Hallo zusammen,
ich mache gerade die Steuererklärung bzw. Verlustfeststellung für 2015. Es geht um die Fahrtkosten und Verpflegungsaufwand während des Praktikums, wo der Wohnsitz spät angemeldet war.
Sachverhalt:
Beruf in 2015: Student (Ausländer)
Zweitstudium: vollzeitiges Masterstudium in Stadt A angefangen in 2013
vorherige Steuererklärungen: Verluste aufgrund des Zweitstudiums wurden anerkannt und vermerkt.
Tätigkeiten:
13.04 – 11.09: Praktikum in Stadt B (keine Steuer bezahlt) – weniger als 6 Monaten, falls es etwas für Meldepflicht in Stadt B (in Bayern) macht
13.09 – 31.12: Masterarbeit in Stadt B (keine Steuer bezahlt)
Wohnsitz:
01.01 – 25.09: Stadt A (auch wo der Uni – erste Tätigkeitsstaat ist)
26.09 (Einzug) – 31.12: Stadt B (ca. 400 KM entfernt von Stadt A). Nicht als Zweitwohnsitz gemeldet, sondern umgemeldet.
Normaler Mietvertrag in Stadt B mit Arbeitsförderungszentrum (falls es ein Unterschied macht) vorhanden von 01.04 bis 30.09 und danach mit Verlängerungen bis Ende 2015. Tatsächlicher Einzug war am 12.04.
Spät angemeldet, weil ich über Meldepflicht damals nicht wusste...
Jetzt meine Fragen:
1. Wie kann ich die Fahrtkosten ab dem gemeldeten Einzugsdatum (26.09) bis 31.12 von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit), weil es sich um eine Masterarbeit handelt.
2. Wie kann ich die Fahrtkosten von 13.04 bis 25.09 (vor der Anmeldung) von Wohnsitz in Stadt B nach der Firma absetzen? Hin- und Rückweg (Auswärtstätigkeit) oder nur Hinweg oder gar nichts, weil ich spät gemeldet habe und theoretisch in Stadt A gewohnt habe? Hier habe ich Angst, dass ich schlafenden Hunde wecken kann...
3. Wie kann ich den Verpflegungsaufwand für 3 Monaten absetzen? Von tatsächlichen Anfang bzw. Einzug - 13.04 bis 3 Monaten oder am besten von angemeldeten Einzugsdatum - 26.09 bis 3 Monaten? Ich vermute, es ist abhängig von der Antwort auf die vorherige Frage.
4. Ist es möglich, die Umzugskosten ganz normal von 26.09 abzusetzen?
5. Darf ich überhaupt Wochenendheimfahrten (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab.
6. Darf ich die Miete von dem Wohnsitz in Stadt B (vor oder nach der Anmeldung) absetzen? Ich bin unsicher, weil keine doppelte Haushaltsführung gab aber ein Mietvertrag vorhanden ist.
Viel Text, sorry :)
Antworten auf die erste 3 Fragen werden auch erstens ausreichend, wenn ihr kein Bock hat, alle Fragen zu antworten...
Danke schon mal fürs lesen des Textes und ich bedanke mich vielmals vorab für die Antworten. Ich bitte den Schreib- und Grammatikfehlern zu entschuldigen. Mein Deutsch ist leider nicht so gut...