Sind Schenkungen relevant für die Einkommensteuer?
Hallo, folgendes Beispiel: eine Tochter erhält von Ihrem Vater im Laufe der Jahre mehrere Geldbeträge geschenkt. Zusammen addiert liegt das Ganze über die letzten Jahre weit unter dem Freibetrag von 400000 Euro. Im lfd.Jahr erhält die Tochter dann auch noch 5000 Euro von Ihrem Lebensgefährten geschenkt in Form eines Wertpapierdepots für die Altersvorsorge. Auch hier liegt der Betrag deutlich unter der Freigrenze von 20000 Euro. Aus gesundheitlichen Gründen hat die Tochter in diesem Jahr nur ein Einkommen von ca 7000 Euro aus freiberufl. Tätigkeit und Kapitalvermögen. Fragen: a) sehe ich das richtig, dass keine Schenkungssteuer anfällt? a) Werden die Schenkungen bei der Einkommensteuer angerechnet und dadurch evtl. eine Einkommensteuer-Nachzahlung fällig werden? schon mal danke im Voraus für Antworten!
2 Antworten
Einkommensteuer und Schenkungsteuer haben keine Zusammenhang (ausser einem der praktisch nie vorkommt).
Das heißt, die Schenkungssteuer fällt weder für die Schenkungen des Vaters, noch für die das LAG an.
Allerdings, wenn der LAG in seiner Einkommensteuererklärung einen Abzug gemäß § 33 a EStG, Unterstützung einer bedürftigen Person, geltend machen wollte, könnte das anders aussehen. bie 7.000,- Euro eigenen Einkünften wäre da nach Abzug des Freibetrages von 624,- Euro und dem höchsten Abzugsbetrag von 8.130,- noch 1.754,- Euro für einen Abzug frei.
Da wäre praktisch zu überlegen, ob entweder der Vater, oder der LAG das geltend machen könnte, aber da dürfte dann nicht "Schenkung" auf den Belegen gestanden haben. Ausserdem könnte das Finanzamt natürlich auch sagen, das wegen der schenkung des jeweils anderen keine Bedürftigkeit vorhanden war.
§ 35 b, bzw. § 35 a.F. EStG Ermäßigung innerhalb von 5 Jahren.
Ich weiß nur, dass es das gibt. Noch nie einen praktischen Fall gesehen.
Schenkungen selbst sind nicht einkommensteuerpflichtig. Wenn Du aus übertragenen Depots dann Einkünfte hast, dann sind diese einkommensteuerpflichtig, da Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ich bin ganz Auge.