Ablehnung des Antrags auf Änderung nach Einspruchsentscheidung

Sachverhalt:

  1. Finanzamt schätzt die Besteuerungsgrundlagen und erlässt einen entsprechenden Schätzbescheid unter VdN.
  2. Gegen den Schätzbescheid wird Einspruch eingelegt, dieser jedoch nicht (durch Einreichen der Steuererklärung) begründet.
  3. Das Finanzamt entscheidet über den Einspruch und hebt den VdN auf.
  4. Nun wird ein Antrag auf Änderung nach Einspruchsentscheidung (§ 172 (1) Satz 2 und 3 iVm (1) Nr. 2 Bu a) AO) und die Steuererklärung wird eingereicht.
  5. Das Finanzamt lehnt eine Woche vor Ablauf der Klagefrist den Antrag auf Änderung ab.
  6. Gegen die Ablehnung wird Einspruch eingelegt.

Frage:
Muss noch geklagt werden oder fehlt das Rechtsschutzbedürfnis?

Eigene Lösung:
Es muss geklagt werden, da § 172 AO das Wort "darf" enthält. Wir kommen bei der Änderung also in den § 5 AO (Ermessen). Auf die Abhilfe des Einspruchs gegen die Ablehnung zu hoffen ist also riskant. Wird über den Einspruch gegen die Ablehnung entschieden, kommen wir seinerseits nicht mehr in de § 172, da dieser nur für Steuerbescheide gilt, die Ablehnung jedoch ist ein sonstiger Verwaltungsakt.

Im Ergebnis würde die Klagefrist verstreichen und man guckt am Ende nur noch mit dem Ofenrohr ins Gebirge und hat sich einen Haftungsfall an Land gezogen.

Den Fehler habe ich übrigens bei 2. gemacht. Man hätte keinen Einspruch einlegen dürfen. Wieder was gelernt.


Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

Finanzamt, Steuern
Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Steuern, Angestellte
Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern

Servus,

meine Eltern haben eine stillgelegte Landwirtschaft, dort sind auf dem Grundstück wo das Wohnhaus und ehemaliger Stall steht noch Bauplätze (nicht erschlossen) zur Verfügung. Ich hatte schon einen Termin im Rathaus mit dem Oberbaumeister, von im aus dürfen wir hier ein Wohnhaus bauen.
Jetzt hat mein Bruder vor ca. 3 Jahren gebaut, auch auf dem Grundstück von meinen Eltern. Er hatte einen Bauplatz rausmessen lassen, auf sich umschreiben lassen. Also quasi in sein Privatvermögen. Ich fand es sehr heftig, das man für ein Grundstück das in unserem Besitz ist und wir es später eh mal vererbt bekommen 12000 Euro Steuern zahlen mussten. Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.

Jetzt ist die Frage kann man da irgendwie drum rum kommen? Mit zb. Nutzungsrecht oder sonst irgendwas, weil früher oder später wird es an uns ja eh vererbt.

Unsere Steuerberaterin sagte, das wenn das Grundstück nicht im Privatvermögen ist sondern auf der Landwirtschaft, müssen meine Eltern Miete nehmen und somit haben sie Mieteinnahmen auf der Lohnsteuerkarte.

Mein Bruder meinte das Grundstück wo das Haus drauf kommt auf Privat umschreiben lassen, aber nicht auf mich sonder trotzdem noch auf meine Eltern. Wir haben aber auch keine Ahnung was für kosten da auf uns zukommen.

Hatte jetzt auch schon ein paar Informationsstellen angefragt, aber jeder sagt was anderes. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke im vorraus schon mal für eure Unterstützung.

Gruß julian

Bauen, Grundstück, Landwirtschaft, Steuern
Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

Hallo, ich habe einen neuen Bescheid für die Einkommenssteuer 2010 erhalten. Zum Sachverhalt: Laut einer dem Finanzamt vorliegenden Mitteilung, habe ich im Jahr 2010 eine Vergütung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrages in Höhe von 376,- Euro erhalten. Der neue Bescheid für das Jahr 2010 weißt nun eine Nachzahlung in Höhe von 118,61 Euro aus (scheinbar mit Verzinsung). Ich habe dagegen Einspruch eingelegt. Nach einigen Wochen bekam ich nun die folgende Antwort vom Finanzamt: "... der Einspruch ist nach meinen Feststellungen nicht begründet. Die Ihnen von der Firma Sparhandy GmbH gezahlte Vergütung für die Verlängerung oder den Erstabschluss eines Mobilfunkvertrags stellt steuerpflichtiges Einkommen im Sinne des § 22 Nr. EStG (Einkünfte aus Leistungen) dar. Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG ist jedes Tun, Dulden, oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann und das eine Gegenleistung auslöst. Die in Frage stehende Vergütung wurde Ihnen für den Abschluss eines neuen Mobilfunkvertrags gewährt. Dabei ist es unerheblich welchen Gebührentarif Sie monatlich zahlen müssen und ob die Handykosten in irgendeiner Weise steuerlich geltend gemacht werden. Sollten Sie nach nochmaliger Überprüfung zu dem Ergebnis kommen, dass der Bescheid nicht beanstanden ist, so bitte ich, mir bis zum 24.04.2014 mitzuteilen, ob Sie den Einspruch zurück nehmen. Füllen Sie bitte für Ihre Antwort die beigefügte Erklärung aus und senden Sie diese dem Finanzamt zurück." Was nun? Die Prämie habe ich erhalten, dafür statt einer reduzierten Grundgebühr die volle monatlich bezahlt. Zudem setze ich auch keine Handykosten ab.

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