Finanzielles Chaos Erbengemeinschaft- muss Haus an einen Erben vermietet werden oder kann dieses unentgeltlich genutzt werden wenn Einigkeit besteht?

1 Antwort

Ihr seid steuerlich gesehen eine Erbengemeinschaft und diese muß zumindest eine Einkommenssteuerfestsetzungserklärung abgeben, damit das Finanzamt die Einkünfte aus dieser steuerlich den einzelnen Erben zuordnen kann. Da ein Haus noch vermietet ist, sind also Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung noch vorhanden und die Zinsen für Kredite für diese Objekt wirken sich steuermindernd aus. Bei einer unentgeldlichen Nutzung entfällt dieser steuerliche Aspekt.

Ihr tätet gut daran Euch mal entsprechend beraten zu lassen und möglicherweise auch schon eine Erbauseinandersetzung zu führen.

Ganz nebenbei, die Kredite sind ja nun von der Erbengemeinschaft zu bedienen und nicht nur alleine von der Mutter.

"Einkommenssteuerfestsetzungserklärung" - lass das "Einkommenssteuer" weg und es passt.

Und - es heisst auch nicht Hundessteuer - also lass auch das zweite s weg.

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