Drei Jobs kombinieren?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema mehrere Jobs gleichzeitig, zu der ich so keine Antwort gefunden habe, vielleicht kann ja jemand helfen :)

Ich arbeite aktuell sozialversicherungspflichtig in Teilzeit und dazu auf 450 Euro Basis. In beiden Beschäftigungen genieße ich zeitlich große Flexibilität, weshalb ich gerne einen weiteren Job ausüben möchte. Hier hat sich nun eine Möglichkeit ergeben.

Nun meine Frage - Wie stelle ich das steuertechnisch am günstigsten an? Als zeitlich befristeten Minijob möchte ich das ungern machen, dann wäre der Spaß ja bald wieder vorbei. Wäre es möglich, mich als Honorarkraft einzustellen? Ich habe gelesen, dass meine Stunden im Drittjob steuerrechtlich als "Überstunden" im Hauptjob gewertet werden. Was genau bedeutet das? Kann mich das im Hauptjob einschränken? Das möchte ich unbedingt vermeiden. Mit Selbstständigkeit kenne ich mich auch nicht aus, aber da ich ja nur bei einem "Drittarbeitgeber" wäre, ginge das doch aufgrund von Scheinselbstständigkeit auch nicht, oder?

Noch zur Erklärung - meinen bisherigen Arbeitgebern ist es recht, dass ich noch einen Job mache, solange ich das alles geregelt und kombiniert bekomme. Ich möchte nur niemandem Stress machen weil ich irgendwie irgendwo was nicht richtig anmelde oder, wie oben geschrieben, irgendwelche Überstunden im Hauptjob angerechnet bekomme, die ich da gar nicht geleistet habe. Dass ich generell auf Arbeits- und Pausenzeiten achten muss, ist klar.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

SundayLover (der trotzdem gerne arbeitet! ;))

arbeitnehmer, Steuern
Wohnrecht 1093 oder beschränkte persönliche Dienstbarkeit?

Hallo ihr Lieben,

hab schon wieder eine Frage und hoffe, ihr habt wieder Antwort für mich.

Ich war heute auf dem Grundbuchamt und weiß nun, was bzgl.des Wohnrecht des Lebensgefährten meiner verstorbenen Mutter.

Also, da steht: beschränkte persönliche Dienstbarkeit für.......... (Wohnrecht 1093) bin ganz irritiert.....was bedeutet das denn nun für den Eigentümer des Hauses & Grundstücks?? Bei einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, dachte ich, darf nur der genannte im haus wohnen & Paragraph 1093 wäre ausgeschlossen! Falls das so ist, hätte doch die Tochter des Wohnberechtigten kein Recht im Haus mitzusingen, oder? Und die eingeschränkte persönliche Dienstbarkeit, schließt doch den Paragraphen 1093 aus, oder?

Es stand nichts von unentgeltlich im Grundbuch..... könnte ich Miete verlangen?

Kann ich komplett Inventar mit allem aus dem Haus holen?

Der Typ hat unsre 100 m Hecke schneiden lassen, dürfte der das überhaupt??Kann ich Schadensersatz fördernDarf ich den Garten komplett mit Mauer oder Zaun abgrenzen?

Gehört uberdachte, große Terrasse am Haus zum Wohnrecht oder der eingeschränkten Dienstbarkeit dazu?

Und was ist denn bei dem Eintrag überhaupt gültig?????

Beides geht doch nicht, oder? Ist das ganze vielleicht sogar ungültig, wegen Formfehler?

Oje, viele Fragen, sorry.....bin sowas von überfordert!!

DANKESCHÖN für eure Antworten 😉

Liebe Grüße

Wohnrecht rechtens bei gemeinsam verfassten Berliner Testament? Hätte Anfechtung durch einen Prozess Aussicht auf Erfolg?

Meine Eltern hinterlegten beim Amtsgericht ein gemeinsames Berliner Testament.

