Empfehlung für offene Fremdgeldkonten?

2 Antworten

WEG-Konten müssen immer als Offene Fremdgeldkonten geführt werden. Das bedeutet Kontoinhaber ist immer die WEG und geführt wird das Konto per Vollmacht vom gewählten Verwalter. Das ist so auch gesetzlich vorgeschrieben. Wird das nicht so gemacht, dann macht sich der Verwalter ggf. strafbar und schadenersatzpflichtig. Diese Konten sind pfändungssicher und schützen die WEG vor einer Pleite des Verwalters.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das handhaben Banken unterschiedlich. Manche verlangen hierfür ein Geschäftskonto (eher etwas höhere Gebühren), andere lassen dies auch als Privatkonto zu.

Wenn dir die Kosten zu hoch sind frage verschiedene Banken an und gebe (falls es Sinn macht) diese Information an die Hausverwaltung.