Rechnung stellen und Betrag danach spenden?

2 Antworten

Ich habe folgenden link gefunden:
http://www.iww.de/vb/archiv/spendenquittung-statt-rechnung-aufwandsspenden-haben-ihre-tuecken-f18439

"Ein Handwerker, der darauf verzichtet, dass der Verein seine Rechnung zahlt, muss also die Rechnung dennoch als Betriebseinnahme verbuchen. Damit neutralisiert die Spende lediglich die Einnahme. Die Spende wirkt sich bei ihm nicht Steuer mindernd aus. 

Ja, es kommt noch schlimmer. Denn der Spender muss auch die ausgewiesene Umsatzsteuer abführen. Ist der Spender umsatzsteuerpflichtig, hat er also nicht nur keinen steuerlichen Vorteil, sondern durch die abzuführende Umsatzsteuer einen zusätzlichen finanziellen Aufwand. Die Aufwandsspende wird steuerlich zum „Eigentor“! "

Nein, da gibt es kein Problem.

Was Du mit Deinem verdienten Geld machst, ist Deine Sache.

Ich komme einfach nicht darauf, worin dabei der Vorteil für den Fragesteller bestehen soll. Kannst Du mir das erklären? Reine Neugier.

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@Andri123

Mein Kenntnisstand ist, dass für die gewünschte Spendenbescheinigung ein Geldfluss vom Spender zum Verein erforderlich ist. Lediglich für gemeinnützigen Zeit- und Arbeitsaufwand ist keine Spendenbescheinigung möglich.

Er muss das also machen, um diese Bescheinigung für steuerliche Zwecke zu erhalten.

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@correct

Wenn er eine Einnahme von 1.000,- und eine Sonderausgabe von 1.000,-€ hat. Bleibt ihm 0,-€. Was ist der Vorteil ?

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@user2358

Ich verstehe das Modell einfach nicht. Mir hat das vor Jahren mal jemand erzählt, der aber für den gespendeten Lohn auch Steuerfreiheit aufgrund Übungsleiterpauschale beanspruchen konnte. Dann hat man natürlich etwas davon, nämlich null Steuer auf den zusätzlichen Gewinn, aber Absetzung der Spende vom Einkommen.

Aber wenn die Einnahme dem Gewinn zugerechnet wird? Naja, ich muß es ja auch nicht verstehen.

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@Andri123

Das mit der Frage nach dem Vorteil verstehe ich nicht, vielleicht bin ich aber auch einfach zu wenig Kapitalist.

Manche spenden eben, ich bin auch einer von denen. Wo ist der Vorteil für einen Spender?

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@Andri123

Genau diesen Denkfehler habe ich auch grade bemerkt. In dem moment wäre ich null auf null.....Und ne Spenden für den Aufwand oder die Leistung auszustellen wird nicht ganz so einfach sein oder?

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@Andri123

Der Spender möchte etwas Gutes tun. Diesem Verein bei seiner Arbeit helfen. Der Vorteil liegt eben zusätzlich darin, dass er eine Ermäßigung seiner Einkommensteurschuld erreicht.

Es gibt aber natürlich auch die Möglichkeit der Sachspende. DEin Beispiel mit dem Übungsleiter. Ob der nun vom Verein 2.400,- überwiesen bekommt, diese wieder an den Verein überweist und eine Spendenquittung bekommt,ist doch nur hin und her schicken von Geld. Also kann man dem auch gleich die Spendenquittung geben.

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@glennh2705

Man könnte Dir auch gleich eine Quittung ausstellen, aber bei Unternehmern kommt ein anderer Punkt dazu. Wenn Du eine Rechnung schreibst, berechnest Du Umsatzsteuer. bekommst das Geld überwiesen und führst die enthaltene Umsatzsteuer ab. Dann zahlst Du as erhaltene Geld als Spende zurück und bekommst die Spendenquittung. Das Finanzamt hat die Umsatzsteuer.

Würdest u einfach auf die Zahlung verzichten und eine Spendenquittung bekommen, würde das richtige Ergebnis nur erreicht werden, wenn in der Buchhaltung gebucht würde:

Privat an Erlöse und an Umsatzsteuer. Das würde man aber vermutlich "vergessen"

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