Als mein Vater starb, forderte Mutter eine Unterschrift beim Notar von mir, wodurch sie Alleinerbin meines Vaters wurde.Sie meinte damals, ich hätte keinerlei Nachteile dadurch, das Testament würde nicht beeinträchtigt.

Auch derNotar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten, noch vorhandenen Vermögens werdenw würde und darüber frei verfügen könne, so steht's im Testament, habe Abschrift bekommen.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß.

Nun ist Mutter letzten Monat verstorben und ich musste erfahren, daß sie ihrem Lebensgefährten ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eintragen ließ!

Ich bin fassungslos und kann es mir nur erklären, daß ihre beginnende Demenz ihr den Verstand vernebelte! Der Typ arbeitete voll darauf hin, trieb alle Freunde meiner Mutter weg und verbot sogar meinem Sohn, daß er seine Oma besuchen kann.

Mutter ließ das alles zu.....aber daß ich nun ein beschwertes Erbe haben soll,ist die Krönung!! Konten, Lebensversicherung hat er sich schon einverleibt.....ich kann nicht in mein Elternhaus......wer weiß, was schon alles weggeschafft würde.

Ist es nicht so, daß sie hätte zwar alles verprassen können, aber falls ich Erbe, daß ich darüber auch, wie im gemeinsamen Testament verfasst, FREI verfügen kann.....??

Ist dieses Vermächtnis denn überhaupt rechtsgültig, stellt es doch eine erhebliche Minderung meines Erbes dar, was im Testament absolut GARNICHT gewollt ist.

Ich selbst bin 90 schwerbehindert, schwere Lungenerkrankung..... wäre schön gewesen im Alter mietfrei wohnen zu können.....so war das gemeinsame Testament auch angedacht!!!! Nun hab ich ein Haus und doch nichts, ausser Unkosten!

Der Typ lässt uns auch nicht ins Haus! Könnte ich ihm eigentlich das Inventar, Heimtextilien, Bilder, Traktor zum Rasen mähen.....ausräumen?

Darf ich den größten Teil des Grundstücks verkaufen??? Damit könnte ich Anwalt bezahlen!??

Habe auch Angst vor den Kosten eines evtl. Prozesses!

Bitte helft mir!! Ich hoffe, ihr habt Antworten für mich!

Der Notar sagte, das gemeinsame Testament könne auch durch meine Unterschrift nie mehr geändert werden. Es sei so, daß ich nach dem Tod des Längstlebenden Alleinerbin des gesamten noch vorhandenen Vermögens werde.

Meine Eltern wollten immer, daß ich im Alter miet .- und sorgenfrei leben kann. Deshalb wurde sogar mein Sohn, dem beide erst 1/4 des Vermögens zukommen lassen wollten, nachträglich gestrichen, damit ich ihn nicht evtl. im Erbfall auszahlen muß!

Und dann vermacht mir die Mutter ein Haus mit Wohnrecht !!!!

erbrecht, WOHNRECHT
Friends Provident - Plan Business kündbar?

Hallo zusammen,

mein Lebenspartner hat 2011 eine Planprivate Versicherung bei Friends Provident abgeschlossen. Diese haben wir zum März 2018 gekündigt und den entsprechenden Rückkaufswert bereits erhalten.

Nun wollten wir noch den Planbusiness über seinen Arbeitgeber kündigen, da wir auf eine neue betriebliche Altersvorsorge umsteigen möchten.
Bei dem damaligen Vertragsabschluss wurde ihm versprochen, dass die monatlichen Beiträge (120 €) bei der Steuererklärung zu gute kommt. Leider war dies nicht der Fall.

Als wir die Kündigung im Mai diesen Jahres über den AG an Friends versendet haben, erhielten wir nur ein Schreiben:

...die Kündigung des Vertrages haben wir erhalten.
Bei dem Friends Planbusiness handelt es sich um ein Produkt der steuerlich geförderten betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 3 Nr. 63 Einkommenssteuergesetz. Die dazu erteilte arbeitsrechtliche Versorgungszusage ist gemäß den uns vorliegenden Informationen bereits unverfallbar.
Daher lehnen wir die Kündigung ab.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Beitragspause.......

