Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Nachträgliche Erschließungskosten für verkauftes Haus steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

der Sachverhalt ist wie folgt.

Ich habe das Haus meines 2015 verstorbenen Vaters im November 2015 verkauft (Unterschrift beim Notar).

Bereits im August 2015 wurde mit Kanalbauarbeiten in einem größeren Bereich rund um das Haus begonnen. Abschluss der Arbeiten war Juni 2018.

Nun (ja, jetzt erst, also 4 Jahre nach Ende der Bauarbeiten) haben die damaligen Käufer und jetzigen Eigentümer von der Stadt eine Rechnung über 1659 € erhalten, „Bescheid über die Festsetzung und Erhebung eines Beitrages nach §8 Kommunalabgabengesetz – KAG NRW – für das Grundstück“.

Im Kaufvertrag gibt es einen Abschnitt, der besagt, dass der Verkäufer Erschließungsbeiträge für heute (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) ganz oder teilweise vorhandene Anlagen zu tragen hat.

Damit habe ich mich abgefunden, da habe ich damals gepennt, muss ich bezahlen.

Nun zu meinem eigentlichen Fragen.

1.      Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen und wenn ja, „wo“ in der Steuererklärung? Zumal die Immobilien seit fast 7 Jahren nicht mehr in meinem Besitz ist.

2.      Der Bescheid ist an die jetzigen Eigentümer gegangen. Macht es einen Unterschied in Bezug auf meine erste Frage, ob ich den jetzigen Eigentümern die Kosten erstatte, nachdem diese den Betrag an die Stadt überwiesen haben, oder sollte ich bei der Stadt anrufen und darum bitten, dass der Beitragsbescheid auf mich ausgestellt wird? Wobei mir hier fraglich erscheint, ob die Stadt das machen würde.

 

Über fachkundige Meinungen bzw. Ratschläge würde ich mich freuen.

 

Viele Grüße,
Hinrich

Immobilienverkauf, Steuern, Absetzbarkeit
Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

Hallo liebe Community,

ich muss meine Steuererklärung der letzten Jahre nachholen und bin grad ziemlich ratlos und hoffe irgendjmd hier kennt sich ein bisschen aus und nimmt sich evtl kurz Zeit mir einen Rat zu geben :)

Folgender Sachverhalt: Ich hatte seit Ende 2016 bis 2018 einen Minijob (450,-), welcher seit 2019 nun als Midijob weiterläuft. Ich habe beim Minijob nur im Homeoffice gearbeitet (außer Besprechungen o. Ä.) und beim Midijob bin ich nun immer noch 2,5 Tage im Homeoffice und 0,5 Tage vor Ort im Büro. Ich habe mir für das Homeoffice ein neues Telefon + Drucker gekauft und alles von einem Techniker einrichten lassen auf meine Kosten.

Wie bzw. was gebe ich nun in der Steuererklärung an?

1. Minijob wird nicht angegeben, oder? Kann man dann gar keine Werbungskosten angeben?

2. Kann ich trotzdem meine Bewerbungskosten absetzen? Für das Jahr 2016?

3. Kann ich die Kosten für die Arbeitsmittel Telefon, Drucker,...absetzen?

4. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Evtl. erst seit dem Midijob?

5. Oder kann ich die Fahrtkostenpauschale seit dem Midijob angeben, obwohl ich nur 1x die Woche ins Büro fahre (ca. 5 km) und sonst daheim arbeite?

Ihr seht schon Fragen über Fragen...ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd weiterhelfen könnte oder einen Tipp für mich hat. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ella

Minijob, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Midi-Job

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