Kleinunternehmer: Gibt es einen Rechtsanspruch auf Umsatzsteuer-Nachforderungen? Falls ja: Wie lang ist die Verjährungsfrist?

Liebe Leute,

ich bin Soloselbstständige und kam im Jahr 2018 umsatzmäßig knapp über die Kleinunternehmergrenze von damals 17.500 Euro. Daraufhin wurde ich im Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig. Weil ich zu jener Zeit sehr viele Aufträge hatte und glaubte deren Erledigung sei vorrangig, erfuhr ich vom Überschreiten der Kleinunternehmergrenze erst durch einen Anruf meines Steuerberaters im Sommer 2019. Ab diesem Zeitpunkt wies ich die Umsatzsteuer in meinen Rechnungen zusätzlich aus. Im ersten halben Jahr 2019 hatte ich dies nicht getan.

Meine Auftraggeber vom ersten Halbjahr informierte ich über die neue Situation und schickte ihnen korrigierte Rechnungen mit zusätzlicher Umsatzsteuerausweisung. Überraschenderweise weigerte sich ein Auftraggeber die geänderten Rechnungen zu akzeptieren und die zusätzlich Umsatzsteuer zu bezahlen, obwohl er vorsteuerabzugsberechtigt ist und es keinerlei Nachteil für ihn bedeutet hätte. Den Mehraufwand war ich bereit zu bezahlen.

Als mein Steuerberater die Steuererklärung für 2019 erstellte, war die Verweigerungshaltung des einen Auftraggebers noch nicht bekannt und der Steuerberater erklärte die noch nicht erhaltene Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt so, als hätte ich sie erhalten und ich musste sie in vollem Umfang an das Finanzamt abführen.

Meine Frage: Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, dass mir mein inzwischen ex-Auftraggeber die Umsatzsteuer nachträglich zahlen muss, wenn ihm eine geänderte Rechnung vorliegt oder bin ich seinem „Good will“ ausgeliefert – wenn er gutmütig ist - überweist er, andernfalls kann er sagen, dass hätten wir vorab nicht so vereinbart. Gibt es eine Verjährungsfrist für die Umsatzsteuer die man von einem anderen Unternehmen bekommt oder bekommen möchte? Kann ich die aus meiner Sicht ausstehende Umsatzsteuer per Mahnbescheid bei meinem ex-Auftraggeber einfordern?

Oder: Kann ich meine Umsatzsteuererklärung von 2019 nachträglich noch beim Finanzamt ändern, so dass ich dort nur die tatsächlich vereinahmte Umsatzsteuer einbehalten bleibt?

Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort! 

Kleinunternehmer, rechnung, Umsatzsteuer, Verjährungsfrist
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Kleinunternehmerregelung-Wegfall ab nächsten Jahr - Vorgehensweise?

Guten Tag,

aufgrund von meinen Umsätzen werde ich ab nächsten Jahr mit dem Wegfall der Kleinunternehmerregelung rechnen müssen, was mich aber nicht wirklich sehr betrifft da ich ausschließlich Umsätze mit einem amerikanischen Unternehmen im IT-Bereich, und deshalb umsatztechnisch nicht steuerbar sind… ich habe aber nichts desto trotz zwei Fragen -

1.) Bin ich dazu verpflichtet, nächsten Jahr den Finanzamt in irgendwelcher Weise über den Wegfall der Kleinunternehmerregelung informieren?

2.) Wie sieht es mit der Umsatzsteuervoranmeldung im nächsten Jahr aus, wann und in welchem Zyklus bin ich in diesem Fall verpflichtet es abzugeben nach dem Wegfall der Kleinunternehmerregelung? - Bei mir wird es soweit ich es verstehe ja sowieso auf 0 hinauslaufen, da ich ja trotzdem kein Umsatzsteuer ausweisen kann und aber auch keine Vorsteuer gelten machen werde, da ich den Liquiditätsvorteil in diesem Fall nicht wirklich brauche (auch aufgrund von geringen betrieblichen Ausgaben…) und vor allem das ganze so einfach wie möglich gestalten möchte.

