Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen
Hausfrau und nebenberuflich selbstständig als "Künstlerin"?

Hallo!

Momentan bin ich Hausfrau und lebe momentan vom Einkommen meines Mannes. Ich male gerne, habe schon ausgestellt, Bilder für die Familie gemalt... nun kommen immer mehr potentielle "Kunden", die gerne ein Bild hätten.

Eigentlich wollte ich mich hauptberuflich selbstständig als Künstlerin machen, aber daraus wird wie ich befürchte nichts. Zum einen bin ich gesundheitlich eingeschränkt (Rheuma), kann also nicht mehr wie 1 - 2 Bilder pro Monat malen. Leben davon kann ich also nicht und ich denke nicht, das sich meine gesundheitliche Situation auf Dauer bessert. Ein weiterer Nachteil wäre, das ich aus der Familienversicherung fliege, und eine Aufnahme in der Künstlersozialkasse auch fraglich ist (zumindest nach dem, was ich alles darüber gefunden habe).

Man gab mir nun den Tipp, mich doch nebenberuflich Selbstständig zu machen. Bleibe ich unter dem monatlichen Einkommen von 365€ (und weniger als 18 Arbeitststunden die Woche), kann ich in der Familienversicherung bleiben. Da bleibe ich auf jeden Fall drunter!

Meine Fragen nun:

Wie und was melde ich dem Finanzamt? Ich möchte keinesfalls, das die mich als hauptberuflich Selbstständig einstufen. Geht nebenberuflich denn als "Künstlerin" überhaupt? Da ich Bilder male, muss ich auch kein Gewerbe anmelden, soweit habe ich das schon begriffen.

Wie und was melde ich der Krankenkasse? Ich habe gelesen, das man auch dort aufpassen muss, das auch die einen nicht als hauptberuflich Selbstständig einstufen.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

LG, Katharina

Finanzamt, Hausfrau, Künstler, Steuern, Steuerrecht
§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz

Ich habe folgende Frage:

Angenommen ein Freiberufler gibt Nachhilfeunterricht gegen Honorar, u.a. auch beim Jugendamt. Weiterhin angenommen, das Jugendamt gibt ihm den neuen Auftrag, einen Jugendlichen ein Jahr lang pädagogisch zu begleiten (überwiegend Freizeitbetreuung). Dafür bekommt der Freiberufler einen getrennten Honorarvertrag über 5 Stunden pro Woche. Das Amt weist darauf hin, dass diese Tätigkeit die Bedingungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz erfüllt. In seiner Steuererklärung hat der Freiberufler diese Tätigkeit als nebenberufliche Tätigkeit extra aufgeführt und auch auf die Steuerbefreiung hingewiesen. Für seine hauptberufliche freiberufliche Arbeit als Nachhilfelehrer hat er, wie früher, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht, natürlich mit Angabe seiner Betriebsausgaben. Angenommen, das Finanzamt lehnt die Steuerbefreiung für die nebenberufliche pädagogische Begleitung ab, mit möglicherweise folgender Begründung: „Da zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, konnte ein zusätzlicher Freibetrag im Sinne des § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz nicht berücksichtigt werden.“ Stimmt diese Rechtsauffassung? Der Freiberufler überlegt Einspruch einzulegen. Wie könnte er diesen begründen? Vielen Dank für alle Hinweise! Herbie

einkommensteuer, Freiberufler, Recht, Steuern, Steuerrecht, EStg
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei volljährigen Kindern, älteres Kind in Ausbildung

Hallo! Ich bin alleinerziehend, beide Kinder sind volljährig. Für meinen Sohn (demnächst Student) erhalte ich durchgehend Kindergeld. Meine Tochter ist in der Ausbildung und wohnt nicht mehr bei mir (Hebammenschülerin). Für sie habe ich 2011 kein Kindergeld bekommen, da sie die Einkommensgrenze von 8.004€ überschritten hat. 2012 bekomme ich wieder Kindergeld, da diese Einkommensgrenze für die Erstausbildung wegfällt. "Unglücklicherweise" hat meine Tochter noch einen 2. Wohnsitz bei mir. Bei Abgabe meiner Lohnsteuererklärung wurde mir jetzt gesagt, dass ich deshalb in 2011 nicht mehr in die Steuerklasse 2, sondern in Steuerklasse 1 falle, mir der Entlastungsbetrag also nicht zusteht. Durch den Zweitwohnsitz meiner Tochter lebe ich offensichtlich in Haushaltsgemeinschaft mit einer erwerbstätigen volljährigen Person und es wird eine gemeinsame Haushaltsführung / gemeinsames Wirtschaften unterstellt. In Wahrheit ist das Ausbildungsgehalt meiner Tochter natürlich so gering, dass SIE immer wieder noch finanzielle Unterstützung von mir braucht. Außerdem ist sie nur ca 1x monatlich am WE hier, es gibt also definitiv keine gemeinsame Haushaltsführung. Bin ziemlich sauer und entsetzt über die Lage und würde gerne wissen, ob sich jemand auskennt und ob ich gegen die Aberkennung der Lohnsteuerklasse vorgehen kann. Falls es wichtig ist: Ich lebe in Baden-Württemberg

einkommensteuer, Finanzamt, Kindergeld, Recht, Steuern, Steuerrecht, EStg
Chancen auf Stundung /Ratenzahlung beim Finanzamt?

