Registrierungsgebühren nach Depotübertrag?
Die Onvistabank hat nach einem (teilweisen) Depotübertrag pro Wertpapiertitel 0,89 € Registrierungsgebühr erhoben.
Ist das zulässig, da der Depotübertrag generell doch kostenlos ist?
Und ist es überhaupt wirklich so, dass Aktien "automatisch" mit Registrierungsnummer einem Kunden zugeordnet werden?
(Ich muss gestehen, dass ich gar nicht wusste, dass es sich bei meinen Aktien um Namensaktien handelt. Ich hielt sie bislang für Inhaberpapiere. Jedenfalls war meine vage Vorstellung, dass mir lediglich eine Stückzahl zugeordnet würde, nicht aber durch Nummern bestimmte Aktien. Zwar bin ich ab und an mal zu Hauptversammlungen eingeladen worden. Aber hätte es deswegen schon 'klick' machen sollen?
Bei der Consorsbank sind diese Registrierungskosten, wenn sie bei "normalen Aktien" denn tatsächlich obligatorisch anfallen, dann wohl in den Gebühren für die Anschaffung von Wertpapieren enthalten gewesen. Jedenfalls habe ich davon bislang bei noch keiner Bank etwas gemerkt. Bei der Onvistabank werden sie mit mehrtätiger Verzögerung erhoben.
Wie ist die Praxis bei anderen Banken?)
Für Antworten werde ich mich gemäß den Codes des Umgangs auf diesen Seiten bedanken.
1 Antwort
Google ganz einfach nach "Preis- und Leistungsverzeichnis" der onvista-Bank.
Ich habe es getan und finde dort auf Seite 6 als vierte Position die von Dir genannten Registrierungsgebühren für Namensaktien in Höhe von 0,89 Euro.
Mir ist außer onvista keine andere Bank bekannt, die derartige Gebühren an den Kunden weiterleitet. Allerdings hängt diese Gebührenpraxis bei onvista sicher mit den sehr niedrigen Gebühren dort zusammen. Da kann man sich offenbar nicht leisten, so etwas als kostenlosen Service anzubieten.
Diese Gebühr ist im Gebührenverzeichnis enthalten, für jeden Kunden erkennbar gewesen und m.E. zulässig.
Ob Dir bewußt war, daß es sich um Namensaktien handelt ist doch ohne Bedeutung.Entscheidend ist, daß Du diese Dienstleistung in Anspruch genommen hast. Und ja, Namensaktien sind einem bestimmten Aktionär zuordbar.
Registrierung: Woher soll die Registrierungsstelle wissen, wo Du erreichbar bist, wenn Du die Depotbank wechselst? Die Informationen vom Unternehmen laufen über die Registrierungsstelle immer über die bzw. Deine Depotbank.
Ach so, was nichts mit meiner Frage zu tun hat:
Hattest du nicht vor 2, 3 Jahren wegen der Geldanlage von 20 (oder waren es 50?) tausend € für einen Onkel/ Bekannten, jedenfalls älteren Herren, angefragt?
Es sollte eine "sichere" Geldanlage sein, aber natürlich trotzdem mehr einbringen als den üblichen Sparkontozins. Ich hatte dir wohl die Anlage in Airbus-Aktien bzw. Bonus-Zertifikaten auf Airbus empfohlen. Was ist daraus geworden?
Heute wären die Airbus-Aktien ca. doppelt so viel wert wie damals, und die Zertifikate hätten sich als wahre Opa-Papiere herausgestellt.
Aber natürlich hätte es auch ganz anders kommen können...
Das müssen mehr als 3 Jahre her sein.
Dazu kann ich nur sagen: Die Lottozahlen vom letzten Samstag kenne ich auch und mit fremder Leute Geld spekuliere ich nicht. Mit meinem eigenen allerdings schon. Nur Airbus habe ich niemals in die engere Wahl gezogen. Bei Aurelius, um mal eine konkrete Hausnummer zu nennen, etwa habe ich im letzten Jahr in deren dunkelster Stunde zugeschlagen.
Danke für die Hinweise.
(Die 0,89 € aus dem Preis und Leistungsverzeichnis hatte ich inzwischen selbst gefunden, hätte sie mir aber ohne Weiteres gar nicht zugeordnet.)
Die Unklarheiten sind dennoch nicht gänzlich ausgeräumt:
*Muss denn bei einem Depotwechsel die Aktie stets neu registriert werden, wenn doch der Inhaber/ Besitzer derselbe ist? Wird die Namensaktie nicht einfach einer Person zugeordnet? (Anscheinend ist es so, dass eine neue Depotnummer eine komplette Neuregistrierung nach sich zieht. Aber dann ist ein Depotwechsel für den Kunden auch nicht völlig kostenlos.)
Und das andere:
*Ist denn wirklich praktisch jede "ohne Zusatz" vom Kunden erworbene Aktie automatisch eine regstrierungspflichtige Namensaktie?
Anscheinend ja, denn eine Bank würde es sich vermutlich dann doch nicht erlauben, so eine Klassifizierung ohne Auftrag des Kunden vorzunehmen. (Dass mein fehlender Kenntnisstand in dieser Frage für die Kostenabwicklung von Bedeutung sei, habe ich übrigens an keiner Stelle behauptet.)