Zweimal Grundsteuer zahlen?

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Alternative 1:

Sieht nach einem Abrechnungsfehler aus. Die Grundsteuer wird üblicherweise dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Auf einen Mieter wird sie lediglich umgelegt. Womöglich wurde nicht bedacht, dass ihr nicht Mieter, sondern Eigentümer seid.

Alternative 2:

Die Grundsteuerpflicht entfällt auf denjenigem der am 1. Januar als Eigentümer im Grundbuch steht. Deshalb muss diese Position gesondert im Kaufvertrag behandelt werden. Üblicherweise gibt es dazu eine Erwerberabrechnung, in der der alte Eigentümer die Grundsteuer, die er in 2017 noch zu tragen hatte, weiterberechnet.

Eins von beiden ist bestimmt zutreffend.

Wir sind Eigentümer, demnach zahlen wir auch Grundsteuer.

Zur Aufklärung: Unsere Verwalterin hat einfach Posten wie Müll etc. unter diesem Begriff in der Abrechnung zusammen gefasst.

Ihr solltet keinen Bescheid bekommen, ihr seid keine EIgentümer. Eigentümer ist die WEG.

Ruf beim Amt an