Aushilfe in einem Unternehmen und als Honorarkraft im Kindergarten?

1 Antwort

Hallo, Werkstudent und Aushilfe sind keine Gegensätze. Was meinst Du ? Einen 450-EUR- oder Mini-Job ?

Grundsätzlich müssen alle Einnahmen versteuert werden, Honorare ebenso wie Lohn als Werkstudent. Beim Minijob ist es meist so, dass der Arbeitgeber ihn pauschal versteuert, für Dich ist der Fall dann steuerlich erledigt.

Wenn Du bisher studentisch (oder privat) krankenversichert warst, kann das in jedem Fall so bleiben.

Viel Glück

Barmer