Honorartätigkeit
Ich möchte für eine Versicherung in den nächsten 4 Monaten auf Honorarbasis Schadensbesichtigungen durchführen. Insgesamt - bei etwa 80 Aufträgen - rechne ich mit einem Honorar von maximal 8.000 Euro (Honorar pro Auftrag 100 Euro). Nach den 4 Monaten endet meine Tätigkeit wieder. Ich habe daneben keinerlei Job! Ich bin verheiratet und werde mit meiner Frau gemeinsam zur Einkommenssteuer veranlagt (Splittingverfahren), so dass die Freigrenze also bei über 16.000 Euro pro Jahr liegt. Was muss ich beachten? Muss ich ein Gewerbe anmelden oder mir eine Steuernummer beim Finanzamt besorgen? Muss ich mich krankenversichern? Danke
1 Antwort
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Die Puristen der Gewerbeordnung werden mich eventuell steinigen, aber ob Gewerbe, oder freier Beruf ist hier zwar gewerberechtlich interessant, aber nicht für die Steuer, denn 8.000,- Euro im Jahr sind eindeutig weniger als 24.500,- und daher wird keine Gewerbesteuer anfallen.
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Bei der Umsatzsteuer ist es schon anders. mit erwarteten 8.000.- Euro für 4 Monate wärst Du über der 17.500,- Euro Grenze auf das Jahr umgerechnet udn damit kein Kleinunternehmer mehr. Eventuell wäre es besser, wenn Du mit 8.000,- Euro bis zum Jahresende rechnest. ;-) :-)
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von den Einnahmen kannst Du natürlich Deine Kosten abziehen. Fahrtkosten zu den Begutachtungen, Schreibbedarf, eventuell anteilige Kosten für Arbeitszimmer, Computer usw. Mit eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermittelst Du Deinen Gewinn. Der kommt dann über die Anlage "S" (nehmen wir mal freier Beruf an), in die Einkommensteuererklärung.
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Wieviel Steuer anfällt, hängt natürlich von den Einkünften Deiner Frau ab. Auch davon, ob Du z. B. z. Z. ALG I beziehst, oder Elterngeld (Progressionsvorbehalt).
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Krankenversicherung wird schon anfallen, aber auch da ist die Frage, wie bist Du bisher versichert, wie wird es danach sein.
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Steuernummer mußt Du beim Finanzamt beantragen (wenn Du nicht schon eine hast) wegen der REchnungen, falls Du kein Kleinunternehmer bist/wirst.
Ich sage mal er bekommt sie, nachdem er den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht hat. Oder übernimmt das in Deinem Bundesland jetzt das Gewerbeamt?
Ausserdem war ja noch offen, ob es nicht auch freier Beruf sein könnte udn er eventuell keine Gewerbeanmeldung vornimmt.
Heute schwer von Kapee?
Wenn er ein Gewerbe anmeldet, bekommt er die St.Nr. automatisch vom Finanzamt.
Wenn er kein Gewerbe anmeldet, braucht er vorerst keine St.Nr.
Das ist der Punkt, da wäre ich mir nicht sicher, denn bei einigen Auftraggebern steht die Frage:
Steuernummer
auf den Formularen udn ich habe es schon mehrfach erlebt das die gesagt haben, "wir wollen von jedem Unternehmer der für und tätig ist die Steuernummer haben, egal ob Kleinunternehmerregel oder nicht."
DAs hat nichts mit den steuerlichen Vorschriften zu tun, sondern ganz einfach mit der Lebenswirklichkeit von Unternehmern die an der "FRont" ihre Arbeit leisten.
Eine Steuernummer muss er nicht beantragen. Die bekommt er durch die Gewerbeanmeldung automatisch.