Ist auf eine Neubau-Wohnung Spekulationssteuer zu bezahlen?

Hallo zusammen,

ein Freund von mir baut gerade ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 4 Wohnungen. In eine zieht er selbst ein, zwei weitere werden vermietet und eine soll verkauft werden. Diese möchte ich gerne kaufen. Das Haus ist noch nicht gänzlich fertiggestellt, demnach hat in keiner der Wohnung bisher jemand gewohnt bzw. war bisher jemand gemeldet. So viel zur Ausgangslage.

Die Frage, die uns aktuell beschäftigt ist, ob auf die Wohnung Spekulationssteuer gezahlt werden muss, wenn diese verkauft wird - und wie das geregelt ist.

Wenn ich das richtig sehe, bezieht sich die Spekulationssteuer auf das Grundstück bzw. den Bodenwert, richtig? Heißt das, dass bei vier Wohnungen der Grundstückswert anteilig auf die Wohnung heruntergebrochen wird (also 1/4) und darauf Steuern gezahlt werden müssten?

Wie sieht es aus, wenn der Bauherr selbst in die zu verkaufende Wohnung einzieht, um sie dann zu verkaufen? Ich habe gelesen, dass unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG bei gewissen Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung möglich ist. Zum Beispiel, wenn die Immobilie (Wohnung?) zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen genutzt worden ist. Würde das gehen? Oder gibt es da Probleme, wenn der Bauherr später in der gleichen Immobilie eine Wohnung bezieht bzw. schließt sich das ganz grundsätzlich aus, da er ja mehrere besitzt und es irrelevant ist, welche er genau bezieht?

Diesen Fall, nur einen Teil der gesamten Immobile bzw. des Neubaus zu verkaufen (und die steuerlichen Aspekte dazu) habe ich so noch nicht gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank im voraus! Alex

Bauen, Immobilienkauf, Spekulationsfrist, Steuern, Wohnungskauf
Kann ich die Unterstützung, die ich meiner Oma gewähre, steuerlich absetzen?

Zum Hintergrund: wir kommen aus einer asiatischen Flüchtlingsfamilie, die aber vor 40 Jahren schon in Deutschland aufgenommen wurde. Und wir haben auch schon längst die dt. Staatsbürgerschaft, und alle Pflichten und Rechte , die für dt. Staatsbürger gelten, gelten selbstverständlich auch für uns. Meine Opa ist bereits ein paar Jahre nach unserer Aufnahme hier verstorben. meine Oma ist also Witwe seitdem. mein Vater ist auf der Flucht gestorben, und meine Mutter hat nie wieder geheiratet, also ich bin Halbwaise, und hab keine Geschwister. ich bin nicht gesetzlich verpflichtet, meine Oma zu unterstützen, noch meine Mutter. (das wurde bereits bei meiner Mutter geprüft, also sie letztes Jahr 65 wurde, und aufgrund ihrer Putzfrauen und sonstigen geringfügig beschäftigten Tätigkeiten seit wir hier sind, ca 250 EUR Rente erhält, und dadurch auch Anspruch auf zusätzliche Hilfe per Sozialhilfe bzw Grundsicherung hat. als einziges Kind wurden auch meine gesamten Vermögensverhältniss, Einkünfte, und Einkommen geprüft. Die Prüfung ergab, ich mit meinen Gehalt, und meine Ausgabe, etc, liegen unter dem, was mich unterhaltspflichtig machen würde. bei beiden Frauen gibt es null vermögen, Oma kriegt Grundsicherungs, und ist auch Pflegestufe 1 eingestuft. Meine Mutter, wie oben beschrieben, kriegt 250 EUR, plus zusätzlich etwas Sozialhilfe. Mutter ist 65, Oma ist 85 Jahre alt. meine Mutter pflegt meine Oma. beide leben zusammen. da meine Oma sehr schlecht isst, hat der Arzt Nahrungsergänzungsmittel empfohlen, die aber von der AOK nicht bezahlt bzw erstattet werden. dies kostet ca all 2 Monate ca 200 EUR. also ca 1200 EUR im Jahr.

meine Frage: kann ich diese Ausgaben, die ich freiwillig für Oma übernehme noch in der Steuererklärung absetzen, und wenn ja, wo?

