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Oldtimerhandel

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Erste Frage gestellt.
Oldtimerhandel
22.03.2018, 10:56

Kann man rückwirkend die Differenzbesteuerung anwenden?

Hallo,

ich habe im Jahr 2016 Artikel mit 7% USt. verkauft, soll jetzt aber plötzlich doch nachträglich 19% abführen. Das "lustige" dabei: das Finanzamt selbst hat mir damals die Auskunft mit den 7% erteilt (leider nur mündlich).

Sofern ich eine gute Argumentation liefere, würden sie jedoch die nachträgliche Differenzbesteuerung akzeptieren, was für mich einen ENORMEN Vorteil im Vergleich darstellen würde. Nun wäre ich dringend auf der Suche nach hilfreichen Tipps/Argumenten, sodass ich die Differenzbesteuerung doch noch rückwirkend anwenden kann.

Fakt ist: die EUSt. wurde als Vorsteuer geltend gemacht und die 7% auch auf den Rechnungen ausgewiesen.

Ich wäre über jeden Hinweis dankbar!!!

Finanzamt, Steuerberater, Steuern, Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umsatzsteuererklärung
1 Antwort
Oldtimerhandel
20.10.2016, 15:17
,
Beitrag wurde 1 Mal erneut eingestellt
1

Muss ich als Oldtimer-Händler, der die Fahrzeuge überwiegend aus den USA importiert, beim Verkauf 7% oder 19% USt. ausweisen?

Hallo,

folgender Sachverhalt: ich importiere mit meinem Unternehmen Oldtimer (Alter >30 Jahre) aus dem Ausland, vorwiegend aus den USA. Die EUSt. beträgt somit 7%.

Fragen dazu:

-wenn ich die EUSt. geltend mache, kann ich beim Verkauf ebenfalls wieder die 7% ausweisen oder müssen es leider die 19% sein?

-kann ich alternativ die Differenzbesteuerung anwenden oder ist dies nur im innereuropäischen Handelsverkehr möglich?

Bei mobile.de gibt es beispielsweise alle drei Versionen, was mich komplett verwirrt. Viele weisen 19% aus, manche 7% und andere gar keine USt. (offensichtlich differenzbesteuert)

Ich wäre extrem dankbar, wenn ich eine fundierte Aussage erhalten könnte...

Steuern, Steuerrecht, Umsatzsteuer
2 Antworten
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