Mt.Gox ist geht insolvent. Haben meine Verluste auswirkungen auf meine Steuern?
Hallo,
Ich bin/war für mehere Jahre Kunde bei dem japanischen Bitcoin Händler Mt.Gox, und habe regelmässig Eurobeträge zum An- und Verkauf von Bitcoins an Mt.Gox überwiesen.
Wie aus der Presse zu entnehmen, war Mt.Gox nach einem Hackernangriff erst insolvent, und hat den Handel un den Zugriff auf die Konten eingefroren, und inzwischen Bankrott und wird aufgelöst.
Ich habe ja nachweislich EUR überweisungen an MtGox getätigt. Kann ich das Geld das jetzt verloren gegangen ist irgendwie von meinen Steuern absetzen? Ich selber bin mir nicht sicher, einerseits denke ich, daß es möglich ist, weil ich ja auch meine Gewinne aus Bitcoinhandel versteuern musste, andererseits glaube ich auch nicht, weil, hätte ich zB viele Flugmeilen von einer Airline gekauft, oder Geschenkgutscheine von einem Elektronikmarkt, und die wäre pleite gegangen hätte das glaube ich auch keine Auswirkungen auf die Steuern.
Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.
4 Antworten
Das ist leider wie als hättest du deinen Geldbeutel verloren. Das Geld ist weg, die Gewinne müssen sogar noch versteuert werden. Der Verlust ist privat und kann nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Hast du die Bitcoins Verkauft oder einen Beleg dazu, dass sie verkauft wurden?
Wenn du schreibst "Zugriff auf Konten eingefroren" und das dein Problem ist, sieht es schlecht aus, weil zu einem steuerlichen Verlust eine Veräußerung brauchst.
Zum Thema, ob der Verlust - falls ein Verkauf stattfindet - abgeltungsteuerpflichtig ist oder es sich um einen Verlust handelt, den du z. B. aus Gewinnen aus der Veräußerung von Bitcoins, Immobilien oder Gold verrechnen kannst, hat sich Gandalf eingehend geäußert.
Man könnte verschiedene Sichtweisen einnehmen.
Bitcoin als Währung: wenn man MtGox als Forex-Broker interpretiert, dann würde eine Überweisung zum Ankauf bzw. der Geldeingang von dort als Verkauf von Fremdwährungsdevisen zu interpretieren sein. Mithin handelt es sich um einen Vorgang, der der Abgeltungssteuer unterliegt. Gewinne und Verluste wären zu deklarieren und zu versteuern. Nun gibt es aber leider keinen offiziellen "Währungsstatus" für Bitcoins, d.h. das Finanzministerium oder die europäischen Zentralbanken erkennen zwar virtuelle Bezahlmittel an, jedoch nicht deren Status als Währung. Damit ist der Handel mit Bitcoins kein Forex-Handel und unterliegt nicht der Abgeltungssteuer..
Bitcoins als virtuelle Rechnungseinheit würde bedeuten, daß der Vorgang des Erwerbs von Bitcoins nicht den Erwerb von Devisen darstellt, sondern von Schuldverschreibungen gegen die Emittenten, die Privatpersonen sind. Die Bafin hat hierzu eine Klassifizierung der virtuellen Bezahlmittel ohne zentrale Garantie- und Emissionsstelle als Finanzinstrumente vorgenommen:
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
Dies hat eine Reihe von Konsequenzen:
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Gewinne aus dem An- und Verkauf von Bitcoins sind steuerlich in die Kategorie privater Veräußerungsgeschäfte einzusortieren. Es gilt also auch die einjährige Spekulationsfrist.
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Erfolgt der Handel mit Bitcoins gewerblich, so kann eine Erlaubnis der Bafin nach KWG erforderlich werden. Das ordnet Gewinne und Verluste aus dem Bitcoin-Handel auch anders ein.
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Da es sich bei Bitcoins um ein Finanzinstrument handelt, ist der Handel auf fremde Rechnung ein Finanzkommissionsgeschäft, das einer Regulierung unterliegt. Hier greifen ggf. auch Gesetze gegen Geldwäsche.
Sofern Du Dir also nicht den Schuh eines gewerblichen Handels mit Bitcoins anziehen willst, wird wohl der Weg über eine Angabe der Transaktionen als private Veräußerungsgeschäfte der einfachste sein. Forderungen, die Du gegen MtGox hast, wären im Rahmen des Insolvenzverfahrens wie üblich anzubringen. Ein Forderungsausfall kann jedoch nicht steuerlich als Verlust geltend gemacht werden.
Die Folgen der Insolvenz hängen davon ab, ob die BTC zum Betriebs- oder Privatvermögen gehören. Bei Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen mindert der Ausfall Gewinn und Steuern.
Im Privatvermögen sind Fristen zu beachten. Einzelheiten siehe hier. http://steuerberater-quermann.de/?c=steuerliche-Behandlung-von-Bitcoins