Schenkung aufteilen auf mehrere Familienmitglieder?

2 Antworten

War doch schon gut beantwortet.

Nochmal zusammenfassend:

  1. Wenn eine Geldschenkung einfach ausgeführt wird (gilt auch bei Gold) ist es mit Überweisung/übergabe, rechtskräftig.

  2. Eine Urkunde ist nur notwendig, wenn später gezahlt werden soll, aber schon Sicherheit hergestellt werden soll. Auf eine Notarielle Urklnde könnte man eine Schenkung einklagen.

  3. 20.000,- sind generell, also auch unter fremden frei von Erbschafts- und Schenkungssteuer.

  4. Für die Besteuerung ist der beschenkte verantwortlich und muss es auch dem Finanzamt melden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Eine Schenkung ist nicht aus Sicht des Schenkenden oder Beschenkten ein Gesamtvorgang, sondern eine einzelne Zuwendung von einer Person an eine andere.

Mit anderen Worten: werden je 20 kEUR an vier Personen von einer Person verschenkt, so handelt es sich steuerlich und juristisch um vier separate Schenkungen. Diese können dennoch durch einen einzigen notariellen Schenkungsvertrag verbunden geregelt sein.

Steuerlich ist die Freigrenze für Nichtverwandte bei 20 kEUR, d.h. es wird keine Schenkungssteuer anfallen, wenn in den nächsten 10 Jahren nicht weitere Beträge zwischen den gleichen Personen verschenkt werden. Es wäre also steuerlich unschädlich, wenn z.B. A den Eltern der Famile B fünf Jahre später jeweils 20 kEUR mit der Bitte, diese den Kindern zu geben, zukommen läßt. Das wäre dann ebenso steuerfrei wie die Weitergabe der Beträge von je 10 kEUR durch die Eltern an die vier Kinder.