Verlustvortrag: Verrechnung mit verschiedenen Einkunfsarten?

Guten Abend liebe finanzfrage-Community!

Ich bin gerade dabei, meine ESt. für 2023 anzufertigen, wobei mich das Thema Verlustvortrag besonders beschäftigt.

Kurz zum Hintergrund: Ich habe 2022 meinen Master abgeschlossen und Anfang 2023 meinen ersten Job angefangen. Für die Verluste, die mir im Masterstudium entstanden sind, habe ich einen Verlustvortrag angefertigt, den ich nun gerne so vorteilhaft wie möglich auf meine Einkünfte aus 2023 anwenden will, wo sich mir allerdings ein paar Fragen stellen:

Ich habe mich zum Thema Verlustvortrag nochmal informiert und auf einer Seite des Steuersoftware-Anbieters Buhl gelesen, dass Verluste aus bestimmten Einkunftsarten nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Stattedessen müssen sie mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart verrechnet werden. Buhl schreibt dazu, dass sich das auf folgende Fälle bezieht:

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen: Verluste aus Kapitalvermögen + Gewinne aus Kapitalvermögen, Aktienverluste + Gewinne aus Aktienverkäufen
  • Private Veräußerungsgeschäfte: Verluste aus privaten Veräußerungen + Gewinne aus privaten Veräußerungen
  • Sonstige Einkünfte: Verluste aus sonstigen Einkünften + Gewinne aus ähnlichen sonstigen Einkünften

Frage 1: Liege ich mit meiner Annahme richtig, dass im Umkehrschluss der Verlustvortrag aus meinem Studium auch nicht vom Finanzamt auf jene Kapitalerträge angewendet werden kann, die über den Freistellungsauftrag hinausgehen? Aus steuerlicher Sicht wäre das wesentlich uninteressanter als eine Anrechnung des Verlustvortrags auf mein Gehalt, da der Steuersatz hier höher ausfällt als bei meinen Kapitalerträgen.

Falls das Finanzamt doch den Verlustvortrag auf Kapitalerträge anwendet: Kann bzw. muss ich in der Steuererklärung irgendwo kennzeichnen, dass eben genau das nicht gemacht werden soll?

Frage 2: Da ich in 2023 neben meinem Gehalt auch Verluste in Form von Werbungskosten hatte, würde ich diese auch ansetzen. Da mein Verlustvortrag mein Gehalt übersteigt und somit nach Verrechnung mit meinem Gehalt ein Teil des verbleibenden Verlustvortrags in 2024 übertragen wird, stelle ich mir nun die Frage, ob ich zuerst meinen Verlustvortrag und dann die Verluste aus 2023 verrechnen muss? Oder zuerst die Verluste und dann den Verlustvortrag und was davon übrig bleibt dann in 2024 übertragen? Oder ist das letztlich egal?

Frage 3: Der Grundfreibetrag für 2023 für Alleinstehende beträgt ja 10.908 €. Angenommen mein Gehalt betrug 2023 genau 50.000 € und mein aus den Vorjahren angesammelter Verlustvortrag liegt ebenfalls bei 50.000€. Kann ich dann die Verrechnung meines Verlustvortrags "deckeln", indem ich das Finanzamt anweise, die Verluste nur auf denjenigen Teil meines Gehalts anzuwenden, der über den 10.908 € liegen? Auf Letzteren zahle ich ja keine Steuern, sodass der Teil des Verlustvortrags, der auf den Grundfreibetrag angewendet wird, quasi "verpufft", da ich hier keine Steuerersparnis erzielen kann.

Ich erstelle dieses Jahr zum ersten Mal meine Steuererklärung als Angestellter, daher ergeben sich für mich recht viele Fragen - umso dankbarer bin ich für jede Hilfe von euch!

Viele Grüße

Simon

einkommensteuer, Freibetrag, Lohnsteuer, Verlustvortrag, werbungskosten, Grundfreibetrag, Kapitalerträge, Kapitalertragssteuer
Fahrtkosten als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete)?

