Verhältnis Minijob und freiberufliche studentische Hilfskraft

1 Antwort

Hallo,

die Familienversicherung fällt weg, solange Du mehr als 450 EUR verdienst. Der Studentenbeitrag der GKV reicht aber in der Zeit.

Die Einnahmen aus der Freiberuflichkeit sind steuerpflichtig; wenn sonst nichts ist, liegst Du aber unter dem Grundfreibetrag.

Viel Glück

Barmer