Finanzielles Chaos Erbengemeinschaft- muss Haus an einen Erben vermietet werden oder kann dieses unentgeltlich genutzt werden wenn Einigkeit besteht?
Folgender Sachverhalt ist eingetreten: Vater (Alleinverdiener) ist verstorben und vererbt an 2 erwachsene Kinder und 1 Frau 3 Häuser, die nur zum Teil abgezahlt sind. Das Erbe entspricht der gesetzlichen Erbfolge, die Witwe erbt die Hälfte und die Kinder des Erblassers je 1/2 der anderen Hälfte des Erbes.
Kind a möchte Haus 1 bewohnen (dieses war zuvor vermietet, die Miete wurde verwendet um den Kredit abzuzahlen, Mieter haben Mietverhältnis selbst aufgelöst), Kind b bewohnt Haus 2 seit Jahren und zahlte Miete an Eltern, Mutter möchte Haus 3 weiterhin bewohnen und die Finanzen regeln, sprich den Kredit abzahlen mit Hilfe der Kinder, die einen Betrag x zahlen. Alle sind sich einig, es gibt keinen Streit.
Müssen die Häuser durch die Mutter nun an die Kinder vermietet werden zum ortsüblichen Mietpreis oder macht es finanziell keinerlei Sinn? Wäre es möglich oder sogar klüger statt der Miete ( die ja versteuert werden muss) an die Mutter eine Nutzungsgebühr zu zahlen, die zur Kredittilgung aufgewendet wird?
Faktisch muss ein Betrag von 2000 Euro fließen um den laufenden Kredit zu tilgen, dies kann die Mutter als Hausfrau mit Witwenrente nicht alleine stemmen.
1 Antwort
Ihr seid steuerlich gesehen eine Erbengemeinschaft und diese muß zumindest eine Einkommenssteuerfestsetzungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Einkünfte aus dieser steuerlich den einzelnen Erben zuordnen kann. Da ein Haus noch vermietet ist, sind also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch vorhanden und die Zinsen für Kredite für diese Objekt wirken sich steuermindernd aus. Bei einer unentgeldlichen Nutzung entfällt dieser steuerliche Aspekt.
Ihr tätet gut daran Euch mal entsprechend beraten zu lassen und möglicherweise auch schon eine Erbauseinandersetzung zu führen.
Ganz nebenbei, die Kredite sind ja nun von der Erbengemeinschaft zu bedienen und nicht nur alleine von der Mutter.
"Einkommenssteuerfestsetzungserklärung" - lass das "Einkommenssteuer" weg und es passt.
Und - es heisst auch nicht Hundessteuer - also lass auch das zweite s weg.