Aufgabe Selbstständigkeit nach 3 oder 4 Jahren ohne Einnahmen – steuerliche Konsequenzen?

Folgende Situation: Die Steuerjahre 2013 bis 2019 hat eine Person eine erfolgreiche freiberufliche Selbstständigkeit aufgebaut. 2020 wurde geheiratet und zunächst Elterngeld bezogen, bis ins Jahr 2021. Effektiv wurde seit dem Steuerjahr 2020 kein Einkommen mehr erzielt durch die Selbstständigkeit. Trotzdem wurde ein Arbeitsplatz in einer Bürogemeinschaft durchgängig gemietet bis heute und als Verlust in der Steuererklärung eingerechnet. Durch die gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner wurden dadurch vermutlich Einkommenssteuern gespart.

Jetzt, bei der Prüfung der Steuererklärung für das Jahr 2022, fragt das Finanzamt nach, wann denn voraussichtlich wieder Gewinn erzielt werden wird. Tatsächlich wurden auch im Jahr 2022 keine Einnahmen bzw. Gewinne erzielt, die Selbstständigkeit wird 2024 aufgegeben werden, zugunsten einer Festanstellung, die besser zum Familienleben passt.

Die Frage ist daher: Wie kann die Frage des Finanzamts korrekt beantwortet werden, um Rückzahlungen bzw Nachforderungen des Finanzamts zu vermeiden? Im Raum steht wohl der Verdacht, dass keine Gewinnabsicht besteht/bestand.

Wie lässt sich dieser Verdacht argumentativ entschärfen, so dass zumindest das Steuerjahr 2022 noch unter der Annahme versteuert wird, dass eine Gewinnabsicht bestand. Und erst im erfolglosen Jahr 2023 die Entscheidung gefällt wurde, die Selbstständigkeit aufzugeben. Ein Arbeitsvertrag für 2024 existiert bereits, so dass diese tatsächliche Entwicklung auch untermauert werden könnte. Die Kosten für den Arbeitsplatz außerhalb des Wohnsitzes sind natürlich auch real und dokumentiert.

Wer hat hierzu Rat?

einkommensteuer, Finanzamt, Freiberufler, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Rückforderung
Werkvertrag Selbstständigkeit? Meldepflicht Arbeitgeber?

Werkvertrag einmalige Einnahme Selbstständigkeit

Hallo, ich bin etwas verwirrt, was meinen Werkvertrag bei einer Stiftung angeht. Der Vertrag ging von November 2022 bis Ende diesen Monats und ich finde nun widersprüchliche Aussagen im Netz. Ich hatte dort keine laufenden Einnahmen, sondern werde im November je nach Anzahl der Follower bezahlt. Es werden ca. 4000 Euro einmalig sein, danach erlischt der Vertrag. Ich werde auch nur bezahlt, wenn alle 48 Beiträge erstellt wurden. Der Arbeitsaufwand betrug durchschnittlich 0,5 - 0,75 Stunden pro Woche. Mir wurde mitgeteilt vom Auftraggeber, ich müsste das ganze einfach nächstes Jahr bei meiner Steuererklärung angeben und weiter nichts tun. Ich habe nun jetzt aber Angst, dass ich mich hätte selbstständig melden müssen und großen Ärger bekomme, wenn ich meine Steuererklärung nächstes Jahr abgebe. Zudem habe ich Angst, dass ich rückwirkend selbstständig gemeldet werde, weil ich nicht wüsste welche Auswirkungen das auf meine Krankenversicherung oder andere Institutionen hätte.

Zudem habe ich bislang aufgrund keiner Einnahmen und keiner großen Zeitaufwendung meinem Minijob Arbeitgeber bislang nicht davon in Kenntnis gesetzt, da es ja keine Auswirkungen auf meine Arbeitszeit dort oder die Sozialversicherung hatte. Mein Arbeitsvertrag enthält auch keine Klausel, das ich das müsste. Dies möchte ich jetzt nachnehmen und über das einmalige Einkommen aufklären. Habe ich damit eventuell eine Meldepflicht verletzt, von der ich nichts wusste und von der auch nichts im Vertrag steht?

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Was reicht als Beleg für eine Überweisung aus (Steuererklärung)?

Hey Leute,

Ich bin seit einem Monat Selbständig und verdiene einen Teil meines Einkommens durch den verkauf von 3D Modellen und Programmerweiterungen auf Gumroad.

Jede Woche wird mir mein Gewinn dann auf mein dafür angegebenes Konto überwiesen. In meinem Fall ein Kontist Geschäftskonto.

In der Bank App muss ich für jede Überweisung die ich bekomme einen Beleg anheften.

Ich verdiene unteranderen auch was durch Youtube. Dort kann ich für jede überweisung ein PDF downloaden, wo schön sauber meine Einnahmen, sowie Gebühren abgerechnet werden und ein Endbetrag rauskommt.

