Hab Einspruch gegen Ablehnung Steuervorauszahlung geschrieben, weniger gezahlt, ok? Knappe Kasse...

2 Antworten

Ja, wenn bei dem Schreiben eine Begründung dabei war, dann wir d es klappen.

Vorschlag für das nächste Mal einfügen:

"Des weiteren bitte ich um Aussetzung der Vollziehung bis zur Entscheidung über meinen Antrag."

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Und bisher siehst du den AdV-Antrag konkludent gestellt oder würdest die Einspruchsbegründung so weit auslegen oder wie?

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@blackleather

Ich weiß nicht, ob das FA soweit gehen kann, einen AdV-Antrag hineinzuinterpretieren. Bei mir legen sie da immer strengere Maßstäbe an.

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@blackleather

Sehe ich wie EnnoBecker, ohne entsprechenden Vermerk, kenne ich es nicht.

Aber mag ja von FA zu FA anders gesehen werden.

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@wfwbinder

Na, eben. Deswegen wundere ich mich, dass du davon ausgehst, dass der Versuch des Fragestellers klappen wird. Davon, dass er AdV beantragt hat, oder gar, dass er sie bekommen hätte, schreibt er schließlich nix.

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@blackleather
Davon, dass er AdV beantragt hat, oder gar, dass er sie bekommen hätte, schreibt er schließlich nix.

Wird er - so rate ich - mangels Kenntnis auch nicht getan haben.

Fakt ist aber, dass die Vorauszahlungen durch VA festgesetzt werden. Und so langer der noch da ist und keine AdV gewährt wurde, wurde hier zu wenig bezahlt und den Rest findet man dann auf der Mitteilung wieder, die den § 240 in Erinnerung ruft.

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Darf ich das so machen ok?

Hast Du den Vollstreckungsbeamten Deines Finanzamtes schon mal persönlich kennen gelernt? Kann sein, dass das bald so weit ist.

Eher nicht. Aber der Bearbeiter der Rechtsabteilung seiner Bank wird ihn wegen Kontopfändung anschreiben.

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