Guten Tag zusammen,

folgende Situation: Ich war ab 2010 - 2012 selbständig als Texterin. Anfangs lief alles gut, dann blieben aber Aufträge aus, und die psychische Belastung hat mich obendrein für einige Wochen lahm gelegt, weshalb ich hohe Ausfälle hatte und daher nun hohe Schulden habe. Letztes Jahr lief es allerdings deutlich besser, und ich konnte recht hohe Einkünfte erzielen. Inzwischen habe ich eine ordentlich bezahlte Festanstellung.

Trotz der guten Einkünfte war es allerdings kaum möglich, Geld für die Einkommensteuer zur Seite zu legen, da sich sehr viele Schulden angesammelt hatten und ich vollauf damit beschäftigt war, die drängenden Rechnungen zurück zu zahlen (unter anderem konnte ich meine Krankenversicherung nicht mehr zahlen und hatte da hohe Raten, hinzu kamen ausstehende Kreditkartenraten etc. Leider habe ich den Fehler gemacht, zu versuchen, Engpässe mir Kreditkarten zu überbrücken. Dass das dumm war, braucht mir keiner sagen, ich weiß das, ich bin da sehr naiv ran gegangen, bereue das auch sehr und tue alles, um mich nach und nach aus der Misere zu befreien)

Ich wohne derzeit sehr billig in meinem Elternhaus, um die Möglichkeit zu haben, die Steuern anzusparen, aber es reicht nicht. Ich habe auch eine begründete Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuer beantragt und bewilligt bekommen, damit ich etwas mehr Zeit habe, das Geld zusammen zu bekommen. Allerdings fehlen von den zu erwartenden rund 3.000 Euro Einkommensteuer wie ich es drehe und wende bis zum Fälligkeitstermin (wenn ich davon ausgehe, dass die Bearbeitung einen Monat dauert + 1 Monat Zahlungsfrist) 500 Euro. Ich war diesbezüglich bei meiner Bank und habe um eine Dispoerhöhung um diesen Betrag gebeten, dies wurde aber abgelehnt, wohl weil es in der Vergangenheit mehrere Rücklastschriften gab. In den letzten Monaten war dies zwar nicht mehr der Fall, aber da ist nichts zu machen. Kredit bekomme ich dann natürlich erst recht keinen.

Natürlich ist man immer auf die Kulanz des Finanzamts angewiesen. Aber bestünden eventuell Chancen, wenn ich anbieten könnte, den größten Teil der Steuerschuld, 2.500 Euro sofort zu bezahlen und den Rest dann in zwei Raten zu 250 Euro abzuzahlen? Morgen telefoniere ich noch einmal mit der Bankberaterin und werde sie bitten, mir eine Bestätigung der Ablehnung zukommen zu lassen.

Und wenn sich das Finanzamt nicht darauf einlässt, was droht mir dann? Würde es wahrscheinlich recht schnell zu einer Vollstreckung kommen oder lassen die sich durch eine Zahlung einer größeren Summe erst einmal besänftigen?

Bin für jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus.

Beruf, einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Ratenzahlung, Steuern, Stundung
Anlagevorschläge Sparkasse

Einen schönen guten Tag !

Da unsere Deka-Anlage in vielen Jahren eine durchschnittliche Rendite von 0,6% gebracht hat, war mein Plan, diesen sechsstelligen Betrag zu verkaufen und bei einer Direktbank als Tagesgeld anzulegen.

Der Bankberater sagte aber, daß alle Direktbanken unseriös und unsicher sind und riet uns zur Anlage einer der folgenden 4 Anlagen.

Was haltet Ihr so davon?

1. Carrara Zuwachsanleihe 09n/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB01L / DE000HLB01O

Laufzeit 6 Jahre

Zinsen= 1-2 Jahr = 1,5% Zinsen, 3.=1,6%, 4.=1,7%, 5.=1,8%, 6.=2%

Ausgabepreis = 100%

Rückzahlung = 100% des Nennbetrages am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,5% des Nennbetrages

2. Inflationsanleihe 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thüringen HLB00y / DE000HLB00y5

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = 1 Jahr lang 3%. Danach richtet sich der Zins an der Inflationsrate, mindestens aber 1%

Ausgabepreis = 101,50% (1,5% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 2,25% des Nennbetrages

3. Geldmarktfloater 09a/2013

Helaba Landesbank Hessen-Thürigen HLB00U DE000HLB00U3

Laufzeit = 8 Jahre

Zinsen = Mindestens 1,6%, Höchstens 4%

Ausgabepreis = 100,85% (0,85% Ausgabeaufschlag)

Rückzahlung = 100% auf den Nennbetrag am Ende der Laufzeit

Transaktionskosten = 1,2% des Anlagebetrages oder Mindestentgelte zzgl. weitere Kosten wie z.B. Börsengebühren

zzgl. laufende Kosten

Vertriebskosten = 1,85% des Nennbetrages

4. GIA- Rentenplan.

Gesellschaft für Industrieberatung AG

Man entscheidet selbst, ob und wieviel man sich ausschütten lassen möchte.

Oder wäre es besser, aufgrund der Steuerfreiheit beim Verkauf des Dekabestandes (Kauf vor 2009), alles so zu lassen wie es ist?

Herzlichen Dank

Geldanlage, Anleihen, Sparkasse, Steuern, Tagesgeld, Deka

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