Wir haben bereits im Internet recherchiert, aber konnten hierzu leider nichts finden.
Ein Widerspruch an das Kölner Postfach scheint anhand von Aussagen ins Leere zu gehen.

Nun meine Frage:
Ist ein Widerspruch an dieser Stelle hilfreich oder sollen wir eher auf die Beitragspause eingehen?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße

Bettina

Altersvorsorge, Versicherung
Stromrechnung Mahnung?

Guten Abend,

kurze Vorgeschichte: Wohnte 3 Jahre in einer Wohnung, Vermieter sagte um Strom wird sich gekümmert (Wegen Anmelden). Wärend der Zeit die Stromrechnung von 10€ immer überwiesen. Natürlich angerufen und gefragt wieso nur 10€? Antwort: Tja kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, wir setzten es auf 45€ Monatlich... gut... Jahresabrechnung kam und wieder wurde nur 10€ Monatlich verlangt. Der Grund: nie eine Karte zum ablesen bekommen und abgeschickt... nach 3 Jahren wegen Auszug festgestellt. Wärend dieser Zeit kam auch wer vom Stromanbieter und lieste die Zähler von mir ab. Aber selbst danach kam nix...

Bis ein halbes Jahr nach dem Auszug, wusste ich nicht mal das ich selbst auch Strom kündigen musste. Jetzt bin ich schlauer... Vertrag entsteht ab den Verbrauch und nur der Verbraucher kann kündigen. Vor etwa 2 Monate per Telefon geklärt und gekündigt. Wegen den Ablesekarte oder was auch immer, habs erwähnt, aber kein weiteres Wort dazu. :/

Seit dem warte ich auf die Rechnung und heute war es endlich soweit.

MAHNUNG! O____O

Wo war die Rechung oder wann kam diese?! Muss es gleich eine Mahnung sein?!

Als wären die 1785€ bis zum 15. nicht genug... was ich natürlich Nicht sofort zahlen kann.

Was machen? Anrufen und eine Ratenzahlung ausmachen? Ein Anwalt suchen?

Kann man mir den Strom abdrehen? Ab 100€ soll wohl möglich sein?! Kan man sich vor solch einer Rechnung noch retten? Hab was gelesen von "Abschlussrechnung muss innerhalb von 6 Wochen erfolgen" Was ist wenn sie keine Ratenzahlung akzeptieren? Und wieso muss solche Post immer Samstags kommen? :/

Bin über jede Hilfe sehr dankbar. :)

Strom, rechnung, Mahnung
Rückwirkend Gewerbe anmlden und steuern bezahlen?

Hallo,

ich bin seid zwei Jahren selbstständig tätig. Um genau zu sein habe ich einen Kanal auf youtube. Am anfang hatte ich nicht viel verdient. Ich denke ich war im Jahr 2016 unter der 8.000 marke. In 2017 war es dann aber um einiges mehr und ich müsste auf jeden Fall ordentlich steuern nachzahlen. Momentan verdiene ich noch mal ein wenig mehr als 2017 und mache monatlich schätzungsweise 4-6 tausend im Monat. Nun habe ich aus eigener Dummheit, das ist mir bewusst und auch nicht die Frage hier, während der Zeit weder ein Gewerbe angemeldet noch Steuern bezahlt was ich dann jetzt machen möchte. Ich hatte bisher keine Mahunung gehabt oder dergleichen insofern hoffe ich dass das nicht als Steuerhinterziehung gilt wenn ich nun selbstständig alles anmelde. Ich denke aber, dass da ordentliche Strafen auf mich zukommen werden. Kann jemand abschätzen in welcher Höhe sie liegen werden?
Die Steuernachzahlug selbst dürfte kein Problem sein da ich während dieser Zeit genügend Geld zurücklegte um Steuern bezahlen zu können. Ich fürchte mich nur, dass die Strafe vielleicht sehr hoch wird? Und wie mache ich das, erstmal Gewerbe anmelden oder welche andren Schritte?
Auch würde ich gerne wissen wie viel Zeit der Prozess in anspruch nehmen wird. Ich müsste eine neue Wohung mieten mit einem Studioraum da es hier zu eng wird und ich würde es gerne bald machen, bevor ich das alles jedoch abgewickelt habe und meine Bescheinigungen vom Steuerbreater etc. have denke ich nicht, dass mir irgendjemand eine Wohnfläche vermieten wird.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Steuern, Steuernachzahlung
Kann der Verlustvortrag nachträglich geändert werden aufgrund Änderung der Berechnungsgrundlage (Stillhaltergeschäfte)?