Hallo,

ich hätte da direkt mehrere Fragen bzgl. der absetzbaren Fahrtkosten als Betriebsausgabe. Zuerstmal einige Grundinformationen:

Einzelunternehmen mit EüR im Nebenerwerb als selbstständiger Kurierfahrer (Pakete), privat PKW wird zur Auslieferung genutzt und ist kein Bestandteil des notwendigen Betriebsvermögens

Ablauf der Tätigkeit:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum (Pakete einladen)

2. Beginn der Paketauslieferung (20-30 Stopps)

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung

ODER

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Verteilzentrum (Pakete abgeben, die nicht zugestellt werden konnten) -> Wohnung

Meine Fragen:

1. Nach meinem Verständnis handelt es sich um Einsatzwechseltätigkeit und das Verteilzentrum ist keine Tätigkeitsstätte? Ist dies korrekt?

2. Wie müssen die Fahrten dokumentiert werden? Ist es möglich, die einzelnen Strecken während der Auslieferung

(2) zusammenzufassen? Wenn nein, muss bei jedem Eintrag der Kundenname genannt werden oder reicht die Adresse?

3. Wie sind die einzelnen Abschnitte der Fahrten steuerrechtlich und dokumentationstechnisch zu bewerten:

- Sind die "Hinfahrten zum Verteilzentrum" und die "Rückfahrten vom letzten Kunden" ebenfalls den Betriebsausgaben zuzuordnen oder handelt es sich um "Fahrten zur/von Arbeit" und unterliegen der Entfernungspauschale? z.B.:

1. Fahrt Wohnung -> Verteilzentrum ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

2. Paketauslieferung einzellne Stops (Einsatzwechseltätigkeit oder "Dienstreise")

3. Fahrt vom letzten Kunden -> Wohnung ("Dienstreise" oder "Fahrt zur Arbeit" oder zählt dieser Abschnitt auch zur Einsatzwechseltätigkeit?)

Ich Nutze das integrierte Fahrtenbuch Wiso Steuer-Sparbuch. Dort sind u.a. die Einträge "Dienstreise", "Fahrtätigkeit" und "Einsatzwechseltätigkeit" zu Art der Fahrt auszuwählen.

Besten Dank für Eure Antworten :-)

werbungskosten, Fahrtkosten
Kann man eine ÖPNV Jahreskarte auch bei Teilzeit in der Steuererklärung ansetzten und muss ggf. eine private Nutzung berücksichtigt werden?

Ich fahre nur an zwei Tagen in der Woche mit der Bahn zur Arbeit, daher sind die Kosten für den ÖPNV höher als die Entfernungspauschale. Eine Jahreskarte wäre günstiger als einzelne Tickets für die Fahrten zur Arbeit. Kann ich nun auch trotz Teilzeit die Kosten für die Jahreskarte in der Steuererklärung angeben? Spielt es eine Rolle, ob ich die Jahreskarte außerdem noch privat nutze?

Es gäbe noch eine günstigere Alternative für die Fahrten zur Arbeit: Dies wären Einzeltickets in Verbindung mit der Bahncard 50. Ist das relevant? (Diese Kombination ist für mich aber weniger interessant, weil ich die Jahreskarte auch für etliche private Fahrten nutzen könnte).

Hier nochmal die konkrete Situation:

Mit den 2 Arbeitstagen je Woche ergeben sich ca. 90 Arbeitstage im Jahr. Die Entfernung zum Arbeitsplatz sind 22 km. Das ergäbe eine Entfernungspauschale von 594 Euro.

Sogar die günstigste Ticketvariante (Einzeltickets mit Bahncard 50) liegt mit insgesamt 881,70 Euro über der Entfernungspauschale (7,30 für die einfache Fahrt x 90 Tage + 224,70 Bahncard).

Die Jahreskarte kostet 1.288 Euro. Diese würde ich zusätzlich vsl. 1-2 je Woche auch privat nutzen.

An den 90 Arbeitstagen mit Normalfahrkarte zu fahren wären 1314 Euro (7,30 x 2 x 90).

Ich werde noch weitere Werbungskosten (Berufskleidung und Fortbildung) haben, so dass ich die Werbungskostenpauschle übersteige.

Steuererklärung, werbungskosten, Entfernungspauschale
Absetzen von Fahrtkosten für Praktikum bei verspäteter Anmeldung?

Hallo zusammen,

ich mache gerade die Steuererklärung bzw. Verlustfeststellung für 2015. Es geht um die Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand während des Praktikums, wo der Wohnsitz spät angemeldet war.

