lebenslanges Wohnrecht - wie sehen die Folgekosten durch das Finanzamt aus?

1 Antwort

Bei einem Lebensalter von 47 und bei Frauen, ist der Jahreswert einer lebenslangen Leistung mit einem Vervielfältiger von 16, 076 zu bewerten.

Miete 500,- Euro * 12 = Jahreswert 6.000,-, Wert des Wohnrechts 96.456,- Euro.

Man sollte aber schon sehen, das dies auch eine Frage der Gerechtigkeit ist.

Wo ist der Unterschied zu einer lebenslänglichen Rente von 500,- Euro im Monat?

Ausserdem, warum muss das jetzt eingetragen werden, mit dieser Schenkungssteuerfolge.

Wenn man schon nciht heiraten will, dann eben das Wohnrecht ins Testament. in 20 Jahren, würde das erben dieses Wohnrechts nur noch mit 71.580,- bewertet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hallo wfwbinder,

herzlichen Dank für die schnelle Antwort - sie hat mir SEHR geholfen!

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