Kann mein Vater die Bezahlung des Pflegeheims einfach beenden?

2 Antworten

Wer ist denn Partei der Pflegeheimvertrags? Nur die Mutter oder/und der Vater?

Wenn nur die Mutter im Pflegeheimvertrag steht, haftet auch nur die, allerdings mit ihrem ganzen Vermögen, ggf. inklusive eines etwaigen Anteils am Familienheim.

Wenn der Vater den Pflegeheimvertrag unterschrieben oder mitunterschrieben hat, haftet der ebenfalls.

Das mit der Grundschuld deute ich so, daß das "Amt", vermutlich das Sozialamt, diejenigen Kosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden nur vorschußweise übernehmen würde.

Hintergrund ist folgender: Ein Familienheim angemessener Größe ist an sich Schonvermögen, allerdings nur, solange der Anspruchsteller darin wohnt. Die Mutter wohnt nun im Pflegeheim. Ihr Anteil am Haus müßte an sich nun verkauft und der Erlös zur Abdeckung der Pflegeheimkosten vewendet werden. Da das für den Vater unzumutbar wäre und sich ohnehin ein Hausanteil schwer verwerten läßt, trägt man nun eine Grundschuld ein und sichert damit künftige Ausgleichsansprüche.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ist es denn nicht so,dass erst das gesamte Vermögen(Bargeld,Antiqitäten etc.) aufgebraucht sein muss,bevor es ans Eigenheim geht?Es ist ja gemeinsames Vermögen und bedarf es bei einer Grundschuldeintragung nicht auch das Einverständnis meiner Mutter?

Was ich damit meine ist; kann man eine Grundschuld schon vor Aufbrauchen des Vermögens eintragen lassen?

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@Barbera

Das "Amt" wird ja nur tätig, wenn es durch einen Antrag in Anspruch genommen wird. Vorher hat das "Amt" auch keinen Anspruch darauf, dass eine Grundschuld eingetragen wird.

Beim sonstigen Vermögen gibt es auch Schonvermögen. Alles, was über das Schonvermögen hinaus geht muß zunächst zur Abdeckung der Heimkosten eingesetzt werden.

Im übrigen ist hier noch ein weiteres Problem: Wer ist denn Eigentümer des sonstigen Vermögens? Wirklich die Mutter oder nicht eher der Vater? Unterhalt schuldet man aus dem Einkommen und nicht aus dem Vermögen.

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@Privatier59

Aber bei meinen Eltern,die verheiratet sind ,ist das ja eine Zugewinngemeinschaft,dass bedeutet doch ,das alles ,was in der Ehe erwirtschaftet wurde,auch beiden zur Hälfte gehört.Mich irritiert ein wenig ihr letzter Satz:Unterhalt schuldet man aus demEinkommen nicht aus dem Vermögen-

Wie ich meinen Vater einschätze,wird er diesen Antrag auf Ende des Jahres stellen,weil er "seine"Felle davonschwimmen sieht,sprich das Bargeld.

Obwohl genug da ist,sieht er das irgendwie nicht ein,dass er dafür aufkommen muss--

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@Barbera

Google besser, was Zugewinngemeinschaft wirklich bedeutet. Das verstehen Laien fast immer falsch. Man erwirbt gerade nicht automatisch gemeinsames Eigentum.

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Sofern er die erbrachte Leistung des Pflegeheimes nicht bezahlt, wird bald der Gerichtsvollzieher kommen und pfänden.