Nachträgliche Erschließungskosten für verkauftes Haus steuerlich absetzbar?

Hallo zusammen,

der Sachverhalt ist wie folgt.

Ich habe das Haus meines 2015 verstorbenen Vaters im November 2015 verkauft (Unterschrift beim Notar).

Bereits im August 2015 wurde mit Kanalbauarbeiten in einem größeren Bereich rund um das Haus begonnen. Abschluss der Arbeiten war Juni 2018.

Nun (ja, jetzt erst, also 4 Jahre nach Ende der Bauarbeiten) haben die damaligen Käufer und jetzigen Eigentümer von der Stadt eine Rechnung über 1659 € erhalten, „Bescheid über die Festsetzung und Erhebung eines Beitrages nach §8 Kommunalabgabengesetz – KAG NRW – für das Grundstück“.

Im Kaufvertrag gibt es einen Abschnitt, der besagt, dass der Verkäufer Erschließungsbeiträge für heute (Zeitpunkt des Vertragsabschlusses) ganz oder teilweise vorhandene Anlagen zu tragen hat.

Damit habe ich mich abgefunden, da habe ich damals gepennt, muss ich bezahlen.

Nun zu meinem eigentlichen Fragen.

1.      Kann ich die Kosten steuerlich geltend machen und wenn ja, „wo“ in der Steuererklärung? Zumal die Immobilien seit fast 7 Jahren nicht mehr in meinem Besitz ist.

2.      Der Bescheid ist an die jetzigen Eigentümer gegangen. Macht es einen Unterschied in Bezug auf meine erste Frage, ob ich den jetzigen Eigentümern die Kosten erstatte, nachdem diese den Betrag an die Stadt überwiesen haben, oder sollte ich bei der Stadt anrufen und darum bitten, dass der Beitragsbescheid auf mich ausgestellt wird? Wobei mir hier fraglich erscheint, ob die Stadt das machen würde.

 

Über fachkundige Meinungen bzw. Ratschläge würde ich mich freuen.

 

Viele Grüße,
Hinrich

Immobilienverkauf, Steuern, Absetzbarkeit
Minijob/Midijob/Bewerbungskosten/Arbeitszimmer...Was kann ich steuerlich absetzen?

Hallo liebe Community,

ich muss meine Steuererklärung der letzten Jahre nachholen und bin grad ziemlich ratlos und hoffe irgendjmd hier kennt sich ein bisschen aus und nimmt sich evtl kurz Zeit mir einen Rat zu geben :)

Folgender Sachverhalt: Ich hatte seit Ende 2016 bis 2018 einen Minijob (450,-), welcher seit 2019 nun als Midijob weiterläuft. Ich habe beim Minijob nur im Homeoffice gearbeitet (außer Besprechungen o. Ä.) und beim Midijob bin ich nun immer noch 2,5 Tage im Homeoffice und 0,5 Tage vor Ort im Büro. Ich habe mir für das Homeoffice ein neues Telefon + Drucker gekauft und alles von einem Techniker einrichten lassen auf meine Kosten.

Wie bzw. was gebe ich nun in der Steuererklärung an?

1. Minijob wird nicht angegeben, oder? Kann man dann gar keine Werbungskosten angeben?

2. Kann ich trotzdem meine Bewerbungskosten absetzen? Für das Jahr 2016?

3. Kann ich die Kosten für die Arbeitsmittel Telefon, Drucker,...absetzen?

4. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzen? Evtl. erst seit dem Midijob?

5. Oder kann ich die Fahrtkostenpauschale seit dem Midijob angeben, obwohl ich nur 1x die Woche ins Büro fahre (ca. 5 km) und sonst daheim arbeite?

Ihr seht schon Fragen über Fragen...ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jmd weiterhelfen könnte oder einen Tipp für mich hat. Vielen Dank.

Liebe Grüße,

Ella

Minijob, Steuererklärung, Steuern, Absetzbarkeit, Arbeitszimmer, Midi-Job

Meistgelesene Fragen zum Thema Absetzbarkeit