Einmalige Einnahme?

3 Antworten

dem ich beim Verkauf einer durch Übersetzungen geholfen habe

Wenn ich mir das so durchlese, frage ich mich, wie erst die Übersetzungen sich lesen lassen werden;-)

Warum hat Dir der Bekannte nicht einfach das Geld geschenkt? Oder will er es steuerlich als Ausgabe geltend machen?

Und welchen Beruf hast Du, dem vielleicht diese Einnahme zuzurechnen wäre und somit umsatzsteuer- und einkommensteuerpflichtig würde? Siehe auch die Antwort von EnnoWarMal.

Mir klingt die Bezeichnung als "Dankeschön" auch eher als Schenkung. Wenn der Fragersteller nicht ansonsten beruflich als Übersetzer tätig ist.

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Vielen Dank für die Korrektur. Es sollte heißen: beim Verkauf einer Immobilie ... geholfen habe.

Ansonsten bin ich angestellt und arbeite in einem Sekretariat.

Mag sein, dass man das geschickter hätte anstellen können. Ich weiß auch nicht, ob er es steuerlich geltend machen will. Fakt ist, dass er mir den Betrag überwiesen hat und ich das jetzt doch angeben muss, oder?

Nein, das musst Du nicht.

Weder gehört es zu einer Einkunftsart noch ist es auf Dauer ausgelegt.

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Das hängt natürlich davon ab, was du sonst so für Einnahmen und Einkünfte erzielst. Dazu steht da aber nichts in der Fragestellung.

Also wenn du beispielsweise selbständiger Bäcker bist oder Übersetzer oder was auch immer, und du nicht Kleinunternehmer bist, gehört die Einnahme ganz genau so wie die anderen zu den steuerpflichtigen Umsätzen und unterliegt der Umsatzsteuer.

Zur Gewerbesteuer komme ich hier überhaupt nicht, da das Anfertigen von Übersetzungen keine gewerbliche Tätigkeit ist.

Bei der Einkommensteuer ist es also entweder Teil der selbständigen Arbeit (wenn du Übersetzer bist) oder, was wahrscheinlicher sein dürfte, Einkünfte aus Leistungen, § 22 Nr. 3 EStG, in der Anlage SO zu erklären.

Im Übrigen hätte man das geschickter anstellen können.