wer erbt persönliche Gegenstände?

1 Antwort

Ein längerlebender Ehegatte hätte grundsätzlich einen "Voraus"-Anspruch auf die gemeinsamen Haushaltsgegenstände sowie Hochzeitsgeschenke. Einzelheiten kannst Du unter Par. 1932 BGB nachlesen.

In Deinem Fall trifft das natürlich nicht zu, da Mutters Ehemann ja bereits verstorben ist. Ich schreibe es nur der Vollständigkeit halber.

Alles - und wirklich alles, neben der Kaffemaschine, dem Wäschetrockner und der Lieblingstasse Deiner Mutter auch deren Kleidung, Papiere und Fotos - geht in die Erbmasse, auf welche Deine Miterben ebenso Anspruch haben. Es ist dabei irrelevant, ob ein einzelnes Teil einen Geldwert hat oder nicht.

Es ist natürlich nicht damit zu rechnen, dass Deine Halbbrüder grossartigen Bedarf an der Kleidung Deiner Mutter anmelden (passt ihnen vermutlich ohnehin nicht), ebenso an persönlichen Papieren oder Fotos, sofern nicht deren Vater auch mit abgebildet ist.

Einfach so selber nehmen gilt aber nicht, sondern Deine Miterben müssen damit einverstanden sein.

Ihr müsst nicht nur Vermögensgegenstände, sondern auch "den kompletten Rest" unter euch aufteilen bzw. übereinstimmend vereinbaren, was damit geschehen soll.

Das Sichten und Aufteilen derartiger Sachen ist eine enorme psychische und emotionale Belastung, da man im Nachlass der Mutter dann sehr tief in ihre persönliches Leben eintaucht.