Ruckwirkend beim Finanzamt als Freiberufler anmelden, Kriege ich eine Strafe?
Ich bin ein Student in Frankfurt am Main. Ich hab ab Februar 2017 eine Künstlerische Tätigkeit als alternativer Stadtführer aufgenommen, also 1 Jahr. Ich hab seit dem unregelmassige Toure gemacht (insgesamt 7) und habe set dem insgesamt 645 Euro verdient. Ich bin nicht selbststaendig, ich lebe mit meinen Elterns Geld.
Kutzlich hab ich mitbekommen dass ich die Einnahmen und die Ausgaben in der Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung zusammen fassen muss, als auch bei der Finanzamt anmelden. Ich hab bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung gezeigt, und ich habe auch keine Steuernummer.
Kege ich wine Strafe wenn ich dass ruckwirkend maChe?
2 Antworten
eine Künstlerische Tätigkeit als alternativer Stadtführer aufgenommen, also 1 Jahr.
Was ist an der Tätigkeit als Stadtführer künstlerisch? Wo liegt die Kreativität bei der Erschaffung eines Werkes, wie einer Skulptur, eine Bildes, eines Musikstückes? Das ist hier zwar von der steuerlichen Wirkung völlig egal, aber es wäre schön, wenn DU uns das mal sagen könntest.
Ich bin nicht selbststaendig,
Wie korrespondiert das mit der Tätigkeit als Stadtführer? Bist Du als solcher bei der Stadt angestellt?
habe set dem insgesamt 645 Euro verdient
Wenn das Deine einzigen Einkünfte im letzten Jahr waren, verschone die Arbeitskraft der Finanzbeamten, dadurch, dass Du keine Erklärung abgibst. Notiere die Einnahmen, falls mal einer fragt, aber mache einfach nichts.
Einzig sinnvolle Antwort.
Und selbst wenn daneben noch Arbeitslöhne existieren würden, so würden die Ausgaben, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit entstanden sein dürften, den Gewinn unter 410 Euro drücken, so dass man in diesem Fall zum selben Ergebnis kommen muss.
Du kannst eine korrigierte Einkommensteuerbescheinigung 2017 einreichen. Ist kein Problem! Bedenke aber folgendes: erst einmal musst du einen Antrag zur Zuteilung einer Steuernummer beantragen. Hast du schon eine?
Denn gemäß Finanzamt bist du nämlich dann selbstständig. Also Unternehmer. Ob du auch in den Katalog der künstlerischen Freien Berufe als Angehöriger der Freien Berufe fällst, kannst du im Einkommensteuergesetz Paragraph 18 unter den Katalogberufen der Freien Berufe nachlesen. Das Finanzamt wird dir einen Fragebogen schicken wo du deine Tätigkeit beschreiben sollst. Es wird dann geprüft ob als Stadtführer du in diesem Katalog irgendwie hinein passt. Ich bezweifle das sehr. Das habe ich nämlich noch nie im Katalog gelesen. Wenn du nicht als Freiberufler durchkommst mit dem Job als Stadtführer, bist du auch mit einem Gewerbeschein als Gewerbetreibender gewerbesteuerpflichtig. Aber mach dir mal keine allzu großen Sorgen. Bei diesen Umsätzen, da lacht der Hoeneß mach dir keine zu viele Gedanken. Du kommst auf jeden Fall nicht in den Knast :-D
ICh meinte Bescheid. Nicht Bescheinigung. Ja. Und die Erklärung abzugeben. Und die Steuernummer muss man beantragen.
Man kann auch keinen korrigierten Bescheid einreichen.
Ich habe ein paar Jahre beim Finanzamt gearbeitet. N i e m a l s habe ich einen Antrag auf Steuernummer gesehen !!
DOCH. Als Freiberufler meldest du kein Gewerbe an wo die Steuernummer automatisch zugeteilt wird. Du meldest dich beim Finanzamt als Freiberufler an und stellst einen Antrag zur Erteilung einer Steuernummer. Dann hast du wohl beim Finanzamt geschlafen und machst hier den dicken Max!
Als Freiberufler kann man dem Finanzamt mitteilen, dass man ab xxx diese oder jene Tätigkeit ausübt. Das ist k e i n e Anmeldung.
Wenn man das aber tut, bekommt man automatisch (ohne Antrag) eine Steuernummer, wenn man noch keine hat.
Ein unerfahrenes Bübchen sollte einem Profi nicht erklären, wie was geht - man macht sich nur lächerlich (in Deinem Fall noch lächerlicher).
Es reicht nicht Quatsch zu schreiben, man muss auch vermeiden den Sachverhalt zu lesen:
Ich hab seit dem unregelmassige Toure gemacht (insgesamt 7) und habe set dem insgesamt 645 Euro verdient. Ich bin nicht selbststaendig, ich lebe mit meinen Elterns Geld.
Eine Einkommensteuer-Bescheinigung gibt es nicht (eine korrigierte demnach auch nicht).
Eine Steuernummer wird nicht beantragt - sie wird automatisch zugeteilt, wenn man freiberufliche Einkünfte erklärt oder ein Gewerbe anmeldet.