Muss ich nach fast zwei Jahren eine Rechnung vom Notar nachzahlen, wenn er sich verrechnet hat?

2 Antworten

ja, denn die SAche ist nicht verjährt und es handelt sich um eine öffentliche Gebührentabelle. Er musste nachberechnen, weil er sonst Ärger bekäme.

Klomfi:

Selbst erfahrene Bürovorsteher legen das teils komplizierte Gerichts- und Notarkostengesetz mitunter unterschiedlich aus. Deshalb wäre ich mit Begriffen wie "Fehler" zurückhaltender.

Für den Notar besteht Nachforderungspflicht (§ 19 GNotkG), die jedoch durch die Verjährung begrenzt ist. Verjährt ist die Kostenforderung des Notars jedoch nicht.