(ich möchte betonen, meine Bereitschaft, diese Kosten zu übernehmen, hängt nicht davon ab ob ich es steuerlich absetzen kann. ich bin ledig, 37 J. alt, ohne Kinder und Ehemann, und ohne sonstige Verpflichtungen)

ich habe bereits versucht zu googlen, aber finde nur ergebnisse, die sich auf die Unterhaltspflicht beziehen.

danke vorab.

medikamente, Steuererklärung, Steuern, unterhalt, Unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterstützung, Enkel
Sollte man vor einer Immobilien-Schenkung unbedingt ein Gutachten erstellen lassen?

Guten Tag zusammen.

Mein Freund soll Anfang nächsten Jahres von seinem Vater das alte Haus inkl. großem Grundstück (ca. 1200qm, wobei etwa die Hälfte nur Bauland ist) als Schenkung überschrieben bekommen. Wir dürfen dann dort einziehen und der Vater räumt das haus für uns und zieht in ein kleines Einliegerappartement am Haus. Das Haus und das Grundstück sind dann zu diesem Zeitpunkt abbezahlt und somit schuldenfrei. Allerdings werden wir ca 100.000€ hineinstecken müssen für Renovierung/ Sanierung/ Modernisierung. Als Sohn hat er ja eh einen steuerlichen Freibetrag von bis zu 400.000€; das wissen wir bereits. Doch aufgrund der Lage (Düsseldorf Stockum) und der Grundstücksgröße, sind wir uns nicht sicher, ob es nicht doch diese Summe übersteigen könnte.

Wie sollte man hier nun am geschicktesten vorgehen? Sollen wir besser bereits vorab ein Gutachten erstellen lassen oder setzt das Finanzamt so oder so selbst einen Wert fest und es reicht, diesen abzuwarten und dann erst im Zweifelsfall nachträglich ein Gutachten erstellen zu lassen?

Wie wäre es andernfalls, da wir noch nicht verheiratet sind, wenn sein Vater die Schenkung auf uns aufteilen würde? Müssten wir dann nachversteuern, sobald wir irgendwann heiraten oder wäre das ein "Trick", die Problematik zu umgehen?

Fragen über Fragen... :-)

Vielen Dank im Voraus!

MfG

Haus, Recht, schenkung, Schenkungssteuer, Steuern, Steuerrecht
Wie ist Beteiligung an Wohnkosten steuerlich zu behandeln?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da wieder einmal eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten.

Folgende Situation: Ein Haus- oder Wohnungseigentümer nimmt ein studierendes Kind eines Freundes bei sich für die Dauer von z.B. 2 Semestern auf und lässt sie/ihn bei sich wohnen. Das Haus/Wohnung ist noch mit einer Hypothek belastet. Der/die Student/in beteiligt sich an den Kosten fürs Wohnen. Es wird kein Mietvertrag (weil Eigentum, auch kein Untermietvertrag) geschlossen.

Frage 1: Wie wird im vorliegendem Fall die steuerliche Seite abgewickelt ?.

Frage 2: Angenommen die monatliche Hypothekrate beträgt 1.000 Euro. Der/die Studentin beteiligt sich mit 500 Euro/Monat (wie gesagt, ohne Mietvertrag). Was ist nun bei der Steuererklärung anzugeben ?.

Frage 3: Können irgendwelche Ausgaben für Reparaturen, Zinsen.... den Einnahme gegen gerechnet werden. Angenommen, der Eigentümer und der/die Studentin nutzen das Haus/Wohnung jeweils zu Hälfte ?.

Frage 4: Ist im vorliegendem Fall ein Mietvertrag erforderlich ?.

Frage 5: Braucht man für einen eventuellen Wohnsitzwechsel einen Mietvertrag oder kann man sich bei der Meldebehörde ohne Mietvertrag anmelden ?

Frage 6: Erwirbt der/die Studentin mit zunehmender Bleibedauer, sowas ähnliches wie Kündigungsdauer/Kündigungsfrist oder kann man sich von ihm/ihr, wenn es nicht mehr passt von jetzt auf sofort trennen ?.

