übungsleiterpauschal auch wegen Umsatzsteuer?

2 Antworten

Hallo,

Vorausgesetzt, der Hauptberuf hat keine Verbindung zur Dozententätigkeit ( ;-) bzw. umgekehrt) , trägst du die steuerfreie Summe, hier 2.400 Euro, in die Anlage N in Zeile 26 ein.

Nur wenn die Zahlung die Pauschale überschreitet, wird der Restbetrag als Arbeitslohn in Zeile 20 der Anlage N eingetragen und wird versteuert.

Ich bin aber nur Hobbyakteurin in Sachen Einkommensteuer, meine aber es ist korrekt so.

Hast du es nicht all zu eilig, dann besser einen Fachmann abwarten.

Liebe Gänseliesel,

Vorausgesetzt, der Hauptberuf hat keine Verbindung zur Dozententätigkeit ( ;-) bzw. umgekehrt) , trägst du die steuerfreie Summe, hier 2.400 Euro, in die Anlage N in Zeile 26 ein.

das kann nicht passen, wenn die Dozententätigkeit freiberuflich erfolgt (ist bei den VHSn meist so). Es gehört in die Anlage "S."

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@wfwbinder

Danke, war wohl schon etwas spät. :-)

" Umsatzsteuer " / Selbständigkeit !

Übungsleiterpauschale Anlage S !

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Was für eine Hauptbeschäftigung hast Du denn, dass Du es als umsatzsteuerpflichtig siehst?

Die 15.000,- sind aus einer selbständigen Tätigkeit? Dann würden sie tatsächlich mit den 4.000,- für die Dozententätigkeit zusammen gezählt werden müssen.

Wenn Diene Hauptbeschäftigung eine Angestelltentätigkeit ist, dann hat es mit Umsatzsteuer nichts zu tun.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986