Hallo ich bin mi meinem nichtleiblichen Sohn nach Russland ausgewandert und muss jetzt Kindergeld zurückzahlen?

2 Antworten

Hallo,

Das Kindergeld ist eine Steuerentlastung für die Ausgaben, die den Eltern (Vater oder Mutter) durch die Kinder entstehen.

Anspruch auf KG besteht nur, wenn die Eltern(Vater oder Mutter) hier in Dt. einen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben oder wenn ihre Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgewiesen wird.

Da du jetzt n u r das (anscheinend) zu Unrecht bezogene KG zurückzahlen musst, hast du insofern noch Glück !( dazu mehr im u.g. Link) Du hättest der Kindergeldkasse euren Wegzug rechtzeitig bevor ihr den Wohnsitz Deutschland aufgebt, melden müssen !

https://www.anwalt.de/rechtstipps/weiterbezug-von-kindergeld-nach-auswanderung-kein-kavaliersdelikt_071232.html

Du kannst jetzt nur noch versuchen, über eine akzeptable Rückzahlung mit der Kindergeldkasse zu verhandeln.

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das Problem in der ganze Sache war, dass ich nicht genug informiert war, ich habe gedacht, dass ich als deutscher Staatsbürger recht habe, dass Kindergeld auch in Ausland weiterhin einzunehmen.

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@Aleksejwert
Das Problem in der ganze Sache war, dass ich nicht genug informiert war, ich habe gedacht, dass ich als deutscher Staatsbürger recht habe, dass Kindergeld auch in Ausland weiterhin einzunehmen.

Fehlinformation schützt nicht vor den Folgen. Insbesondere weil DU schreibst "auswandern," also ohne die Absicht in absehbarer Zeit zurück zukehren, bzw. nur auf Zeit nicht in Deutschland zu sein. Das hätte Dir klar sein sollen, , dass man keinen Anspruch auf Transferleistungen hat, wenn man sich aus dem Steuer- und Sozialsystem verabschiedet.

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Wie soll die Hilfe aussehen ?

Kann man die Rückzahlung irgendwie umgehen?

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@Aleksejwert

Nein, wieso auch. Du hast Geld erhalten, das Dir nicht zustand. Wärest Du hier, würdest Du bestraft werden.

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