Frage 7: Wird die Beteiligung an den o.g. Wohnkosten als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (Mietvertrag liegt nicht vor) erfasst oder als sonstige Einnahmen ?

Ich danke Euch im voraus für Eure Antworten.

Kündigung, Mietvertrag, Steuern, Einnahme
Was bedeuten die Abkürzungen auf der Kaminkehrer-Rechnung?

Wir haben ein EFH mit einer 25 kw Pelletsheizung.

Gestern habe ich drei Rechungen von unserem Kaminkehrer bekommen:

Rechnung 1: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K05.12
77,79 Euro

Rechnung 2: Für Leistungen im Jahr 2013
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begutachtung Brennsotff,Lagerung, Feuchtegehalt, Feuerstättenschau
Zuschlag je Feuerstätte
43,36 Euro durchgeführt am F10.07 M10.07

Rechnung 3: Für Leistungen im Jahr 2014
Grundwert je Gebäude für Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Begehungspauschale
Kehrarbeiten an senkrechten Teilen
Verbrennugns- u. Abluftleitung prüfen
Abgasrohr kehren, überprüfen auf freien Querschnitt
durchgeführt am K18.06 K17.12
80,47 Euro

"Die Beträge werden 12.07.2015 von Ihrem Konto eingezogen."

Ich habe mal in meinen Unterlagen geschaut. Die letzte Rechnung hatte ich am 15.02.2013 erhalten.

Fragen:
Was bedeuten die Abkürzungen K, F und M vor dem offensichtlichen jeweiligen Datum?
Nach über zwei Jahren stellt der Kaminkehrer eine Rechnung?
Muss ich die Rechnungen alle bezahlen?
Der Kaminkehrer bzw. seine Mitarbeiter haben sich nie bestätigen lassen, wenn sie eine Leistung erbracht hatten - Ist das so üblich bzw. korrekt?
Ist es zulässig am 12.07 das Geld einzuziehen, wenn die Rechnung erst am 10.07. zugestellt wurde?

Weiteres Problem:
Ich habe immer wieder mal "Feuerstättenbescheide" erhalten. Im letzten ist der Termin für die "Emissionsmessung feste Brennstoffe Heizkessel (HK) K Heizraum" für den Zeitraum vom 15.01. - 30.01. 2013/2015 festgelegt.
Die letzte aus diesen Emissionsmessungen resultierende Bescheinigung ist vom 29.01.2013 datiert.
Somit ist die entsprechende Messung für 2015 seit 1/2 Jahr überfällig?

Ich habe meinen Kaminkehrer seit der Freigabe des Wettbewerbs stets beibehalten und mich darauf verlassen, dass er alles ordnungsgemäß erledigt bzw. abrechnet?
War diese Annahme falsch - Was ist zu tun?

Geld, Finanzen, Heizung, rechnung, Recht, Steuern, umwelt
Wie verhindert man, daß bei Bebauung einer landwirtschaftl. Fläche diese aus der Landwirtschaft entnommen wird, ist Erbbaurecht eine Lösung?

Hintergrund zu meiner Frage: Es gibt nach einer Bauvoranfrage zum Bau eines EFH (nicht Betriebsleiterhaus!) die Erlaubnis zum Bau. Das Grundstück ist aktuell noch nicht erschloßen und landwirtschafltiche Fläche. Wie kann man das Grundstück nun mit einem EFH (Tochter des Landwirts) bebauen ohne das es aus der Landwirtschaft entnommen wird? Die Landwirtschaft soll zu einem späteren Zeitpunkt an die Tochter übergeben werden. Trotzdem ist es für uns wichtig das unser Bauvorhaben und damit auch der Kredit nicht an die Landwirtschaft (wie beim Betriebsleiterhaus) gebunden ist.

Wir hatten folgenden Gedanken: Das Grundstück mit Erbbaurecht "pachten", somit könnte das Grundstück doch weiterhin in der Landwirtschaft bleiben (10% Grenze)? Zum späteren Zeitpunkt wird die Landwirtschaft an Tochter übergeben und somit könnte man dann doch dieses EFH als Betriebsleiterhaus bestimmen und es somit steuerfrei besitzen.

