Sind Schenkungen relevant für die Einkommensteuer?

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Einkommensteuer und Schenkungsteuer haben keine Zusammenhang (ausser einem der praktisch nie vorkommt).

Das heißt, die Schenkungssteuer fällt weder für die Schenkungen des Vaters, noch für die das LAG an.

Allerdings, wenn der LAG in seiner Einkommensteuererklärung einen Abzug gemäß § 33 a EStG, Unterstützung einer bedürftigen Person, geltend machen wollte, könnte das anders aussehen. bie 7.000,- Euro eigenen Einkünften wäre da nach Abzug des Freibetrages von 624,- Euro und dem höchsten Abzugsbetrag von 8.130,- noch 1.754,- Euro für einen Abzug frei.

Da wäre praktisch zu überlegen, ob entweder der Vater, oder der LAG das geltend machen könnte, aber da dürfte dann nicht "Schenkung" auf den Belegen gestanden haben. Ausserdem könnte das Finanzamt natürlich auch sagen, das wegen der schenkung des jeweils anderen keine Bedürftigkeit vorhanden war.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
(ausser einem der praktisch nie vorkommt).

Ich bin ganz Auge.

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@EnnoBecker

§ 35 b, bzw. § 35 a.F. EStG Ermäßigung innerhalb von 5 Jahren.

Ich weiß nur, dass es das gibt. Noch nie einen praktischen Fall gesehen.

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Schenkungen selbst sind nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Du aus übertragenen Depots dann Einkünfte hast, dann sind diese einkommensteuerpflichtig, da Einkünfte aus Kapitalvermögen.