Wieviel Provision darf ich steuerfrei pro Jahr verdienen? Unabhängig von einem anderen Job!

4 Antworten

Einkünfte aus gelegentlicher Vermittlung sind bis 256,-- € pro Jahr steuerfrei aber dringend anzugeben. Hierbei spielt es keine Rolle ob der Empfänger Arbeitnehmer oder Rentner ist. Ich würde mir wünschen, dass Menschen die nichts wissen auch nichts sagen.

das heißt: man kann 410 € einmalig als Provision erhalten und das ist steuerlich für den Vater unrelevant! Der Sohn kann dann diese Summe als Ausgabe absetzen! Sehe ich das richtig? Reicht da einfach ein Schriftstück in dieser Form: ich bestätige 410 € als Tippgeber-Provisoin erhalten zu haben???

Dem Tip von @dervomFinanzamt ist nichts hinzuzufügen.

Alles gesagt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wo hast du einen Hinweis, dass es kein Fall des § 22 Nr. 3 EStG ist?

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@Rat2010

Und was wäre, wenn es ein Fall des § 22 (3) wäre?

256,- frei, ebenso wie bei § 46 3+5 EStG.

Aber wenn ich mich auf § 22 (3) festgelegt habe und es sind im nächsten Jahr 390,- Euro, dann muss ich dem Finanzamt sagen: "April April, § 22(3) gilt nicht, § 46 gilt."

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@wfwbinder

Kommt § 46 Abs. 3 und 5 EStG in Frage, wenn er Rentner ist?

Das Thema, dass es mehr wird, dürfte sich unter Vater uns Sohn klären lassen.

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