Höchsteinkommen Wohngeld nur 100 Euro mehr als mindesteinkommen?

3 Antworten

Der Denkfehler liegt einfach darin, dass man mit Wohngeldbezug keine erheblich höheren Bezüge generieren kann, als mit dem Bezug von Sozialleistungen.

Wohngeld hat mit Sozialleistungen zwar nichts zu tun und wird auch nach ganz anderen Grundlagen berechnet, trotzdem ist das so gewesen, in den Fällen, mit denen ich zu tun hatte. Es ergibt sich zwar etwas mehr an Einnahmen, aber nicht mehrere Hundert Euro pro Monat für eine Einzelperson.. Für einige ist sogar die Belastung durch die Rundfunkgebühr höher als die Mehreinnahme.

In Deinem außergewöhnlichen Fall wirst Du wohl einen Antrag auf Wohngeld stellen müssen, um den Anspruch abschließend zu klären.

Hier antwortet scheinbar niemand, der gleichzeitig in einer Wohngeldstelle arbeitet.

densch 
Fragesteller
 27.03.2018, 06:54

Okay, verstehe ich nicht ganz.

Meine Aussage war einfach nur:

Laut Mitarbeiterin muss ich mindestens 787 Euro aka Hartz4 Regelsatz, haben um Wohngeld überhaupt kriegen zu können.
zugleich darf ich höchstens 892 Euro laut Internetseite haben, sonst gibt es kein Wohngeld mehr..

und irgendwie kann ich nicht glauben dass es da nur einen 100 Euro breiten bereich fürs Wohngeld gibt.

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Hallo,

das kann dir auch niemand genau sagen, weil sich die Höchstbeträge für die Miete oder Belastung nach der Anzahl der zugehörigen Haushaltsmitglieder sowie der jeweils zugehörigen Mietstufe für die jeweilige Stadt oder Gemeinde richten und diese sind im Wohngeldgesetz Paragraf 12 geregelt. 

Außerdem hast du im Antrag eine Prognose abzugeben, welches Einkommen dir/euch im Bewilligungszeitraum für den zu berücksichtigenden Haushalt zu erwarten ist.

Nutze ggf. für eine ( cirka )Berechnung einen Wohngeld Rechner deiner Wohnsitz Gemeinde, wie z.B. auch

meine-stadt.de

densch 
Fragesteller
 26.03.2018, 11:51

1 Person, mietstufe 2.
höchsteinkommen wird ja sicherlich nicht davon abhängen, wie viel Einkommen ich habe.

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Ergo müsste das Minimum also bei 787 Euro liegen.

Da die Mieten in den unterschiedlichen Städten Deutschlandsauch unterschiedlich hoch sind, gibt es keine absolute Grenze in Euro.

Die untere Grenze ist schon am ALG II/Grundsicherungssatz zu orientieren, nur der ist im Regelsatz (416,- Euro) gleich, aber dann kommt die angemessene Miete dazu und die ist nicht überall gleich.

Nimm doch einen WOhngeldrechner, diesen zum Beispiel:

http://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Wohngeld.html?gclid=Cj0KCQjwtOLVBRCZARIsADPLtJ13U_RjlSZ-SJczxWNGcEAVzLoSBCOuWya85Jwg210s1fRqgYGFOZ8aAgx1EALw_wcB

Ausserdem scheint es bei Dir wohl darum zu gehen, dass DU eine größere Summe bekommst, aber kein regelmäßiges Einkommen hast.

Unvollständiger Sachverhalt, keine vernünftige Antwort möglich.

densch 
Fragesteller
 26.03.2018, 09:20

Sehe nicht was daran unvollständig ist.

Habe irgendwann mal geld investiert gehabt, kriege nun im Zuge der Jahresabrechnung 2017 nen großen betrag auf einmal ausgezahlt.
Habe ansonsten halt kein Einkommen.

Mehr kann ich dazu leider nicht sagen da nicht mehr zu sagen ist.