Ich habe in den Steuerjahren 2016 und 2017 Optionen als Stillhalter gehandelt und habe für das Jahr 2016 durch Aufsaldierung der erzielten Optionsprämien mit den für die Glattstellung erforderlichen Rückkaufsbeträge, jeweils inkl. Kosten, einen kleinen dreistelligen Verlust erzielt. Dieser wurde vom Finanzamt als Verlust im Rahmen des Einkommenssteuerbescheides festgesetzt und ins Jahr 2017 vorgetragen. Gerade erst bei der Fertigung der Steuererklärung für 2017 habe ich in Erfahrung bringen können, dass man bei Positionen, die man überjährig hält (2016-2017), die vereinnamten Optionsprämien im Kalenderjahr des Zuflusses ansetzt (hier 2016) und mögliche Verluste eim Glattstellen dann erst im Folgejahr 2017 geltend macht. Da ich nur die vollständig realisierten Optionsgeschäfte bei der Ermittlung ansetzte und nicht die vorläufigen Einnahmen der überjährigen Positionen, würde ich mein Versehen im Rahmen der EKSt-Erklärung 2017mitteilen wollen und den Verlust, der dann zum kleinen dreistelligen Gewinn würde, bekannt geben.

  1. Wie ist hier am besten mit dem Finanzamt vorzugehen - gibt es Erfahrungen?
  2. Würde der letztjährige BEscheid aufgehoben und neu festgesetzt werden ?
  3. ISt das geschilderte Vorgehen mit der Zuordnung der Einnahmen und Verluste korrekt?

Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung.

Viele liebe Grüße

Wulf

Freelancertätigkeit im nicht-europäischen Ausland für deutschen Arbeitgeber - wo zahle Ich Steuern?

Hallo zusammen,

Mein Partner und Ich werden ab Mitte August 2018 nach Südafrika ziehen, da er von seinem Arbeitgeber versetzt wird. Der Aufenthalt ist vorerst auf drei Jahre begrenzt.

Mein jetziger Arbeitgeber hat mir angeboten, weiterhin Projekte auf Freelancer-Basis zu tätigen, was natürlich sehr charmant für mich wäre. Das heißt, Ich werde in Kürze von einer Festanstellung in eine freiberufiche Tätigkeit wechseln. Wir geben unsere Wohnung auf und Ich hatte auch geplant mich aus D komplett abzumelden. In Südafrika habe Ich allerdings keine Arbeitserlaubnis und werde diese auch nicht bekommen. Wie kann Ich also als Freelancer von Südafrika aus für einen deutschen Kunden weiterhin arbeiten und wie muss das steuerrechtlich laufen? Ich arbeite als Projektmanagerin und würde hauptsächlich Konzepte, Kalkulationen und Präsentationen erstellen und dann nach D mailen, wo Sie dann umgesetzt werden.

Ich habe zwei verschiedene Aussagen von Steuerberatern erhalten, einig waren Sie sich zumindest bei dem Thema, dass Ich nur beschränkt steuerpflichtig bin in D.

Es muss doch möglich sein für Einkünfte aus D die Steuern in D zahlen zu können, obwohl man drei Jahre in Südafrika lebt und nur ab und zu in Deutschland zu Besuch ist.

