Hallo liebe Community,
ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage helfen:
Ich bekomme nachträglich, bzw. habe die Möglichkeit, nach Abschluss meines Studiums eine als Werbungskostenzuschuss deklarierte "Prämie" zu erhalten.
In der zugehörigen Erklärung meines AG´s ist darauaf hingewiesen, dass dieser Zuschuss von den Werbungskosten abzuziehen ist, d.h durch den AG nicht versteuert.
Da ich nun unterjährig meine ES-Erklärungen angefertigt habe und natürlich auch die anfallenden Werbungskosten brav abgegeben und abgesetzt habe, kann ich diese Summe ja nicht "rückwirkend" abziehen. Für das Jahr 2018 habe ich zudem keine nennenswerten Werbungskosten mehr (Studium nur bis Februar 2018 andauernd).
Das Finanzamt sagte mir, dass ich dann diesen Zuschuss als Verdienst in meiner ES-Erklärung angeben müsse, worauf dieser auch als Einkommen versteuert wird. Dann habe ich eine Nachzahlung zu erwarten.
Nun tue ich mir schwer damit, zu berechnen welchen Anteil an der Summe (Als Beispiel könnte man 6.000,00 € annehmen) ich für die Steuernachzahlung zurückhalten müsste (sofern ich mich dazu entscheide, diese Prämie anzunehmen).
Vielen Dank im Voraus!