Steuer Nachzahlung wegen Handy Prämie!? (EStG)

4 Antworten

Ich kann mich den Ausführungen von EB nur anschließen und ergänzend darauf hinweisen, dass nach der Argumentation des FA die üblicherweise bei Abschluß eines DSL-Vertrags gewährten kostenlose Überlassung der WLAN-Station auch immer ein zu versteuerndes Einkommen müßte. Da würden sich ja völlig neue Geldquellen erschließen. Walter-Borjans beschlägt schon die Hornbrille vor Begeisterung. War das das FA K-West? Den traue ich einen solchen Unfug ohne weiteres zu.

Stell dir mal vor, wenn das Kreise zieht!

Da bist du beim Ramschladen und kaufst drei für das Geld von zwei - oder bekommst deine elfte Solraiumssitzung kostenlos - und schon klopft dir das Finanzamt auf die Schulter.

Man kann nur den Kopf schütteln vor solch einem Blödsinn.

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Musste gerade Schmunzeln. Ja, es ist das FA K-West. Also sind die dafür bekannt, kreativ zu sein.

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Nur zur Info an die Helfer: Ich habe in 3 Stichpunkten dem FA geantwortet. Das Ergebnis: Ich habe das vorab überwiesende Geld wieder erstattet bekommen! Vielen Dank!!! **

Vielen Dank für Eure Antworten. Sorry für die späte Rückmeldung, irgendwie hat die Benachrichtigung nicht funktioniert. Ich werde den Einspruch nicht zurück nehmen. Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn ich den Einspruch nicht zurück nehme? Können höhere Kosten entstehen?

Wozu brauchst Du eine Benachrichtigung - selbst ist der Mann.

Kosten könnten evtl. entstehen, wenn der Fall zum Finanzgericht ginge. Und das tut er tausendprozentig nicht.

Wenn K-West sowas öfter macht, sollte ihnen mal einer auf die Finger klopfen. Bist Du das?

Wahrscheinlich gibt es eine inneramtliche Anweisung von einem (Schimpfwort), der sich profilieren will und seinen sicher seufzenden Mitarbeiter auf den Senkel geht.

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@vulkanismus

Vulki, bitte nenne mir einen (!) Fall, in dem das FG durch das FA angerufen wurde.

Was Key West betrifft, bin ich aber hunderprozentig bei dir. Wäre es mein Fall, der SB bzw. der SGL hätte morgen keinen guten Tag.

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@EnnoBecker

Yow, tel. Rückruf bei zwei erfahrenen Rechtsbehelfern geben Dir hundertprozentig Recht. Keiner kann sich an einen Fall erinnern.

By the way, auch Key Largo etc. sind schön.

Wusstest du, dass "key" aus dem spanischen von "cajo = kleine Insel" kommt?

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Den Ausführungen der Vorantworter ist nur hinzuzufügen, dass Du deinen Einspruch selbstverständlich nicht zurückziehst.

Natürlich nicht. Aber ein wenig eingehender sollte er seine Begründung verfassen.

Leider scheint das Thema für den Fragesteller nicht weiter interessant zu sein oder er hat immer nur gegen Mittag Zugriff aufs Internet. In manchen Gegenden sind sie ja noch nicht so weit.

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