Wir sind uns bewusst das die Lösung mit Erbbaurecht viele Fragen bzgl "Sicherheit wenn man sich zerstreitet" ... etc. aufwirft. Uns geht es aber lediglich um die steuerliche Sicht. Sodass wir das Grundstück erschließen und bebauen können ohne das es zu einer Zwangsentnahme kommt.

Ist diese Lösung mit Erbbaurecht richtig gedacht oder weiß jemand noch andere Lösungen?

Liebe Grüße

Grundstück, Hausbau, Landwirtschaft, Steuererklärung, Steuern
Soll man ein vermietetes Haus renovieren oder verkaufen?

Meine Mutter, meine Schwester und ich haben ein Einfamilien Haus von meinem verstorbenen Vater geerbt. Das Haus steht in Einbeck, ist 40 Jahre alt und mein Vater hatte das vermietet. Meine Mutter (Renterin) und meine Schwester (40 Jahre, Bäckerin) wohnen im 2 Familien Elternhaus bei Hildesheim. Ich selbst wohne zur Miete in Hamburg und verdiene ganz gut.

Nun haben die Mieter das Haus in Einbeck gekündigt, da beide auch sehr alt sind und in ein Altenheim möchten. Bei der Abnahme habe ich mich gefragt, wie man da eigentlich wohnen konnte... Alles 40 Jahre alt, außer die Heinzug, die ist 10 Jahre alt. Sonst ist das Haus eigentlich okay, aber eben alt.

Nun haben mir meine Mutter und meine Schwester freie Hand gegeben, das Beste aus dem Haus zu machen. Bei den folgenden Möglichkeiten und anschließenden Ratschlägen von Euch, bitte keine Ratschläge zum Thema Erbstreitereien. Wir möchten uns schwerpunktmäßig auf die Steuern konzentrieren. Das Haus wurde im aktuellen Zustand mit Grundstück auf 100.000 Euro geschätzt.

Ich sehe hier 5 Möglichkeiten:

  1. Das Haus im aktuellen alten Zustand möglichst schnell verkaufen

  2. Das Haus in einen guten Zustand bringen (lasse ich auf meine Kosten machen, weil meine Mutter und Schwester kein Geld haben) und anschließend gut verkaufen

  3. Dieser Punkt ist wie Punkt 2, allerdings schenken mir meine Mutter und meine Schwester vorher ihren Anteil

  4. Das Haus in einen sehr guten Zustand bringen (lasse ich wieder auf meine Kosten machen) und anschließend vermieten

  5. Dieser Punkt ist wie Punkt 4, allerdings schenken mir meine Mutter und meine Schwester vorher ihren Anteil

Nehmen wir einmal an ich zahle pro Jahr 20.000 Euro Lohnsteuern, habe einiges auf der hohen Kante und möchte geschickt in das Haus investieren, um das maximale herauszuholen. Jetzt gehen wir einmal von folgenden zu den 5 Möglichkeiten passenden Käufern und Mietern aus.

  1. Jemand kauft das Haus für 100.000 Euro. Fertig.

  2. Ich investieren 20.000 Euro in das Haus und jemand kauft das Haus für 120.000 Euro. (Ja, ich weiß, vielleicht kauft es keiner für 120.000 Euro usw - es ist nur ein fiktives Beispiel für ein Steuerverständnis) Kann ich die 20.000 Euro irgendwie von der Steuer absetzen? Also genauso wie gleich bei Punkt 5? Wenn ja, gibt es einen steuerlichen Unterschied zwischen 2. und 3.?

  3. Wie Punkt zwei. Allerdings andere Steuererstattungen?

  4. Ist wohl der komplizierteste von allen... keine Ahnung...

  5. Ich investiere dieses Jahr 20.000 Euro in das Haus. Die kann ich zu 100% absetzen, d.h. am Jahresende bekomme ich diese mit der Lohnsteuer nächstes Jahr zurück, d.h. ich habe nach der Steuererstattung "gefühlt" gar nichts ausgegeben? Nächstes Jahr vermiete ich es und investiere erneut meine Lohnsteuern in das Haus und auch die Mieteinnahmen fließen wieder direkt in das Haus, so dass es dann Jahr für Jahr aufgewertet wird...

