Zweitstudium Minijob in der Steuererklärung angeben? Werbungskosten schieben...
Hallo,
habe Mitte 2013 nach meinem Masterstudium angefangen zu arbeiten und möchte jetzt von 2010-2012 die Verlustvorträge mit ein meine Einkommenssteuererklärung einbeziehen.
Nun zu meiner Frage: Ich hatte während dieser Zeit kontinuierlich einen Minijob mit 400€ Verdienst.
Zeige ich beispielsweise für 2010 einen Verdienst von 4800€ und Werbungskosten von 5000€ auf, dann werden die kompletten Werbungskosten mit dem Verdienst verrechnet. Ist das korrekt oder ginge es gar nicht, weil ich keine Steuern gezahlt habe? Ich möchte ja nach Möglichkeit die kompletten Werbungskosten in das Folgejahr übertragen und nicht mit meinem Minijob verrechnen.
Weiß da jemand etwas konkretes drüber?
Vielen Dank schonmal.
Viele Grüße Christian
3 Antworten
Der Minijob wurde (zumindest im Normalfall) pauschal versteuert und gehört nicht in die Steuererklärung.
Die Werbungskosten kommen trotzdem in die Anlage "N" um den Verlust festzustellen.
So ist es!
Die Werbungskosten kommen trotzdem in die Anlage "N"
und zwar für jedes Jahr einzeln, keinesfalls für die Jahre 2010-2012 kumuliert. Also sind für diese Zeit drei Steuererklärungen nötig.
Ich hatte während dieser Zeit kontinuierlich einen Minijob mit 400€ Verdienst.
Dieser wäre nur relevant wenn er eben nicht, wie zumeist üblich, pauschal besteuert wurde sondern individuell nach Lohnsteuerabzugsmerkmalen.
Pauschal besteurte Minijobs haben in der Einkommensteuererklärung nichts zu suchen.
Was hieße denn hier pauschal besteuert?
Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung habe ich bekommen. Darauf stehen nur bruttolohn und Angaben zur Renten bzw. Krankenversicherung...
sch......
Du hättest ihm nicht die SteuerID geben sollen wenn er dir die pauschale Lohnsteuer von 2 % abgezogen hätte, dann wären die 5.000,- Euro verlustvortrag erhalten geblieben.
Ich habe aber doch gar keine Steuern gezahlt. Kann man da nicht etwas machen? Kann doch nicht sein, dass es an soeiner Kleinigkeit scheitert...
dann wären die 5.000,- Euro Verlustvortrag erhalten geblieben.
Wie ist dieser Satz zu verstehen? Werden nun die WK gegen die EInkünfte aus dem nicht-pauschal-versteuerten Minijob verrechnet?
Der Arbeitgeber führt pauschal 2% Steuer ab.
Wenn nicht pauschal abgerechnet wurde, hättest du eine "elektronische Lohnsteuerbescheinigung" erhalten haben (müssen). Dann hätte der Arbeitgeber die Abgaben auf dich umgelegt (wird meistens aber nicht gemacht).