Aber da ja anders doch keine Ruhe ist:
dieses Investment waren 6,5k im Juli 2017 im Zuge eines partiarischen Darlehens;
und in den nächsten 2 Wochen gibts eben die Jahresabrechnung 2017 wo mir mein gewinnanteil für 2017 ausgezahlt wird.

Die 787 Euro wurden mir von der für mich zuständigen Wohngeldamtmitarbeiterin mitgeteilt, sollten also schon richtig und zutreffend sein.

Was mich interessiert es das Höchsteinkommen.
Aber damit scheint sich wohl Niemand auszukennen.

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wfwbinder  26.03.2018, 11:07
@densch
Habe ansonsten halt kein Einkommen.

Das ist immerhin eine aussage. Also wird der Lebensunterhalt aus Ersparnissen bestritten? Für die Berechnung des Wohngeldes ist so eine Situation nicht ganz einfach, weil das Wohngeldrecht eben von regelmäßigen Einnahmen ausgeht.

Die 787 Euro wurden mir von der für mich zuständigen Wohngeldamtmitarbeiterin mitgeteilt, sollten also schon richtig und zutreffend sein.

Richtig, das wird denn der Betrag sein, der in Deiner Stadt richtig ist.

Was mich interessiert es das Höchsteinkommen.

Auch das ist dann nur für Deine Stadt gültig und kann vermutlich nur von einem absoluten Spezialisten berechnet werden. Denn es gibt kein absolutes Höchsteinkommen, ab dem es kein Wohngeld mehr gibt, weil es eben von verschiedenen Faktoren abhängt.

DAher der Tipp mit dem Wohngeldrechner. Es gibt allein 6 unterschiedliche Stufen bei den Gemeinden. Und die individuelle Miete.

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densch 
Fragesteller
 26.03.2018, 12:03
@wfwbinder

Tatsache, das mit dem Einkommen habe ich beim 4000ten Mal Posten dieser Frage (da offenbar jeder unfähig zu einer Auskunft ist)
doch tatsächlich vergessen.
Einkünfte gar keine, verlebte einen Kredit, den ich von nem Familienangehörigen bekommen hatte (Rückzahlung geht erst irgednwann 2019 los) .
Der ist aber mittlerweile relativ leer (weil ich davon zum Teil auch Investitionen gemacht habe. Von jenen invesdtitionen bekomme ich ja auch demnächst die Gewinnanteilsauszahlung).
Insofern bin ich, wenn man von Schulden absieht, recht pleite.
und werde wie erwähnt demnächst um die 13k aufs Konto kriegen.

Das ist sprichwörtlich das Einzige, was als Einkommen herhalten könnte und von dem ich mir den lebensunterhalt bezahlen könnte.
Ersparnisse keine vorhanden.

bezüglich kein pauschales Höchsteinkommen liest man aber im internet anderes, da ist für 1 Person in Mietstufe 2 (ohne Abzüge wegen Einkommenssteuern und so) ein Betrag von 892 Euro zu lesen (konkret hier: http://www.wohngeld.org/einkommen.html)

Und nein, ich bin nicht schwerbehindert, bezahle für irgendwelche behinderten Kinder oder sonstwas.

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wfwbinder  26.03.2018, 12:15
@densch
bezüglich kein pauschales Höchsteinkommen liest man aber im internet anderes, da ist für 1 Person in Mietstufe 2 (ohne Abzüge wegen Einkommenssteuern und so) ein Betrag von 892 Euro zu lesen

Genau und bei Mietstufe 3 ist der anders un bei Stufe 4 wieder anders usw. usw.

Ausserdem hättest Du ja auch in der Situation (kein Einkommen) ALG II beantragen können.

Ich sage mal Deine Situation (leben von einem aufgenommenen Kredit) ist so aussergewöhnlich, dass sie nciht in die üblichen Vorschriften passt, weil das sehr selten vorkommt. So eine Konstellation ist nur vom Bearbeiter Vorort in Einzelfallentscheidung zu bearbeiten.

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