Ich bin gespannt auf Eure Ideen und Ratschläge

Geldanlage, Steuern, Vermietung., Renovierungskosten, Steuervorteile
Was muss ich beachten bei zwei Jobs, die über die Lohnsteuerkarte laufen?

Hallo zusammen, Folgendes Szenario, ich arbeite zur Zeit in einer Firma auf Lohnsteuerkarte und zahle da auch die üblichen Steuer. Ich bin Student und kann daher nur sehr eingeschränkt dort arbeiten. Mal viel, mal wenig sprich mal 100 Euro selten mehr, kann aber auch mal 500 sein oder mal ein Monat nichts. Wieso das nicht als geringfügige Beschäftigung angemeldet ist, ist hier irrelevant. Ich weiß jetzt nicht unter welche Job Kategorie das fällt...Teilzeit, versteuerter Minijob? Es geht jetzt nämlich da drum, dass ich einen anderen Teilzeitjob annehmen will, bei dem ich früher anfangen müsste als es geplant war. Dadurch kommt das mit der Kündigungsfrist vom ersten Job nicht ganz hin, den es würden sich beide Jobs dann 4 Tage lang überlappen. Wie sieht das nun mit der Steuerklasse aus bzw. wird der neue Arbeitgeber Probleme bekommen mich anzumelden? Denn er weiß von meinem jetzigen Job nichts, ich hatte das beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnt gehabt, da ich ja eigentlich erst später anfangen sollte und den ersten Job locker rechtzeitig hätte kündigen können. Nun werden sich beide Jobs 4 Tage lang überlappen. Der erste Job ist bereits gekündigt mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen. Also meine Frage, hat der neue AG die Möglichkeit zu sehen, dass ich noch einen zweiten Job habe? Wie sieht das generell mit der Bearbeitung solcher Sachen aus ? Sprich, wenn ich den ersten Job z.b zum 24. gekündigt habe und ich vom neuen AG am 20. angemeldet werde, sieht die Steuerbehörde, dass ich den ersten Job bereits gekündigt habe ? Ich hoffe ihr könnt mir da bisschen weiterhelfen.

arbeitgeber, job, Steuern, Teilzeit
Wie Nebenkosten regeln bei Teilvermietung von Eigentum ?

Liebe Foraner und Fachleute,

ich habe da eine Frage mit der Bitte um sachdienliche Antworten:

Ausgangssituation: Der Eigentümer möchte ein Teil seines Hauses (sagen wir mal 30 % der Wohnfläche) vermieten. Der Erwerb des Hauses soll auf Leibrentenbasis mit 2 %-gen Verzinsung und einem Barwert von 250.000 Euro erfolgen. Die Leibrentenzahlungen sollen 1.000 Euro/Monat betragen. Zu den Erwerbskosten kommen noch 50.000 Euro mit 4 %-iger Verzinsung auf 7 Jahre verteilt hinzu. Der Eigentümer erwägt die 30 % der Wohnfläche für 400 Euro/Monat zu vermieten (Kaltmiete). Die Vermietung soll möbliert erfolgen. Nun meine Frage:

Frage 1: Was ist aus steuerlicher Sicht bezüglich der Nebenkosten günstiger, die Nebenkosten Pauschal, sagen wir mal 100 Euro/Monat, oder aber prozentual an den Gesamtnebenkosten, hier proportional der Wohnfläche (30 %) zu erheben (oder ganz weg lassen) ?.

Frage 2: Welche von den o.g. Kosten können Anteilmäßig als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Frage 3: Welche Kosten können insgesamt als Werbungskosten bei einer Vermietung angesetzt werden ?.

Frage 4: Können die Zinsen aus der Finanzierung des Gebäudes, hier Leibrente, anteilig als Werbungskosten angesetzt werden (Barwert * Zinsatz = Gesamtzinsen/a und davon 30 %) ?.

