Mein Mann möchte ins Grundbuch meiner Eigentumswohnung, die ich vor der Ehe gekauft habe, eingetragen werden?

4 Antworten

Der Grundbucherintrag ist gar nicht mehr so wichtig. Du hast die ETW in die Ehe "mit eingebracht". Somit seid ihr beide bei einer möglichen Scheidung auch in Zugewinngemeinschaft berechtigt eure in die Ehe eingebrachten Werte aufzuteilen. Ob er nun im Grundbuch steht oder nicht ist erstmal zweitrangig. Es handelt sich um eine Zugewinngemeinschaft. Hier hat er also einen immensen Vorteil. DU hast Vermögen in die Ehe eingebracht. Ohne Ehevertrag. Schön blöd!!! Der Eintrag ins Grundbuch ist aber heikel in deinem geschilderten Fall : Denn wenn er immer mehr Schulden anhäuft und er alleine Schuldner ist (nund nicht ihr beide) dann haftest DU mit deiner ETW nicht für seine Schulden! Jeder ist hier ein Individuum. Also Sippenhaft gibt es bei Schulden nicht sofern ihr nicht beide gemeinsamt diese Kredite aufnehmt! ABER WENN ER IM GRUNDBUCH eingetragen wird.....erhöht sich auch seine Bonität UND wenn er die Segel streicht und sich überschuldet........kann die Bank oder die Gläibiger ihn und seinen Anteil des Hauses pfänden. Denn laut Grundbuch ist er Teilimmobilienbesitzer!!!!! Dann müsstest du ihn ausbezahlen um ihn aus dem Grundbuch zu "verbannen" oder die Immo verkaufen und aufteilen. Ich rate dir diesen Typen keinen Finger zu reichen. Er sucht nur seinen Vorteil. Helft euch anderweitig. Aber lass deine immobilie unter deinem Namen!!!

"Ins Grundbuch eingetragen werden" ist schön ausgedrückt. Da Dein Mann ja offenbar kein Geld dafür zahlen will, kann es sich nur um eine Schenkung handeln.

Auf Schenkungen hat niemand Anspruch, auch unter Eheleuten nicht und es wäre höchst ungeschickt, sich dem Drängen des Manns zu beugen.

Er hat versucht so zu verkaufen, als wäre das selbstverständlich und ich sowas ungewöhnliches machen würde.

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Wenn Du die ETW schon vor der Hochzeit hattest, dann ist es Deine ETW, gilt bei einer Zugewinnberechnung dabei als Dein Anfangsvermögen. Darauf hat Dein Mann bei einer Trennung keinen Anspruch.

Relevant ist dann nur, was ihr beide während der Ehe zusammen an Vermögen geschaffen habt.

Und wenn Du nicht willst, dann brauchst Du ihn auch nicht als Miteigentümer in das Grundbuch eintragen lassen. Das bleibt Dir überlassen, ist ja Dein persönliches Eigentum.

Vielen Dank 🙏🏻Das hat mich erstmal gut beruhigt .

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Bleib hart, auch wenn es Streit gibt (Steit gibt es sowieso...) Es ist Deine Wohnung! Damit kannst Du dir ggf. später Deine "Rente" sichern.

Ihm steht bei einer Scheidung nicht direkt etwas von der Eigentumswohnung zu, aber die Wertsteigerung der Wohnung während eurer Ehezeit geht in die Berechnung des Zugewinnausgleichs ein.

Danke ! werde ich auch . Das habe ich mir hart erarbeitet , lasse es nicht zu...

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Die Wohnung hat nach 10 Jahren jetzt schon um die doppelte Wertsteigerung.

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