Steuerrecht bei dem Anbieter "Shapeways"

1 Antwort

Das ist eine Frage der Vertragsgestaltung.

  1. Zuerst schreibst Du: Man kann Shapeways die Lizenz geben, die Modelle im eigenen Namen zu verkaufen. Dafür bekommt man Lizenzgebühren. Das wäre eine sonstige Leistung die in den Niederlanden ausgeführt wird, weil gem. § 3 a Abs. 2 die sontige Leisung, die an einen Unternehmer (Shapeways) ausgeführt wird, dort ausgeführt wird, wo der EMpfänger sein Unternehmen betreibt.

  2. Später schreibst Du, Wie sieht es aus, wenn ich über Shapeways ein Modell zum Kauf anbiete? Das wäre eine Lieferung an den Empfänger. Da ginge es um den Ort der Lieferung

Ich denke Version 1. passt besser. Da würdest Du hier keine Steuer berechnen, bzw. die würden ohne Steuer gutschreiben und müssten selbst im Reverse Charge verfahren zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986