Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

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Steuererklärung: digital gekaufte Musik absetzbar?

Hallo Allerseits,

Mal angenommen ich arbeite als DJ und habe ein Gewerbe, - mit "Kleinunternehmerrgelung".

Ist es mir möglich digital gekaufte Musik über die Betriebsausgaben abzusetzten?

und wenn ja, unter welcher Kategorie macht man dies am besten?

Ich selbst würde es als ein "immaterielles Wirtschaftsgut" behandeln, weiß es aber nicht wirklich...denn es gibt ja Kategorien wie:

  • "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich der Nebenkosten"
  • "sonstige Betriebsausgaben"

denn was auch noch mitbedacht werden müsste, ist das jeder digitale Musikanbieter,zumindest für 2014 unterschiedliche Mehrwertsteuer-Sätze auf den Nettopreis der digitalen Musik raufgepackt hat. Bei folgenden Anbietern habe ich 2014, folgende Mehrwertsteuer bezahlt:

  • Amazon = 15% MwSt.
  • Google Play = 23% MwSt.
  • Beatport = 15% MwSt.

Die Fragen, die in mir demzufolge entstehen, sind:

Wie bringe ich die unterschiedlich besteuerten Summen richtig unter ein Dach?

Als Beispiel:

Ich habe bei "Google Play" 158 Songs für 179,52 EUR (inkl. 23% MwSt) gekauft.

und bei "Beatport" 100 Songs für 150,00 EUR (inkl. 15% MwSt) gekauft.

-Wie gehe ich damit am besten um?

-Werden die 179,52 EUR und die 150,00 EUR zusammenaddiert und so übernommen,wovon dann am Ende 19% MwSt abgezogen werden?

-darf man die Summen wegen der unterschiedlichen Besteuerung überhaupt zusammenzählen?

-oder zieht man wie ursprünglich gekauft, von den 179,52 EUR die 23% MwSt ab und von den 150,00 EUR die 15% MwSt ?

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen,

Liebe Grüße,Marlon

Absetzen, Steuererklärung, Absetzbarkeit

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