Hamburger Modell nach 78 Wochen Krankheit?

2 Antworten

Sofern du von deinem Arbeitgeber nicht wegen Krankheit gekündigt wurdest, (das darf er wenn keine Genesung Prognose positiv erscheint und du nicht länger als sechs Wochen am Stück im Jahr durchgehend arbeiten kannst darf der Arbeitgeber dich aus persönlichen Gründen wegen Krankheit kündigen) Es wird bei dir erstmal die BME greifen. Die berufliche Wiedereingliederungsmaßnahme. Da wirst du schrittweise wieder an den Vollzeitdienst herangeführt. D.h. du bist weiterhin gesetzlich krankenversichert. Es sei denn du wirst als Arbeitssuchende gemeldet. Dann bleibst du über das Arbeitsamt krankenversichert.

Hallo daniela,

die Krankenkasse hat dich quasi nach 78 Wochen aussteuert und die Überweisungen gestoppt.

Hat man dir nicht geraten bzw. vorbereitet ,dass man sich mindestens drei Monate, bevor das Krankengeld ausläuft, unbedingt bei der RV oder dem AA/Jobcenter melden sollte, um die zukünftige finanzielle Situation zu klären ?

lies dazu auch hier:

https://www.finanzfrage.net/frage/werde-bald-wegen-krankheit-nach-15-jahren-ausgesteuert