Sachverhalt:

Beruf in 2015: Student (Ausländer)

Zweitstudium: vollzeitiges Masterstudium in Stadt A angefangen in 2013

vorherige Steuererklärungen: Verluste aufgrund des Zweitstudiums wurden anerkannt und vermerkt.

Tätigkeiten:

13.04 – 11.09: Praktikum in Stadt B (keine Steuer bezahlt) – weniger als 6 Monaten, falls es etwas für Meldepflicht in Stadt B (in Bayern) macht

13.09 – 31.12: Masterarbeit in Stadt B (keine Steuer bezahlt)

Wohnsitz:

01.01 – 25.09: Stadt A (auch wo der Uni – erste Tätigkeitsstaat ist)

26.09 (Einzug) – 31.12: Stadt B (ca. 400 KM entfernt von Stadt A). Nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sondern umgemeldet.

Normaler Mietvertrag in Stadt B mit Arbeitsförderungszentrum (falls es ein Unterschied macht) vorhanden von 01.04 bis 30.09 und danach mit Verlängerungen bis Ende 2015. Tatsächlicher Einzug war am 12.04.

Spät angemeldet, weil ich über Meldepflicht damals nicht wusste...

Jetzt meine Fragen:

1. Wie kann ich die Fahrtkosten ab dem gemeldeten Einzugsdatum (26.09) bis 31.12 von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit), weil es sich um eine Masterarbeit handelt.

2. Wie kann ich die Fahrtkosten von 13.04 bis 25.09 (vor der Anmeldung) von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit) oder nur Hinweg oder gar nichts, weil ich spät gemeldet habe und theoretisch in Stadt A gewohnt habe? Hier habe ich Angst, dass ich schlafenden Hunde wecken kann...

3. Wie kann ich den Verpflegungsaufwand für 3 Monaten absetzen? Von tatsächlichen Anfang bzw. Einzug - 13.04 bis 3 Monaten oder am besten von angemeldeten Einzugsdatum - 26.09 bis 3 Monaten? Ich vermute, es ist abhängig von der Antwort auf die vorherige Frage.

4. Ist es möglich, die Umzugskosten ganz normal von 26.09 abzusetzen?

5. Darf ich überhaupt Wochenendheimfahrten (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab.

6. Darf ich die Miete von dem Wohnsitz in Stadt B (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab aber ein Mietvertrag vorhanden ist.  

Viel Text, sorry :)

Antworten auf die erste 3 Fragen werden auch erstens ausreichend, wenn ihr kein Bock hat, alle Fragen zu antworten...

Danke schon mal fürs lesen des Textes und ich bedanke mich vielmals vorab für die Antworten. Ich bitte den Schreib- und Grammatikfehlern zu entschuldigen. Mein Deutsch ist leider nicht so gut...

Verlustvortrag, werbungskosten, Fahrtkosten, Praktikum
Entfernungspauschale als Haustechniker geltend machen?

Ich bin Außendiensttechniker, genauer gesagt Haustechniker bei einem Kunden meines Arbeitsgebers. Normalerweise zahlt mir der Arbeitgeber eine Verpflegungspauschale von 6 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, die gesondert vom Bruttoarbeitsgehalt ausgezahlt wurde. Da die Pauschbeträge sonst ja 12 Euro betragen, konnte ich die restlichen 6 Euro bislang über die Werbungskosten bei der Steuererklärung vom Finanzamt versuchen einzufordern.

Seit der Haustechnikerstelle zahlt man mir nun mit meinem Gehalt zusammen eine „feste Spesenpauschale“, die unglücklicherweise zusammen mit dem Bruttogehalt versteuert wird. Somit entfällt die monatliche, gesondert und abzugsfrei gezahlte Verpflegungspauschale. Zudem ist bei der Steuererklärung erstmals ein Nachzahlbetrag entstanden.

Ist es mir nun möglich, über die Steuerklärung die restliche Verpflegungspauschale einzufordern? Ist das überhaupt möglich?

Ich fahre täglich mit einem Dienstwagen (keine 1%-Regelung) zum Kunden und zurück. Der Arbeitgeber hat mir schriftlich bestätigt, dass ich in unserer Hauptverwaltung keinen Arbeitsplatz und somit dort auch keine erste Tätigkeitsstätte besitze. Die erste Tätigkeitstätte wäre dann ja nun eigentlich der Kunde des Arbeitgebers , da ich diesen täglich, und auch NUR diesen Kunden, anfahre, oder? Greift da jetzt eine Entfernungspauschale? 