Frage 5: Wie kann der Kredit von 50.000 Euro als Werbungskosten angesetzt werden ?.

Vielen Dank im voraus für sachliche Antworten.

PS: Falls sich aus der Darstellung der Ausgangssituation eine weitere, durch die gestellten Fragen nicht erfasste Möglichkeit ergibt, dann bitte ich auch darauf einzugehen.

Herzlichen Dank.

Nebenkosten, Steuern, werbungskosten, Eigentum
Viele Fragen zu freier Mitarbeit und Arbeitslosigkeit - was genau muss ich tun?

Kenne mich leider noch nicht so gut aus: Mein Arbeitsvertrag endet diesen Monat. Leider wurde mir in der Probezeit gekündigt - die Auftragslage ist im Sommer leider gleich 0. Habe 5 Monate beim jetzigen Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet. Davor habe ich mein Studium abgeschlossen, zwischen Abschluss und Beginn des Arbeitverhältnis war ich einige Monate arbeitssuchend.

Habe mich telefonisch schon beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet. Anspruch auf ALG1 habe ich nicht, da ich zu kurz beschäftigt war. ALG2 wohl auch nicht, da ich durch ein Erbe seit Ende letztem Jahres ein paar Mieteinnahmen habe. Ca. 1000€ pro Monat brutto. Muss mich aber noch mit jemandem vom Amt treffen.

Nun hab ich ab 1. Mai also keinen Job mehr. Allerdings ein Angebot als freier Mitarbeiter bei einem seriösen Medienunternehmen. Das würde ich gerne machen, denn es wäre sicherlich gut für meinen Lebenslauf und die Arbeit würde Spaß machen. Erstmal drei Monate auf Probe: 5 Tage pro Monat mit einer Tagesgage von 225 Euro. Wäre ab Mai (in der dritten Mai-Woche hätte ich meine 5 Tage für den Mai).

Ich würde mich aber weiter bewerben, evtl kann ich ab September eine Festanstellung bei einem anderen Arbeitgeber haben. Hoffentlich.

Nun weiß ich nicht, was ich Versicherungstechnisch machen soll und brauche mal einen Rat: Ein bißchen gegoogelt habe ich, werde daraus aber nicht schlau.

Aktuell bin ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, muss meiner Krankenversicherung aber mitteilen, was ab Mai ist.

Noch habe ich für die freie Mitarbeit nichts unterschrieben (weiß auch nicht genau, ob ich überhaupt etwas bekomme - einen Arbeitsvertrag bekomme ich ja nicht?) aber mündlich die Zusage und auch per Mail, dass es beantragt sei.

Was sage ich denn nun meiner Krankenversicherung? Ich will weiter in der gesetzlichen bleiben, eben dann wohl wieder freiwillig, wie im letzten Jahr, als ich arbeitssuchend mit eigenen Mieteinnahmen war. Damals bekam ich keine Leistungen vom Amt außer der Anrechnung der Rentenpunkte.

Wenn ich aber freier Mitarbeiter bin, bin ich dann überhaupt noch arbeitssuchend? Wahrscheinlich doch nicht - kann ich denn dann freiwillig weiter Rentenbeiträge zahlen? Und wie läuft das? An wen muss ich mich wenden und wieviel Kosten kommen da auf mich zu in etwas?

Und: Kann ich auch freiwillig Arbeitslosenversicherung zahlen? Muss ja irgendwann mal auf meine 12 Monate kommen, für den Fall, dass ich nach der freien Mitarbeit den anderen festen Job bekomme, den aber wieder verlieren sollte? An wen wende ich mich da und was käme da an Kosten auf mich zu?

Und was müsste ich als freier Mitarbeiter sonst für behördliche Sachen abklären? Muss ich dem Finanzamt im Vorfeld bescheid geben? Ich blicke einfach nicht mehr durch. Vielleicht kennt sich da jemand aus und kann mir helfen? Oder an wen wendet man sich da am besten?

Rente, Arbeit, Arbeitslosigkeit, Finanzamt, Freiberufler, Krankenversicherung, Steuern, Versicherung, Arbeitslosenversicherung

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