Ich habe im Internet verschiedenes gelesen, über den einjährigen Zyklus für unter 1000€/jährlich Umsatzsteuerschuld (was bei mir ja zutrifft, habe aber gelesen dass man da Anträge stellen muss?), dreimonatlichen, monatlichen etc… deswegen bin ich ein wenig verwirrt wann zum ersten Mal im nächsten Jahr und im welchem Zyklus ich das ganze abgeben soll, ob das reicht wenn ich es mit der Steuererklärung abgebe oder direkt am Anfang des Jahres abgeben muss etc…

3.) Gibt es eventuell noch etwas was auf mich zukommt mit dem Wegfall der Kleinunternehmerregelung, was ich übersehen habe?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank im Voraus!

Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, USA, Kleinunternehmerregelung
Umsatzsteuer Voranmeldung richtig gemacht?

Hallo zusammen,

ich betreibe seit längerem einen Youtube Kanal.

Dieser ist seit März diesen Jahres monetarisiert und wirft im Schnitt um die 80-120€ im Monat ab. Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet ab dem 21.03.2022 ohne die Kleinunternehmer Regelung.

Da mein alter PC den komplexer werdenden Videoschnitt nicht mehr gewachsen war, habe ich mir im April diesen Jahres einen Mac Studio gekauft im Wert von 2659,00€ bruto.

Nun musste ich für das zweite Quartal ja meine Umsatzsteuer Voranmeldung machen und habe da die anteiligen 426,94€ Vorsteuer die ich für den PC gezahlt habe unter dem Punkt 55 ''Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmen.....'' eingetragen. Bei allen anderen Feldern habe ich 0 eingegeben, da ich nichts verkaufe sondern nur lediglich diesen Kanal betreibe.

Nun habe ich heute den Betrag i.H.v. 426,94€ vom Finanzamt überwiesen bekommen.

Frage 1: Ist das richtig so, dass es direkt ausgezahlt wird an mich? Ich bin leider noch nicht so in der Materie drin und versuche mir mit Hilfe von Tutorials selbst weiterzuhelfen.

Frage 2: Ein PC wird in der Regel ja über 3 Jahre abgeschrieben soviel ich weiß. Wie mache ich dass am Geschäftsjahresende? Gebe ich den Betrag bei Ausgaben gedrittelt ein oder als ganzen Betrag? Muss der Betrag netto oder brutto angegeben werden?

Tut mir Leid für so ''dumme'' Fragen.

Vielen Dank schon einmal im Vorfeld für eure Hilfe.

Liebe Grüße aus München

Andi

Finanzamt, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, Vorsteuer
Umsatzsteuer in der Schweiz und Österreich?

Hi,

in meiner Ausbildung haben wir ein Projekt, bei dem handelt es sich um den Aufbau eines fiktiven Online-Shops.

Es handelt sich hierbei um personalisierte Kalender (die durch Freelance Designer erstellt werden), die wir dann anschließend von Anbietern wie PosterXXL bedrucken und verschicken lassen.

Da wir aber nicht nur in DE verkaufen wollen, sondern auch im kompletten DACH-Raum, ist nun die Frage, wie die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer auf der Rechnung sein muss.

Ich habe mich schon versucht zu informieren, aber es gibt so viele Änderungen, ich komme da gar nicht mehr mit und weiß nicht, was richtig und falsch ist.

Folgendes habe ich zuletzt gelesen. Wenn ein Privatkunde aus der Schweiz bei uns in DE bestellt, handelt es sich hierbei um eine Leistung in einem EU-Drittland, heißt es wird keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen und wir müssen "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" auf der Rechnung vermerken, dies können wir so lange machen bis wir einen Umsatz von 100.000 € bzw. Franken erreicht haben, dann müssen wir in die Schweiz die Umsatzsteuer abführen. In Österreich ist es nach meinen Informationen so, dass hier die normalen 19 % auf der Rechnung stehen. Dies können wir auch so lange machen wir nicht diese Schwellensumme? erreicht haben von 35.000 €. Liege ich hiermit richtig oder ist es anders? Denn ich lese auch, dass es hierzu Änderungen gab am 1.07.21, aber ich bin mir hier nicht sicher.

E-Commerce, Österreich, rechnung, Schweiz, Steuern, Umsatzsteuer
B2B: Gilt Reverse Charge bei Kleinunternehmer im EU Ausland bei einer sonstigen Leistung?

