Ab wann ist ein Kind steuerpflichtig?

3 Antworten

Ab Vollendung der Geburt ist es rechtsfähig.

Sollte es dann steuerpflichtige Tatbestände erfüllen (ggf. durch die Erziehungsberechtigten, oder einen Ergänzungspfleger bestätigt), ist es auch steuerpflichtig.

Mögliche Fälle:

Es erbt = Erbschaftsteuer

Aus ererbten und geschenkt bekommenen Vermögen ist Einkommen vorhanden = Einkommensteuer

usw. usw.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Es erbt ein Kraftfahrzeug --> Kfz.-Steuer.

Es erbt Grundvermögen --> Grundsteuer.

Es bekommt einen Betrieb geschenkt: Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteuer.

Es bekommt eine GmbH geschenkt -> erstmal nix

Ich liebe solche allgemeinkonkreten Anfragen. Was für eien Antwort soll denn dabei rauskommen?

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@EnnoWarMal

Inzwischen ist scheinbar auch die Freistunde der drei Leute vorbei...

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@Andri123

Wie "scheinbar vorbei"? Dann also in Wirklichkeit nicht vorbei oder was?

Oder war vielleicht "anscheinend" gemeint?

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Gar nicht.

Steuerpflichtig sind immer nur Steuertatbestände:

Einkommen: Einkommensteuer
Erbe/Schenkung: Schenkungsteuer
Umsatz: Umsatzsteuer
usw.

Wenn das Kind anlässlich seiner Geburt einen Betrieb geschenkt bekommt, sind für das Kind selbstverständlich von Anfang an die erforderlichen Steuererklärungen anzufertigen und einzureichen. Alles andere wäre ja auch ziemlich seltsam, oder?

"Gar nicht" - kleiner Irrtum.

Zwar ist die Steuerpflicht in den Steuergesetzen unterschiedlich geregelt. Doch einkommensteuerlich gilt: "Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig." - Und den haben natürliche Personen ab Geburt, wenn sie im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ob dafür auch Einkommensteuer anfällt, ist eine ganz andere Frage - oder? ;-)

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@Ernsterwin

Kein Irrtum, sondern Pragmatismus.

Ich hab einfach drauf gewartet, dass jemand daherkommt und genau das schreibt. Wobei ich allerdings nicht damit gerechnet habe, dass derjenige sich auf die Einkommensteuer beschränkt.

Nur nützt das dem Fragesteller nicht viel.

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Einkommmensteuerpflichtig ab Geburt.

Erbschaftsteuerpflichtig ab dem Zeitpunkt der Zeugung, also schon im Mutterleib.