Sozialamt droht Grundsicherungsleistung sofort einzustellen wenn ich ein Gewerbe anmelde, Nötigung oder Erpressung?

4 Antworten

Mehr Details wären schon hilfreich. Allerdings sollte Dir auch bewußt ein, dass durch Dein Gewerbe Deine Erträge Dir zu einem Einkommen verhelfen, das über dem Grundsicherungsniveau liegt. Dann bei dem Wegfall dieser Leistungen von Erpressung und Nötigung zu sprechen ist schon absurd.

Nicht jedes Gewerbe erzielt sofort Gewinne, die zum Leben reichen.

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@correct

Das stimmt; aber wenn jemand der Grundsicherung bezieht ein Gewerbe anmelden will, dann ist die Grundsicherung nicht dazu da; dazu gibt es Gründerzentren die so etwas fördern.

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Da steckt mehr dahinter - nur Du ziehst es vor, nichts davon zu erzählen. Hellseherei?

Etwas mehr an Infos wären hilfreich. Du möchtest doch sicher auch nicht, dass wir Dir derart wortkarg antworten. Notwendig sind z.B. Infos wie, ob Du Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung beziehst oder ob keiner dieser Gründe für den Bezug von Sozialhilfe vorliegt. - Siehe dazu hier:

Sozialhilfe nach dem SGB XII (Überblick)

http://www.geseke.de/buergerinfo/produkte/pr39.php

Logisch ist: Wird die Grundsicherungszahlung eingestellt, wird Dir nichts abgezogen, sondern Du erhältst einfach keinerlei Zahlungen mehr.

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Möglicherweise wird Dir Deine Frage hier vollständig beantwortet:

Grundsicherung: Hinzuverdienst durch selbständige Tätigkeit möglich?

http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Foerderung-Finanzierung/Foerderung/Sonstige-Fragen/Grundsicherung-Hinzuverdienst-durch-selbstaendige-Taetigkeit-moeglich.html

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Falls Du Sozialhilfe wegen Erwerbsminderung bekommst, ist diese Info wichtig: In dieser Diskussion im elo-Forum dort wird darauf hingewiesen:

“Wenn du Eu-Rente beziehst und anfängst dazu zu verdienen, musst du das der DRV melden und die kann (wird wahrscheinlich) dich zum Gutachter schicken.“

Zuverdienst bei Grundsicherung

https://www.elo-forum.org/allgemeine-fragen/52374-zuverdienst-grundsicherung.html

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Hast Du die Drohung des Sozialamtes schriftlich? Wenn ja, geh damit zum Anwalt. Für 10 Euro kannst Du Dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Erstberatung bei einem Anwalt für Sozialrecht ausstellen lassen.

Hier eine sehr gute Information zum Beratungsschein:

http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Falls Du in Hamburg wohnst, geh zur Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) in der Dammtorstraße. Da bekommst Du fachkundigen Rat von ehrenamtlich arbeitenden Anwälten, Richtern und Fachbeamten. Diese halten sich an die Schweigepflicht genauso wie frei praktizierende Rechtsanwälte. - Und falls erforderlich, setzen sie auch Schreiben für Dich auf oder schreiben direkt an die Gegenseite. - Google dazu mit öra hamburg dammtorstraße

Ganz wichtig - Fehler vermeiden:

Die 5 häufigsten Fehler bei der Antragsstellung zur Beratungshilfe

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-haeufigsten-fehler-bei-der-antragsstellung-zur-beratungshilfe_095194.html

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Besonders wenn es im Kontakt mit Ämtern Schwierigkeiten gibt, ist es empfehlenswert, nicht allein hinzugehen, sondern sich begleiten zu lassen von einem Beistand / Ämterlotsen. Auch hierzu in meinem folgenden Verweis:

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HIER GANZ WICHTIGE INFOS von mir: Vor einiger Zeit gab ich sie vollständig rein, was für die Fragenden angenehmer war. Wegen technischer Probleme hier verweise ich Dich auf meine Hinweise jetzt so:

In meiner Antwort auf die Frage (ich weiß, die Frage ist nicht Dein Thema)

Darf das Jobcenter das ALG1 von meinem Sohn (22) komplett vom ALG2 abziehen?

https://www.finanzfrage.net/frage/darf-das-jobcenter-das-alg1-von-meinem-sohn-22-komplett--vom-alg2-abziehen?foundIn=list-answers-by-user#answer-1121352

erkläre ich ausführlich den

Umgang mit Sozialbehörden

Bitte lies das sorgfältig. - Und lade Dir die dort von mir empfohlene Datei runter

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)