Bei Warenhandel gilt: "Ist Ihr Geschäftspartner im EU Ausland Kleinunternehmer oder Privatperson, gilt dasselbe Prinzip: Der Leistungsort bleibt Deutschland. Sie weisen Ihre Rechnung ins EU Ausland also ganz gewöhnlich mit deutscher Umsatzsteuer aus und führen sie an das Finanzamt ab."

Bleibt es so bei einer sonstigen Leistung genau so?

Ich war beim Steuerberater vor einpaar Monaten und arbeite jetzt erst alles durch was mir aufgeschrieben wurden ist.

Dummerweise habe ich nicht daran gedacht, dass es natürlich auch Kleinunternehmer im EU Ausland (und vielleicht Drittland) geben kann.

Bei mir geht es um B2B, um ein Affiliate Programm, um es genauer zu beschreiben. Unternehmen führen eine Leistung (Werbung) für mich durch und ich erstelle Gutschriften und bezahle sie für ihre sonstige Leistungen.

Das wurde mir in Stichpunkten aufgeschrieben:

Sonstige Leistung §3 Abs. 9 UStG
Ort: § 3a Abs. 2 UStG: Deutschland
Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. §13b Abs. 1 iVm Abs. 5 UStG (bei EU Ausland)
Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger gem. §13b Abs. 2 Nr. 1 iVm Abs. 5 UStG (bei Drittland – also Länder, die nicht Deutschland und nicht EU Ausland sind)
 In dem Fall ist die Abrechnung auf der Rechnung wie folgt:
 Vermittlung 1 Monatsabo 10,00€
 „Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. §13b UStG“
Oder Englisch: „Reverse Charge §13b UStG“

Muss ich nochmal auf Kleinunternehmer achten oder ist das bei einer sonstigen Leistung nicht der Fall?

Vielen Dank!

Kleinunternehmer, Umsatzsteuer
Raus aus dem Kleinunternehmertum – Steuerberater online?

Hallo liebe Finanzfrage-Community,

vorab: Ich bin nun schon einige Jahre nebenberuflich selbständig (als Medien- und Grafikdesigner, falls das relevant sein sollte) und schreibe auch seit Jahren selbst eine Steuererklärung. Am grundsätzlichen "Verständnis" soll es also nicht scheitern – Dennoch möchte ich einmal eure Meinung hören :)

Seit einiger Zeit versorge ich nunmehr auch mittelständische und größere Unternehmen. Diese sind nicht immer ganz happy, wenn ich auf meinen Rechnungen (da Kleinunternehmer gem. 19 UStG) keine Mehrwertsteuer ausweisen kann. Natürlich profitieren sie von günstigeren Preisen – aber man kennt das ja, die möchten eben scheinbar gerne was abschreiben können.

Ganz grundsätzlich bin ich mit der Kleinunternehmerregelung auch nach wie vor zufrieden, da ich das eben nur im Nebenberuf (abends und am Wochenende) mache, und über die gesetzlichen Grenzen nicht hinauskomme.
Nichtsdestotrotz erwäge ich, ab dem kommenden Geschäftsjahr auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um eben die 19 % auf meinen Kostenvoranschlägen und Rechnungen ausweisen zu dürfen. Einkäufe habe ich ja kaum, laufende Ausgaben ebenfalls recht wenige. Nur um selbst absetzen zu können, würde sich der Mehraufwand für mich in keinem Fall lohnen.

Sollte es dazu kommen, würde ich allerdings gerne einen Steuerberater hinzuziehen. Wie gesagt, ich mache das nur nebenbei, und bin da um ehrlich zu sein lieber kreativ, als mich dann am Abend oder am WE noch mit dem ganzen Papierkram (UStVA, Bilanzen etc.) zu befassen.

Bei einem Steuerbüro vor Ort habe ich schon einmal angefragt. Die nehmen pauschal 199,- € pro Monat für ihren Service bei Startups, Selbständigen und kleinen Firmen wie der meinen. Ich möchte auf keinen Fall behaupten, dass das unverschämt wäre oder so, aber für mich würde sich der Betrag in keinem Fall lohnen.
Deshalb überlege ich, ob nicht vielleicht ein Online-Steuerberater eine brauchbare Alternative darstellen könnte!?

Was meint ihr? Kennt ihr gute / günstige / preiswerte Online-Steuerberater?
Falls das relevant sein sollte: Ich arbeite von Beginn an mit FastBill.

Danke vorab und viele Grüße!

Online-Banking, Kleinunternehmer, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung

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