Erbt der Halbbruder etwas?
Hallo...meine Frage. Ich habe eine Schwester mit der ich unser Elternhaus geerbt habe. Das steht schon schriftlich fest als vor 25 Jahren unsere Mutter verstarb. Nun hat unser Vater mittlerweile eine neue Partnerin u ein Sohn mit ihr der jetzt über 20 Jahre ist und er würde ihm was geben wollen. Bzw meint ihm steht was zu? Sie sind nicht verheiratet und haben kein Haus oder sonstiges dazu gekauft. Hat er recht auf etwas? Bzw auf das Haus ...vielen Dank im Vorraus
2 Antworten
Ich vermute mal das als die Mutter vor 25 Jahren verstarb, die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Die Immobilie beiden Eltern zu ideellen Anteilen gehört hat.
Das hätte zur Folge, das damal bereits die Kinder je 1/8 des Hauses und der Ehemann 1/4 des Hauses geerbt hätte. 1/2 des Hause wurde ja nicht vererbt, da der Vater ja noch lebt. Nur um diesen Anteil geht es zukünftig noch. Der würde ja unter den Geschwistern und Halb-Geschwistern aufgeteilt.
Die Partnerin des Vaters (unverheiratet) würde ja nicht erben, wenn kein Testament vorhanden ist.
Der Halbbruder würde ja von der Hälte des Vaters erben, quasi von den verbleibenden 50% jeder 1/3.
In der Situationsdarstellung ist ein Widerspruch und Unklarheiten.
Wenn Schwester und Du vor 25 Jahren das Haus geerbt habt, was hat dann Vater damit zu tun?
Bitte für eine aussagefähige Antwort erst mal kurz die aktuellen Eigentumsverhältnisse an diesem Haus nennen, also wer hat daran welchen (Miteigentums)Anteil und in welchen Form (als GbR-Anteil oder ideelles Eigentum).