Oben steht dann noch eine Zahlungsprofil-ID, mein Name, Alias des Zahlungskontos sowie Daturm.

Ganz oben dann noch das google zeichen. Das ganze sieht also relativ professionell aus.

Bei Gumroad kann ich mir nur eine .csv datei runterladen, wo für jeden Käufer folgende Angaben stehen:

Type,Date,Purchase ID,Item Name,Buyer Name,Buyer Email,Taxes ($),Shipping ($),Sale Price ($),Gumroad Fees ($), Net Total ($)

All diese Angaben werden also nur mit Kommata getrennt aufgelistet. Nach einem Komma ist nicht mal ein Leerzeichen.

In dieser Datei steht also weder mein Name, noch so wirklich der Name von Gumroad. Es wird auch nicht zusammengerechnet. Das ganze ist generell sehr unübersichtlich.

Frage: Reicht das Trotzdem als Beleg?

Auf Gumroad selber kann ich in 3 Zeilen die Sales, Fees, sowie mein Schlussendlichen Gewinn sehen, ich kann mir das aber nicht runterladen. Dann bekomme ich nur die ebene genannte .csv datei.

Ich habe bereits bei Gumroad nachgefragt, wo ich „invoices“ runterladen kann, wurde aber nur auf die .csv datei verwiesen. Reicht die?

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Gibt es eine Frist, bis wann ein Gründerkredit ausgezahlt werden muss nach erfolgter Vertragsunterschrift?

Hallo Ihr Lieben :) !

Folgende Situation: Ich mache mich aktuell im Franchise selbstständig und habe in diesem Kontext erfolgreich einen Gründerkredit (Summe im mittleren fünfstelligen Bereich) beantragt; die entsprechenden Verträge sind auch beidseitig unterschrieben. Rechtlich gesehen muss der Kredit nun ausgezahlt werden.

Allerdings zögert die Bank den Prozess gefühlt doch sehr stark hinaus. Nicht falsch verstehen: Ich sehe absolut ein, dass dort aktuell vermutlich Viele überlastet sind. Allerdings war schon der Beantragungsprozess geradezu durchzogen von Verzögerungen, teils widersprüchlichen Aussagen und Nachforderungen von Unterlagen, von denen eigentlich klar hätte sein müssen, dass sie nicht einfach so zu beschaffen oder in Teilen sogar geheim sind.

Tja, hat irgendwie alles geklappt. Wahrscheinlich bin ich nur paranoid, ich habe sowas noch nie vorher gemacht. Und nein, ich unterstelle niemandem bewusst böse Absichten oder Ähnliches. Vermutlich ist es Überarbeitung. Aber ich brauche langsam Ergebnisse.

Daher die Frage: Gibt es - ganz, ganz, ganz prinzipiell - irgendeine Frist, bis wann ein Gründerkredit nach Unterschrift seitens beider Parteien durch die Bank ausgezahlt werden muss? Im Vertrag steht keine, das mal vorab.

Lieben Dank :) !

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Brauche ich für ein Nebengewerbe ein eigenes Bankkonto? (Und nutzt jemand N26?)?

Ich habe 2 unterschiedliche Fragen, die aber stark zusammenhängen. Deshalb möchte ich sie beide in einem Thread stellen.

Darf man sein privates Bankkonto für ein (Neben-)gewerbe nutzen? Und unterscheiden Banken da zwischen Konten von Privatpersonen und deren Gewerbe (heißt, wenn man alleine selbstständig ist, vielleicht auch nur Teilzeit - Kein Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern).

GPT schreibt, dass ich mein privates Konto für mein Gewerbe nutzen darf. Aber die Frage, ob man bei der Registrierung ein Bankkonto als Privat oder Gewerblich kennzeichnen muss, beantwortet er auch mit Ja.

Und nutzt noch jemand von euch die Bank N26? Ich habe mir dort vor wenigen Monaten ein kostenloses Konto erstellt. Also hauptsächlich bin ich bei der Sparkasse, aber N26 hat eine kostenlose Variante, wo man eine Online-Kreditkarte bekommt und ich damit einen Kauf tätigen wollte (der passenderweise auch für mein Gewerbe war). Ich habe aber keine Ahnung mehr, ob ich bei der Registrierung angeben musste, ob ich das Konto privat nutze oder gewerblich, ob ich das nachträglich noch ändern kann und ob es mich jährlich oder sogar monatlich etwas kosten muss, dieses Konto zu besitzen, wenn es gewerblich nutze. Dass ich dieses N26-Konto jetzt einfach ohne weiteres für mein Gewerbe nutze, obwohl ich angegeben habe, dass es ein privates Konto ist (wenn ich das bei der Registrierung gefragt worden sein sollte), ist nicht möglich oder?

Man merkt wahrscheinlich, dass ich überhaupt keine Ahnung habe. Wäre ein Steuerberater auch für solche Fragen ein Ansprechpartner?

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