Drittjob im Beschäftigungsverbot? - Lohnsteuerklasse 6 oder freie Mitarbeiterin?

Hallo ihr Lieben,

für mich stellt sich im Moment die Frage, ob ich noch einen 3. Job annehmen sollte bzw. darf.

Ich bin Gärtnerin und aufgrund meiner Schwangerschaft habe ich ein Beschäftigungsverbot in meinem Hauptjob (da ich nun nicht mehr mit Dünger, Pflanzenschutzmittel, etc. umgehen darf).

Darf man einen weiteren Job im Beschäftigungsverbot annehmen? Der 400€ Job ist sowohl mit dem Arzt als auch mit dem Arbeitgeber abgeklärt.

Meinen 400€ ich aber wahrscheinlich zum 1.8 verlieren, da wir im Moment immer weniger Arbeit haben. Es existiert kein schriftlicher Vertrag zwischen mir und meinem Arbeitgeben, daher schätze ich das er mich trotz Schwangerschaft kündigen darf... Oder?

Jedenfalls wird mein Mann ab dem 1.7 auch keine Arbeit mehr haben. Er wird dann für 4 Monate ins Ausland gehen, weil er dort Aussichten auf einen Job hat, aber erst ab nächstem Jahr.

Mit wachsender Familie, steigt natürlich auch der finazielle Bedarf, nun sieht es bei uns aber eher schlecht damit aus.

Lohnt es sich einen Drittjob auf Lohnsteuerklasse 6 anzunehmen? Ich habe gehört, das die Abgaben aus der Lohnsteuerklasse 6 nicht im Lohnsteuerjahresausgleich berücksichtig werden.... Stimmt das?

Ich habe auch etwas von Pauschalbesteuerung/Kopfsteuer gehört? Kann mir das jemand erklären?

Und wie sähe die Situation aus, wenn ich als Freie Mitarbeiterin angestellt werden würde?

Danke im voraus!

Liebe Grüße :)

Schwangerschaft, Steuererklärung, Steuern
Steuerliche Geltendmachung einer Projektwohnung

Ich unterhielt mich kürzlich mit einem Kollegen, der wie ich freiberuflich tätig ist und gerade mit einer Steuerprüfung zu tun hat. Die Art unserer Tätigkeit bringt es mit sich, dass wir längere Zeit für einen Kunden arbeiten, der häufig nicht an dem Ort ist, wo wir wohnen, mithin fallen Reise und Übernachtungskosten an.

Da mein Kollege nun keine Lust mehr auf Hotel hatte, hat er sich am seinem Arbeitsort eine Projektwohnung gemietet (= möblierte Einzimmerwohnung mit Kochnische) und jetzt kommt der Steuerprüfer und meint, er sei ja nur vier Tage in der Woche bei seinem Kunden und in der übrigen Zeit könne er die Wohnung ja privat nutzen, deswegen könne die Miete nur anteilig steuerlich geltend gemacht werden.

Ich finde das völlig absurd. Erstens nutzt er diese Wohnung nicht privat, sondern sieht zu, dass er die Wochenende an seinem eigentlichen Wohnort verbringt. Das ist aber vielleicht nicht entscheidend, weil es auf die Möglichkeit ankommt. Aber er hat die Wohnung doch nur deswegen angemietet, weil er dieses auswärtige Projekt hat. Hätte er diesen Auftrag nicht, würde er die Wohnung nicht gemietet haben. Und die allgemeine Mietdauer für Wohnraum wird nun mal in Monaten bemessen und nicht in Tagen. In Tagen bemessene Mietdauern sind in der Regel bei Hotels üblich.

Mit genau derselben Begründung könnte man jedem Angestellten, der mit dem öffentlichen Personennahverkehr zur Arbeit fährt und daher über eine Monatskarte verfügt, sagen: der Monat hat 20 Arbeitstage und insgesamt 30 Tage; du könntest die Monatskarte auch privat nutzen, also erkenne ich nur 2/3 der Kosten an.

Ich finde das absurd. 12 Hotelübernachtungen für 150,- EUR im Monat werden anstandslos anerkannt, bei der Miete von 750,- EUR wird sich dermaßen angestellt.

Ist das jetzt die krampfhafte Suche nach irgendeinem Fehler des steuerpflichtigen oder kommt das FA damit durch?

Steuern
Gleitzonenvertrag (800 Euro) und freiberuflich als Gymnastiklehrerin (Steuern, Rente, Krankenkasse?)

Hallo zusammen. Seit 8 Jahren bin ich freiberuflich tätig als Gymnastiklehrerin (Katalogberuf). Aufgrund der vielen Steuern und hohen Versicherungseinstufungen (Rente+Krankenkasse), bin ich leider gezwungen meine Selbstständigkeit aufzugeben. Ich arbeite 6 Tage die Woche und frei nehme ich mir nur an Feiertagen, da mich sonst die monatlichen Ausgaben ausfressen.

Jetzt habe ich die Möglichkeit in einem Gleitzonenvertrag einsteigen zu können. Mein Nettoverdienst läge dann bei max. 640 Euro. Zusätzlich möchte ich freiberuflich arbeiten ohne den hohen Beiträge der Krankenkasse und Rentenversicherungspflicht in die Arme zu laufen. Die Informationen, die ich bisher von der Rentenversicherung erhalten habe lautet, wenn ich unter 450 Euro in der Freiberuflichkeit verdiene, fallen keine Rentenkosten an. Zusätzliche Krankenkassenbeiträge fallen erst an, wenn ich mehr als 19,25 Stunden in der Woche arbeite. Scheinbar ist hier keine Einkommensgrenze gesetzt.

