Vater verschenkt Haus und Grund an seinen Bruder, Erbrecht der Kinder?

1 Antwort

Heikle Sache. Aber dröseln wir mal auf.

Zuerst zur Schenkung:

  • Existiert keine notarielle Schenkungsurkunde, dann ist es keine Schenkung (§ 311b BGB) und eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist nicht möglich. Vater bleibt also weiter mit seinem Anteil Eigentümer.
  • Wenn die Schenkungsurkunde existiert und notariell beglaubigt ist, dann musste der Notar beim Beurkunden von der Geschäftsfähigkeit des Vaters überzeugt gewesen sein, denn sonst hätte er nicht beurkunden dürfen. Dann ist Onkel damit alleiniger Eigentümer.

Jetzt zur Auswirkung im Erbfall:

  • Du bist Erbe erster Ordnung (§ 1924 BGB) und hast Priorität auf das gesamte Erbe (sofern kein Testament etwas anderes bestimmt bzw. musst Du es mit etwaigen Geschwistern von Dir entsprechend aufteilen).
  • Ist Vater noch Eigentümer, dann kein Problem (siehe oben)
  • War Schenkung gültig, dann kommt es auf den Zeitraum zwischen Schenkung und Todestag Vater an. Es existiert eine 10-Jahres-Frist, innerhalb der pro Jahr 1/10 des Wertes der Schenkung verringert wird. Für den verbleibenden Differenzbetrag hast du einen Anspruch gegenüber Onkel.

Meine Empfehlung zu der Angelegenheit insgesamt ist, etwas Geld in eine anwaltliche Beratung zur Gesamtsituation zu investieren, um rechtssichere Auskünfte und Empfehlungen für die weiteren Vorgehensweisen zu bekommen, auch wegen evtl. Vorgehen gegen den Notar. Onkel dreht Dir sonst eine lange Nase.

Ausserdem wäre es mehr als sinnvoll, für Vater einen Bevollmächtigten bestellen zu lassen (wg. Entfernung machst Du als Bevollmächtigter keinen Sinn). Zur Vorgehensweise bitte gesondert eine eigene Frage stellen (ist nicht mein Fachgebiet).

dann ist es keine Schenkung (§ 311b BGB)

Da heißt es vorsichtig sein. Wenn ich hier "Anteil" lese, dann ist es wohl eine GbR. Und dann kann der Vater auch seinen Anteil verschenken statt des Grundstückteils. Da braucht er keinen 311b BGB und keinen Notar dafür.

und eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist nicht möglich. 

...und nicht notwendig.

Und Grunderwerbsteuer fällt auch nicht an durch die "Vereinigung in einer Hand". Nur Schenkungsteuer.

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@EnnoWarMal

Das ist richtig. Bei meiner Antwort bin ich vom Grundeigentum zu ideellen 50:50 Miteigentumsanteilen ausgegangen, da es ja ebenfalls aus einer Erbschaft stammt. Bei einer GbR stellt sich das natürlich ganz anders dar. Beantworte doch dann bitte die Frage noch aus der GbR-Sicht

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keine Kritik, nur ein kleiner Einwand betreffend:

".....dann musste der Notar beim Beurkunden von der Geschäftsfähigkeit des Vaters überzeugt gewesen sein, denn sonst hätte er nicht beurkunden dürfen. "

Eine Demenz, selbst eine Mittelgradige, ist für einen Notar (ohne neurologische Vorkenntnisse) in der Kürze der Zeit kaum erkennbar. Demenz entwickelt sich schleichend, mit Zeitabschnitten unterschiedlicher Ausprägung.

Außenstehende neigen deshalb aus Höflichkeit, gelegentliche Defizite unbeabsichtigt zu entschuldigen. (Aufregung z.B. denn ein Notartermin ist kein Einkaufsbummel im Supermarkt)

Sorry, sollte wirklich nur ein Denkanstoß sein !

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@Gaenseliesel

Da hast Du absolut recht.

Ein krasses Beispiel war vor ein paar Jahren der Fall von "Georg Luxi", einem lange Zeit verschwundenen Millionär aus Plattling.

Wer es nicht kennt, mit dem Namen in einer Internet-Suchmaschine die Einzelheiten nachlesen. Es gab dazu auch einen Dokumentarfilm, der aber leider in der Mediathek nicht mehr abrufbar ist.

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