Nachversteuerung Nebenjob?

3 Antworten

Geht die Frage auch bitte im Klartext?

Wenn man neben seinem Hauptjob noch einem Minijob auf 450 Euro hat und man jeden Monat nicht nur die 450 Euro sondern 800 oder 900 Euro verdient und darüber sogar eine Lohnbescheinigung erhält,

Sind die 800,- bis 900,- der Hauptjob? Dann ist doch alles in Ordnung. Hauptjob mit Sozialversicherung und ggf. Lohnsteuer (die bei 800,- bis 900,- noch nicht anfällt) und der Minijob mit Pauschalabgaben über den Arbeitgeber (der zahlt dafür ja 32 %, was viele Minijobber verdrängen).

Oder ist der Lohn von 800,- bis 900,- aus der als Minijob geplanten Tätigkeit? Dann gibt es Probleme, aber weit weniger wegen der Steuer, sondern vor allem wegen der Sozialversicherung.

Snooopy155  08.04.2018, 11:46

Da der Fragesteller eine Lohnbescheinigung über die "800 oder 900 Euro" erhält scheint es sich hier um den Nebenjob zu handeln. Allerdings schweigt sich der Fragesteller darüber aus, wie der Arbeitsvertrag über die Nebentätigkeit aussieht; er bezeichnet diesen zwar als Minijob - ich habe jedoch Zweifel, ob es sich hier wirklich um einen Minijob im steuerrechtlichen Sinne handelt.

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Bergmadl 
Fragesteller
 08.04.2018, 14:16

Es handelt sich hier um ein Arbeitsverhältnis eines Bekannten, nicht persönlich um meines. Meines Wissens handelt es sich um eine Anstellung geringfügiger Beschäftigung (450 EUR)

Auf der Lohnabrechnung ist keine Steuerklasse angegeben, um es genau zu sagen, sind keinerlei Sozialabgaben angegeben. Was mich irritiert.

Vielen vielen Dank

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wfwbinder  08.04.2018, 15:07
@Bergmadl

Wenn auf der Lohnabrechnung keine Anbzüge angegeben sind, so dürfte es sich um den Minijob handeln.

Der ist für den Arbeitnehmer Brutto = Netto und der Arbeitgeber trägt alle Abgaben.

Die Frage die bleibt ist, was ist mit dem Hauptjob? Sind das die 800,- bis 900,- Euro?

Warum fragt der Betreffende nicht selbst?

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Zuerst einmal solltest Du Dich an Deinen Arbeitgeber wenden, denn er hält die Voraussetzungen für den Minijob nicht mehr ein so denn Dein Arbeitsvertrag überhaupt auf "Minijobbasis" lautet.

Das erkennst Du aber an Deiner Lohnbescheinigung, denn dort ist ausgewiesen, welche Besteuerung erfolgt und wieweit Sozialabgaben abgeführt werden. Ebenfalls sollte dort auch angegeben werden, wenn Deine Besteuerung nach Steuerklasse VI erfolgt.

Bei einem Minijob kann in Ausnahmefällen auch 2x im Kalenderjahr die Obergrenze von 450 € überschritten werden, aber aus Deiner Frage ist nicht erkennbar ob diese Voraussetzungen bei Dir gegeben sind.

Wenn man neben dem Hauptjob mehr als Euro verdient, dann hat man eben keinen Minijob.

Strafbar ist das nicht - aber Einkommensteuer muss man natürlich zahlen.