  1. Frage- habe ich die Information bzgl. der Krankenkasse richtig verstanden?

  2. Frage- wie hoch ist der Rentenbeitrag, wenn ich mehr als 450 Euro verdiene ( ca. 500- 750 Euro ) ? Gibt es dazu Beitragsbemessungsgrenzen..... ab wann man wie hochgestuft wird?

  3. Frage- wie sieht die Versteuerung meines Einkommens aus, wenn wir von einem Jahreseinkommen in der Höhe von 6000 Euro - 8000 Euro ausgehen (nur freiberuflich)

  4. Frage- habe ich die Möglichkeit (falls ich rentenversichungspflichtig werde), die Ausgaben steuerlich abzusetzen?

  5. Frage- kann ich neben dem Gleitzonenvertrag und der Freiberuflichkeit auch noch einen 400 Job annehmen?

6.Frage- in meinem Beruf kann ich den sog. Übungleiterfreibetrag von 2400 Euro im Jahr nutzen. Kann ich diese 2400 Euro am Ende des Jahres irgendwie steuerlich nutzen, auch wenn ich darüber liege in meiner Freiberuflichkeit?**

Puuuuhh..... ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Leider kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten :-( Lieben Dank im Voraus!

Rentenversicherung, Freiberuflich, Steuern, Krankenkassenbeiträge
Finanzamt Auskunft Lebensunterhalt

Guten Tag,

eine Frage zum Thema Finanzamt und Steuern... die Situation:

mein Mann ist seit einigen Jahren als Finanzberater tätig. Vor fünf Jahren sind wir aus meiner ehemaligen Heimatstadt in sein Elternhaus gezogen, da nach dem Tod seines Vaters seine Mutter allein im Haus war (wir haben in dem Dreifamilienhaus eine Wohnung). Sie hat die Pflegestufe 2 und wir wollen ihr ermöglichen, bis zum Ende in ihrer Wohnung wohnen zu bleiben.

Nun ist es so, dass mein Mann die meisten seiner Kunden nach wie vor in der ca. 500 km entfernten Stadt betreut und dort sein Geld verdient. Da wir uns beide um seine Mutter kümmern, sind die Einnahmen in den letzten Jahren recht gering. Das Finanzamt fragte nun nach, wie wir unseren Lebensunterhalt bestreiten, also ob es weitere Einnahmen gibt.

Neben den Einkünften aus Gewerbebetrieb meines Mannes haben wir dadurch, dass wir uns um die Mutter kümmern, regelmäßige Zuwendungen ihrerseits, da ich mich auch um den Haushalt kümmere, für sie einkaufe usw. Da wir im Elternhaus leben, haben wir andererseits sehr geringe Lebenshaltungskosten, da wir im Moment mietfrei wohnen. Darüber hinaus gehe ich einer geringfügigen Beschäftigung nach und verdiene im Monat derzeit 400 Euro dazu. Zusätzlich noch mal etwa 600 Euro, die uns meine Schwiegermutter für die Pflege zukommen lässt. Einen Teil der Kosten bestreiten wir auch aus einer erhaltenen Schenkung. Meine Frage:

Muss ich all diese Einnahmen dem Finanzamt gegenüber bekanntgeben? Welche Auswirkungen hat das?

Welche hätte es ggf. wenn ich diese nicht komplett bekannt gebe, d.h. unsere Einnahmen eigentlich zu gering wären, um nachvollziehen zu können, dass wir davon leben können?

Für den ein oder anderen Tipp bin ich sehr dankbar.

Viele Grüße, Jule.

Finanzamt, lebensunterhalt, Steuererklärung, Steuern
Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern
Werkstudent und gleichzeitig Hiwi-Job.

Hallo allerseits,

erstmal: bitte habt Nachsicht mit mir, ich kenne mich in der Sache einfach gar nicht aus und würde mich gerne informieren.

Mein "Problem":

Ich bin Student im 5ten Semester und arbeite nebenbei als Werkstudent. Ich bin für 20h/Woche angestellt. Gleichzeitig habe ich noch einen Hiwi-Job bei mir an der Uni, bei dem ich auf 10h/Woche angestellt bin. Mit meinem Hiwi-Job komme ich nicht über 400 Euro und ich arbeite für den Hiwi-Job vorwiegend am Wochenende. Bei der Stelle als Werkstudent verdiene ich weitaus mehr als 400 Euro im Monat. Ich bin Steuerklasse 1 bei der Stelle als Werkstudent und Steuerklasse 6 bei der Hiwi-Stelle.

Meine Fragen diesbezüglich sind: _Wie sieht das aus mit Steuern zahlen? Macht das nicht direkt mein Arbeitgeber, da ich ja Lohnsteuer bzw. Steueridentifikationsnr. abgegeben habe oder muss ich mich selbst melden? _Wie verhält sich das mit der Sozialversicherung? _Muss ich in finanzieller Hinsicht auf noch etwas achten (drohende Abgaben oder Strafen)?

Wäre super, wenn ihr mir da ein paar Tips geben könntet. Falls sich das nämlich für mich nicht lohnen würde bzw. wenn ich mich da in eine missliche Lage reite am Ende des Jahres, wenn das Finanzamt viel Geld von mir will, dann kündige ich meinen Hiwi-Job...

Beste Grüße und tausend Dank für eure Antworten und Hilfe!

M

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