Kurzfristige Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte in Steuererklärung angeben?
Ich erstelle zum ersten Mal eine Steuererklärung und habe folgenden Fall:
2017 habe ich ca. 15 Promotionsjobs (kurzfristige Beschäftigung) auf Lohnsteuerkarte, also nicht pauschal versteuert, gearbeitet. Der Großteil davon bei einer Agentur. Für die einzelnen Jobs habe ich jeweils Lohnabrechnungen bekommen, aber für 2017 keine gesamte elektronische Lohnabrechnung. Auf Anfrage bei der Agentur meinten sie auch, dass es diese bei ihnen nicht gäbe und nur die jeweiligen Abrechnungen vorhanden sind. Wie gebe ich diese kurzfristigen Jobs jetzt in meiner Steuerklärung an?
Zusatz: Müssen meine Eltern diese Beschäftigungen auch in ihrer Einkommensteuererklärung in Anlage Kind unter Angaben zur Erwerbstätigkeit angeben? Müssten dann alle Jobs einzeln eingetragen werden?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Hallo, die Einnahmen sind natürlich insgesamt in der Steuererklärung anzugeben. Wenn es wirklich keine Sammelbescheinigung gibt (was ich mir schlecht vorstellen kann), musst Du das selbst addieren.
Bei dern Eltern reicht eine Summe, wobei die Angabe wahrscheinlich folgenlos bleibt. Gibt es noch Kindergeld ?
Viel Glück
Barmer
Ok, und dann geht das klar, wenn ich auch den gesamten Zeitraum als einen angebe? Die Jobs gingen jeweils ja nur tageweise und fanden nicht direkt aufeinander folgend statt.
Kindergeld gibt es keins.
Was ist denn das für eine "Agentur"?
Natürlich sind die Beträge zusammenzuzählen.
Und - wenn Deine Aussage hinsichtlich Lohnabrechnung stimmt - eine ganz lausige Bande.
Eine Agentur, die Promotion-Jobs/Jobber vermittelt.