Ich habe bereits recherchiert, dass das Finanzamt bei jedem Fall von selbstständiger Arbeit individuell die Einschätzung vornimmt ob es sich um freiberufliche Tätigkeit handelt oder ob man als Gewerbetreibender eingestuft wird. Als Gewerbetreibender muss Ich aber ein Gewerbe in D anmelden, wenn Ich mich aber aus D abmelde, kann Ich das nicht behalten, oder? Das Gewerbe dann ins Ausland umziehen ist aufgrund der fehlenden Arbeitserlaubnis keine Option.

Ich freue mich über Infos und Tipps, die mir weiterhelfen!

Ausland, Freelancer, Steuern
Ist bei einer Erbengemeinschaft ein Gemeinschaftskonto für Mieteinnahmen nötig?

Hi,

ich habe mit meiner Schwester eine vermietete Wohnung geerbt (50/50). Ich erledige die gesamte Verwaltung, meine Schwester möchte lediglich an den Einnahmen beteiligt werden. Der nächste Schritt ist für mich aktuell, Konto zu eröffnen und die Mieter zu benachrichtigen.

Da meine Schwester und ich nicht in der selben Stadt wohnen, und ich bei meiner Hausbank sehr einfach ein Vermieter- und Kautionskonto eröffnen kann, würde ich vermutlich ein/zwei neue Einzelkonten dafür eröffnen. Meine Schwester wäre damit einverstanden, dass es kein Gemeinschaftskonto wäre. Sie kriegt natürlich Einsicht und ich würde ihr dann einfach einen Dauerauftrag mit ihrem Anteil einrichten.

Unsicher bin ich mir jedoch jetzt, ob dies zu irgendwelchen Nachteilen führen kann, insbesondere steuerlich.

  • Reicht es aus, wenn meine Schwester am Ende den Kontoauszug meines Vermieter-Kontos bei der Steuererklärung anhängt? Über das Grundbuch lässt sich relativ leicht nachweisen, dass ihr 50% zustehen.
  • Zudem kann Sie soviel ich weiß auch keinen Freistellungsauftrag auf diese Einnahmen beantragt, da es mein Konto ist. Lässt sich dies per Steuererklärung dann wieder reinholen?
  • Gibt es sonst noch Vor/-Nachteile? Sonst habe ich nur von der Haftbarkeit erfahren.

Ich habe einen deutlichen höheren Steuersatz als meine Schwester, daher wäre es schon sehr von Vorteil, wenn sie ihren Anteil selbst versteuert.

Ich danke für die Unterstützung!

Konto, Steuerrecht, Gemeinschaftskonto, Mieteinnahmen
450 Euro Minijob + wissenschaftliche Hilfskraft?

Servus zusammen,

zurzeit studiere ich noch und übe seit knapp 2 Monaten einen 450 Euro Minijob nebenher aus. Nun habe ich am Dienstag ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Uni und wollte mich vorher mal informieren, wie das mit zwei Nebenjobs läuft. Google hat dazu teils widersprüchliche Aussagen geliefert.

Bei meinem derzeitigen Minijob verdiene ich so gut wie immer weniger als 450 Euro (meistens ca. 250-350 Euro), weil manche Schichten aufgrund Lieferprobleme ausfallen müssen. Als wissenschaftliche Hilfskraft würde ich voraussichtlich 250 Euro im Monat verdienen. Wenn ich beide Jobs behalten würde, wäre ich somit über die 450 Grenze.

1. Meine Frage ist jetzt, was sich Steuer- und abgabenmäßig ändern würde und ob es sich dann überhaupt lohnt, beide Jobs auszuüben? Wie hoch wären die neuen Abgaben oder muss ich weiterhin keine Steuern zahlen, da ich unter den Freibetrag kommen werde? Was kommen darüber hinaus noch für sonstige Abgaben in Frage?

