Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

einkommensteuer, steuerbescheid, Steuern, Steueridentifikationsnummer, EStg
Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

einkommensteuer, eu-rente, Krankengeld, Steuererklärung, Steuern
Vermietung an Angehörige (Rentner mit Zweitwohnsitz)

Hallo liebe Community,

ich habe mir eine kleine Eigentumswohnung gekauft und möchte diese nun an Angehörige vermieten. Folgende Fragen: 1. Zunächst hatte ich nur einen Elternteil als Mieter eingeplant, aber da meine Eltern bereits Rentner sind, wäre es sicherlich besser beide in den Mietvertrag aufzunehmen, da das Finanzamt ansonsten anzweifeln könnte, ob die Miete von einer geringen Rente bestritten werden kann, oder? 2. Meine Eltern hätten dort Ihren Zweitwohnsitz und würden natürlich auch die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen (ca. 100km Entfernung zum Erstwohnsitz). Könnte dies als Liebhaberei angesehen, werden? 3. Da die ersten Monate noch kein Dauerauftrag bestand ist die Miete die ersten beiden Monate leicht verspätet bei mir eingetroffen. Problematisch? Einen korrekten Mietvertrag haben wir, den ich auch mit der Steurerklärung einreichen werde (mit ortsüblicher Vergleichsmiete, Nebenkosten, Kaution etc.). 4. Ich habe die Küche erneut und überlege auch einige Möbel (Einbauschrank, Bett etc.) einzurichten. Diese Möbel treffen jetzt erst nach Beginn des Mietvertrags ein (lange Lieferdauer etc.). Ist dies für das Finanzamt ein Problem? Ich bin mir bewußt, dass ich diese Anschaffungskosten dann erst im folgenden Steuerjahr (entsprechend Afa) gelten machen kann, da die Rechnung nicht mehr auf das alte Steuerjahr ausgestellt ist.

Vielleicht finden sich ja ein paar Steuerprofis hier oder Leute die ebenfalls an Angehörige vermietet haben und können weiterhelfen. Freue mich auf eure Antworten! Danke vorab!

Steuern, Vermietung.
Steuer für Provisionen meiner Vertriebspartner

Hallo zusammen,

ich bin 21 Jahre alt und werde demnächst ein Einzelunternehmen gründen, welches eine Homepage beinhaltet und eine Dienstleistung anbietet. Diese Dienstleistung kann prinzipiell jede Person annehmen wollen, gibt es auf dem deutschen Markt noch nicht, aber man kommt ohne einen Hinweis anderer nicht auf die Idee solch eine Dienstleistung anzunehmen. Deshalb suche ich Methoden wie man die Menschen auf diese Dienstleistung hinweisen kann. Hierbei kam bei mir die Idee auf, Vertriebspartner zu suchen die auf Provisionsbasis die Menschen auf die Dienstleistung aufmerksam machen. Diese können zb. auf Internetportalen wie facebook, twitter, instagram werben oder im reallife durch empfehlungen, briefkasteneinwürfe etc. neue Kunden akquirieren. Der Vertriebspartner wäre pro Kauf eindeutig identifizierbar -ja es wäre alles durchdacht... Nur die Steuer macht mir Probleme weshalb ich Fragen hätte: 1. müssen meine vertriebspartner für ihre provision ünerhaupt steuern zahlen? Ich bin mir ziemlich sicher, dass dies so ist - jedoch gibt es auch beispiele, wo keine steuer auf provisionen gezahlt werdn mussten, denn in meinem fitnessstudio habe ich einmalig 20 euro erhalten, weil sich jemand wegen meinen empfehlungen angemeldet hat. Das Fitnessstudio wirbt sogar damit. Weiterhin erhält mein Vater manchmal Provisionen, wobei er sagt dass er diese nicht versteuern muss- könnte jedoch auch schwarz über die bühne gehen. 2. Angenommen sie müssen die zusätzlichen einnahmen versteuern, ( ich habe 0.00 Ahnung von Steuern ) wie hoch ist der aufwand diese in deren einkommenssteuererklärung kenntlich zu machen? Habe noch nie eine gemacht... Könnte es ein grund sein kein vertriebspartner zu werden, da das mit steuern und steuererklärung zu aufwendig ist? 3. Ich will kein Steuerhinterzieher o.Ä. werden, keine Sorge, trotzdem interessiert mich, was passiert, wenn meine Vertriebspartner die Provision nicht versteuern?! Wie kommt das Finanzamt auf die Idee, dass diese Geld von mir erhalten haben? Meine Idee wäre, dass dies in meiner Gewinn/Verlust Rechnung steht, welches ich dem FA geben muss, was mich auf die Frage bringt wie diese GuV Rechnung aussieht... Müssen da die Namen meiner Vertriebspartner draufstehen oder steht da dann nur " Ausgaben für Provisionen: 100 €" - und mehr nicht? Wie muss man sich das vorstellen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antwort. LG

Steuern, provision
Warum wird mein Verlustvortrag nie aufgebraucht?

Hallo, ich bin ein armer Student. Ich bin so arm dass jeder Sozialhilfeempfänger mich auslachen würde, weil ich so geringe Einkünfte habe. http://2.bp.blogspot.com/-16Jn89KIuso/TadIowyC-4I/AAAAAAAAAzY/KpgXWncT944/s640/wein_smiley_01.jpg
Und wenn ich im Fernsehen mitbekomme wie manche hartz4-Bezieher sich darüber beklagen, sie kämen mit 600 oder 1000 oder mehr Euro im Monat nicht aus, dann kann ich nur den Kopf darüber schütteln. Der einzige Lichtblick in meinem traurigen finanziellen Dasein stellen meine geringen Kapitaleinkünfte dar, in deren Erzielung ich viel Zeit investiere. Nun zu meiner [b]Frage:[/b] seit 2008 bekomme ich jedes Jahr mit dem Est-Bescheid vom Finanzamt eine Mitteilung: verbleibender Verlustvortrag zum 31.12. = 10587 Euro Jedes Jahr das gleiche: obwohl ich immer Gewinne erziele, vermindern sich dies 10587 Euro nicht. Beispiel: Einkommensteuererklärung für 2012 = Einkommen aus selbst. Tätigkeit +3000 Euro - 4000 Euro Sonderausgaben - 1500 Euro Kapitalerträge + 2000 Euro Gewinne aus Veräußerung von Kapitalanlagen. Die 2000 Euro Gewinne kommen ungefähr hin. Meine Kapitalerträge betrugen aber nicht -1500 Euro, sondern +1200 Euro (Zinsen, Divi usw) Lt. Einkommensteuerbescheid musste ich keine Est zahlen, sondern habe noch 700 Euro Kap.ertr.steuer zurück bekommen. Ich beklage mich darüber nicht, sondern bin froh darüber dass so ein armer Schlucker wie ich die Kap.ertr.steuer immer zurück bekomme. Aber da jetzt dieser Verlustvortrag zum 31.12.2013 verfallen soll, frage ich mich, warum der bisher noch nie aufgebraucht wurde. Zinsen+Divi habe ich pro Jahr ca. 1000-2000 Euro und Spekugewinne sinds ungefähr 2000-5000. Eigentlich hätte doch in den Jahren seit 2008 der Verlustvortrag aufgebraucht sein müssen, oder? Für informative Antowrten bedanke ich mich im Voraus !

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Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen

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