Erbe Schwiegertochter?

3 Antworten

Mich bringen diese Relativbezüge immer durcheinander.
Ich habe verstanden:

V+M haben ein Berliner Testament. Okay. die Frage ist, was passiert, wenn der Letzte verstirbt?

Dann erben laut Testament K1 und K2 je zur Hälfte.

Nun möchte die K1F ebenfalls bedacht werden, weil sie nicht leer ausgehen möchte. Aber K1F ist nicht in der Erbfolge von V+M. Warum sollte sie erben?

Und was soll daran ungerecht sein?

da sie sagt wenn mein Bruder vor mir verstirbt ich seinen Teil erben würde was sie als ungerecht ansieht.

Nein, Du erbst allein, wenn Dein Bruder vor dem Zweitversterbenden Eurer Eltern stirbt.

Das ist normal und OK dabei, denn Ihr beide seid die Kinder und ihr erbt.

Wenn einer von Euch verstirbt, erben dessen Kinder. Wenn Dein Bruder keine Kinder hat, dann ist das eben Schicksal.

Deine Schwägerin würde ja nur erben, wenn Eure Eltern beide verstorben sind und Du und Dein Bruder geerbt hat und dann Dein Bruder vor seiner Ehefrau stirbt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Mich irritiert der Satz: „kann unsere Mutter das Berliner Testament ändern oder Zusätze reinbringen oder aber es für nichtig erklären lassen und ein neues aufsetzten lassen“.

Das Berliner Testament haben beide Elternteile erstellt. Es kann nur von beiden geändert werden.

Ist ein Elternteil bereits verstorben lässt es sich nicht mehr ändern (der zweite Ersteller des Testaments fehlt ja).