2. Ich habe gelesen, dass die Arbeitgeber durch den zweiten Nebenjob einen Nachteil haben, da sie höhere Steuern zahlen müssen. Es wurde vorgeschlagen, den Lohn für einen Job auf 451 Euro zu setzen, um sich dadurch einen Steuervorteil zu erhaschen. Leider komme ich bei beiden Jobs (jeweils) nicht auf die 450 Euro. Bin ich am Dienstag verpflichtet, von mir selber aus zu erzählen, dass ich zurzeit noch einen weiteren Nebenjob ausübe (auf Nachfrage seitens des Arbeitgeber werde ich dann natürlich nicht lügen)? Auf der einen Seite möchte ich nur ungern einen Nachteil im Bewerberpool haben, weil ich für den Arbeitgeber dann "teuerer" wäre, auf der anderen Seite werde ich jetzt natürlich nicht vorher meinen derzeitigen Minijob kündigen ohne Feedback von dem Bewerbungsgespräch zu haben.

Zur Info noch: Trotz des niedrigeren Gehalt bei dem Job an der Uni würde ich diesen aufgrund der Erfahrung vorziehen und zur Not meinen jetzigen kündigen, falls Punkt 2. wirklich ein Problem für den Arbeitgeber darstellen sollte. Ich bin 25 und in der studentischen Krankenversicherung der Barmer GEK selbst versichert. Ebenso bin ich noch in der Probezeit meines jetzigen Jobs mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Danke für eure Hilfe!

Studium, Minijob, nebenjob, Steuern
Verlustvortrag nicht angekreuzt?

Hallo ihr lieben,

ich bin etwas am verzweifeln.

Ich habe durch Zufall mitbekommen, dass es möglich ist eine Steuererklärung für das Zweitstudium zu machen. Dies habe ich auch getan für die Jahre 2014 und 2015. Habe auf dem Mantelbogen "einkommenssteuererklärung " angekreuzt und nicht "Verlustvortrag"

habe den Bescheid für beide Jahre erhalten und dort steht ganz unten drin, "Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium wurden mit - xxx€ als Sonderausgaben berücksichtigt.

Nun war ich dann 2 Jahre im Ausland und habe für 2017 (habe 15Tage Teilzeitz gearbeitet) eine Steuererklärung gemacht. Wieder nichts mit Verlustvortrag angekreuzt (wusste ich nicht und war mir auch nicht sicher ob ich dann was falsch mache)

Nun steht in dem Bescheid drin, Anstelle der anzuerkennenden Werbunsgkosten ist der höhere Arbeitnehmer Pauschbetrag abgezogen worden. Die Günstigprüfung hat ergeben, dass die Ermittlung der abziebaren Vorsorgeaufwendungen nach der Rechtslage 2004 zu einem günstigerem Ergebnis führt."

Was bedeutet das denn alles?

Wie kann ich denn meine Verluste noch geltend machen und mit der Steuereklärung 2018 in der ich voraussichtlich einkommenssteuer zahle angeben?

Habe ich die Sonderausgaben für 2014 und 2015 "verschenkt" weil ich nicht verlustvortrag angekreuzt habe? oder merkt sich das das Finanzamt sowieso.

Ich freue mich über jegliche Hilfe. Evtl ist es nicht gut beschrieben von mir, deshalb versuche ich bei Fragen dies besser darzustellen.

Danke

Student, Verlustvortrag
Richtig knifflige Immobilienfrage: Wie verteilen wir die Besitztümer von uns und meinen Eltern in diesem Bermudadreieck finanziell sinnvoll?

Wir haben eine richtig knifflige Immobilenfrage und hoffen, dass wir hier auf schlaue Köpfe treffen, die unseren Knoten in unseren Überlegungen lösen können:

Sachverhalt ist wie folgt:

Wir wollen in das Haus meiner Eltern ziehen (Haus 11).

Meine Eltern ziehen dafür in Haus 9.

Haus 9 ist das Elternhaus meiner Mutter und gehört mittlerweile ihrer Schwester (meiner Tante).

Bedingung für diesen Tausch ist: Wir kaufen meiner Tante das Haus ab (ca 200.000) und sanieren es für meine Eltern (ca 200.000). Dies entspricht ca. dem Wert des Hauses 11, welches größer und familientauglich ist, in das wir einziehen werden.

