmen, dass bei der EU-Rente keine Lohnsteuer einbehalten wird.

Demnach hat der Mann keine Steuerklasse.

Die Frau hat III - dabei bleibt es - eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.

Ganz genau so ist es.

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Offenbar bist Du Dir nicht bewußt darüber, daß die Wahl der Steuerklasse nur für den Lohnsteuerabzug von Bedeutung ist und den könnte man als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bezeichnen.

Bei der Einkommensteuer gibt es nur 2 "Steuerklassen": Den Grundtarif für Ledige und den Splittingtarif für Verheiratete.

Das Jonglieren mit Steuerklassen -sofern im Einzelfall überhaupt möglich- ändert nichts an der eigentlich bestehenden Steuerschuld, welche dann in der Einkommensteuererklärung in der ein- oder anderen Weise (Erstattung oder Nachzahlung) auszugleichen ist.