Steuererklärung, Steuern, werbungskosten, Außendienst
Bekommt man die Verpflegungspauschale als Vor-Ort-Techniker wenn man von einem IT Dienstleister beim Kunden abgestellt ist?

Ich bin als IT Sevicetechniker(Vollzeit,jeden Tag min. 8,5 Arbeitszeit)von meiner Firma(It Dienstleister) beim Kunden in Essen abgestellt.Mein Wohnort ist Moers(dort setze ich täglich Fahrkostenpauschale unter Werbungskosten ab),der Kunde sitzt in Essen. Mein Arbeitgeber,der IT Dienstleister,sitzt in Nürnberg.Da ich jeden Tag innerhalb von Essen Mülheim und Gelsenkirchen vor Ort Einsätze mit dem von meinem Arbeitgeber bereitgestelltem Firmwagen habe sollte mir doch der Verpflegungsmehraufwand zustehen oder?Jahrelang habe ich den für 230 Tage bekommen.Jetzt wurde er ersatzlos gestrichen obwohl mein Arbeitgeber mir bescheinigte das ich als Aussendiensttechniker dieses Jahr 211 Tage min. 40 Stunden pro Woche tätig war.Das wurde in den vergangenen Jahren immer erstattet..Meine Anfahrt und Rückfahrt von min ca.45min zum Kunden ist nicht eingerechnet. Oder stehen evtl. nur 3 Monate zu? Mein Kunde ist im letzten Jahr komplett umgezogen,das heisst die Anschrift hat sich auch geändert.Ich kann ja nur noch eine erste Tätigkeitsstätte angeben obwohl ich mehrere habe.(4.Standorte in der Stadt) Ich wollte Widerspruch einlegen.Denkt ihr das ist Ok? Sorry für die Komplexität meines Falles,aber es ist denke ich mal sehr häufig für eine abgestellte Arbeitskraft Vor Ort beim Kunden... auch über ggf. berechtigte Einwände die ich beim Einspruch darstellen könnte wäre ich sehr dankbar.... V ielen Dank im voraus...Gruss Gerald

Lohnsteuer, werbungskosten, Verpflegungsmehraufwand
Wie Nebenkosten regeln bei Teilvermietung von Eigentum ?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:

Ausgangssituation: Der Eigentümer möchte ein Teil seines Hauses (sagen wir mal 30 % der Wohnfläche) vermieten. Der Erwerb des Hauses soll auf Leibrentenbasis mit 2 %-gen Verzinsung und einem Barwert von 250.000 Euro erfolgen. Die Leibrentenzahlungen sollen 1.000 Euro/Monat betragen. Zu den Erwerbskosten kommen noch 50.000 Euro mit 4 %-iger Verzinsung auf 7 Jahre verteilt hinzu. Der Eigentümer erwägt die 30 % der Wohnfläche für 400 Euro/Monat zu vermieten (Kaltmiete). Die Vermietung soll möbliert erfolgen. Nun meine Frage:

Frage 1: Was ist aus steuerlicher Sicht bezüglich der Nebenkosten günstiger, die Nebenkosten Pauschal, sagen wir mal 100 Euro/Monat, oder aber prozentual an den Gesamtnebenkosten, hier proportional der Wohnfläche (30 %) zu erheben (oder ganz weg lassen) ?.

Frage 2: Welche von den o.g. Kosten können Anteilmäßig als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Frage 3: Welche Kosten können insgesamt als Werbungskosten bei einer Vermietung angesetzt werden ?.

Frage 4: Können die Zinsen aus der Finanzierung des Gebäudes, hier Leibrente, anteilig als Werbungskosten angesetzt werden (Barwert * Zinsatz = Gesamtzinsen/a und davon 30 %) ?.

Frage 5: Wie kann der Kredit von 50.000 Euro als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten.

PS: Falls sich aus der Darstellung der Ausgangssituation eine weitere, durch die gestellten Fragen nicht erfasste Möglichkeit ergibt, dann bitte ich auch darauf einzugehen.

Herzlichen Dank.

Nebenkosten, Steuern, werbungskosten, Eigentum

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