Wahrscheinlich am sinnvollsten wäre folgende Überlegung:

Meine Eltern überschreiben mir Haus 11. Soweit ich weiß, habe ich als Tochter einen Freibetrag von 400.000 und so kann die Grunderwerbssteuer zumindest hier gespart werden.

Zusätzlich kaufen wir das Haus 9 und richten meinen Eltern vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht ein. So könnten wir die Renovierungskosten für eine fremd genutzte Immobilie auch steuerlich absetzen, was uns sehr entgefen konmen würde, oder nicht?

Jetzt die Krux: Mein Vater möchte jedoch gerne weiterhin Eigentum besitzen und nicht als "Mieter" aus dieser Geschichte heraustreten.

Was machen wir also am besten?

Können wir Haus 9 kaufen und meinen Eltern dann irgendwann überschreiben? Fallen dann zweimal Grunderwerbssteuern an? Beim Kauf von uns, beim Überschreiben an meine Eltern und irgendwann werden wir es dann wahrscheinlich wieder erben, dann entstehen wahrscheinlich ein drittes Mal Kosten?

Oder:

Sollten meine Eltern lieber weiterhin Haus 11 im Grundbuch behalten und wir stehen dann im Grundbuch von Haus 9, wohnen aber genau andersherum?

Oder: Geben wir meinen Eltern 400.000 € (was Steuern kostet) und sie kaufen das Haus meiner Tante ab (was wieder Steuern kostet)?

Und vielleicht nicht ganz unwichtig: Hat mein Bruder, der mit Familie ein Haus in Münster gekauft hat und nun dort lebt, Mitspracherecht/Ansprüche bei dieser Aktion auf unser Elternhaus (Haus 11)?

Ich hoffe, ihr habt gute Ideen, wie wir das finanziell gut gelöst bekommen.

Anbei ein Bild zum besseren Verständnis. ;-)

Ganz lieben Dank für Ihre und eure Beiträge und Gedanken zu unserem Thema!

Bild zu Frage
Immobilienfinanzierung, Immobilienkauf
Einmalbezahlung von Masterarbeit, wie versteuern?

Ich habe in einem Unternehmen meine Masterarbeit geschrieben. Die sechs Monate Forschung (Wisschenschaft) dort wurden bezahlt und normal vom Betrieb besteuert. Im Folgejahr (2017) habe ich meine Masterarbeit abgeschlossen und der Betrieb hat mir diese fertige Arbeit als "Aufwandsentschädigung" abgekauft. Ich habe also Anfang 2017 900 Euro von dem Betrieb bekommen in dem ich zuvor geforscht habe, jedoch war ich zu dem Zeitpunkt dort nichtmehr angestellt. Mit dem Geld auf dem Konto, kam ein Brief, dass ich diese Summer selber versteuern muss.

Sonst habe ich im Jahr 2017 (bis auf Hartz 4) keinen Cent dazuverdient, weil die Suche nach dem ersten Job nach dem Studium etwas schleppend war...

Nun frage ich mich, wie ich diese 900 Euro versteuen muss. Ich vermute als freiberufliche Tätigkeit in Anlage S. Jedoch habe ich zwar meine Steuernummer von der Anstellung in 2016, allerdings keine neue Steuernummer als Freiberufler beantragt. Eine Rechnung über die Arbeit habe ich auch nicht. Dass ich am Ende eine kleine Summe erhalten werde wurde zuvor zu Zeiten der Anstellung im Betrieb besprochen, dann kam das Geld mitsamt Infobrief irgendwann automatisch auf mein Konto.
Ausgaben sind mir auch nicht angefallen, weil ich das bisschen Schreibmaterial und den Computer den ich dafür brauchte, eh schon zuhause stehen hatte....
Im Wust von Anlagen und Zeilen, weiß ich nun einfach nicht, wo ich die 900 Euro eintragen muss und ob sonst noch was auszufüllen ist.

Steuererklärung, Steuern

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